[Aufklärungsrunde] Was ist Gewährleistung Garantie Umtauschrecht & Fernabsatzrecht

War es nun Hilfreich

  • Jo, endlich kenn ich ausgiebig meine Rechte

    Stimmen: 15 78,9%
  • Nee, was war das nochmal, also hab ich Garantie egal was ich kaufe?!

    Stimmen: 4 21,1%

  • Umfrageteilnehmer
    19
Also ich lass mir das inzwischen immer auf den Kassenzettel schreiben was wie oft ausgetauscht/repariert wurde.
 
Nur mal kurz zur Klärung:

Wenn ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, und dies innerhalb der 14 Tage beim Händler per Mail anzeige, den Artikel allerdings erst am 15. Tag (ist es überhaupt der 15. Tag, wenn an einem Freitag geliefert wurde und am Freitag 2 Wochen später zurückgeschickt wird?) verschicken kann, müsste das doch noch in Ordnung sein, oder?

Bezihe mich dabei auf:

(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
 
Dein Zitat beantwortet die Frage doch unmissverständlich ;)
 
Naja, was ist in der Juristerei schon eindeutig ;)

In ein paar Tagen weiß ich es sicher, werde dann berichten ;)
 
Mhh es ist alles absolut eindeutig, die Frage ist natürich ob du das Juristendeutsch verstehst und es für dich eindeutig ist....
 
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