da ruft schon wieder einer an..

Die Nummern werden gekauft, aus dem Internet, aus Preisausschreiben und aus leaks...
die Anruf-Nummern selber sind falsch oder werden stundenweise geändert. die meisten kommen aus der Türkei, Indien oder Rumänien.
hatte auch mal das Vergnügen. Mein Rekord liegt bei 45 Minuten, danach legte der „Microsoft„ Mitarbeiter mit viel Getöse und wütenden Sprüche ab. Besonders beim eintippen der webadresse an der Kaffeemaschine gab es Probleme, (weil ich nicht richtig verstanden hatte), danach der Kühlschrank, Heizung war er erstaunt, das ich so schlecht englisch konnte und immer wieder „nooo pc“ schrie.... nach einem „ah you mean se pee see„ und die Toilette spülte... ich glaub er ist explodiert. Lustig ist es auf jedenfall.
 
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Kann man nicht einfach die komplette Länderkennung aus solchen Gebieten sperren?
Ich meine, dass das bei meinem alten Handy ging, wo ich auch ab und zu Anrufe aus dem fernen Ausland bekommen habe. Gehe da natürlich nicht dran, weil ich von dort niemanden kenne^^
 
BoardBricker schrieb:
Auch zum Tatbestand der Beleidigung nicht, indem man den Anrufer wüst beschimpft, wahlweise auf Englisch, um die Sprachkenntnisse in diese Richtung zu vertiefen.
Der "Beleidigte" müsste da erst mal einen Strafantrag stellen, denn das ist in Deutschland immer noch ein Antragsdelikt und ich bzweifle, dass ein sogenannter "Microsoft Mitarbeiter" aus Indien, der Türkei oder anderen Regionen der Welt gegen mich einen Strafantrag stellen würde.

Dann müsste er mir erst mal eine Beleidigung nachweisen, was er angesichts auf plattestem Pfälzisch geäusserter Beschimpfungen ganz sicher nicht könnte.

Übrigens: Beschimpfungen sind nicht automatisch Beleidigungen, also schön verstehen, was man da so schreibt und dann erst Straftatbestände konstruieren.
 
areiland schrieb:
plattestem Pfälzisch geäusserter Beschimpfungen
Ich habe es so gar nicht mit Dialekten und es würde sich für mich chinesisch anhören, da hast du Recht :daumen:

Ich habe auch einen Freund in der Pfalz.... er vergisst manchmal sogar im Chat auf hochdeutsch "umzuschalten".... das sieht dann aus als wäre er in einem dunklen Keller mit den Armen hinter dem Rücken verschränkt und dem Kopf auf die Tastatur geknallt. Zumindest erkenne ich da kaum ein Wort wieder ^^
 
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areiland schrieb:
Der "Beleidigte" müsste da erst mal einen Strafantrag stellen, denn das ist in Deutschland immer noch ein Antragsdelikt und ich bzweifle, dass ein sogenannter "Microsoft Mitarbeiter" aus Indien, der Türkei oder anderen Regionen der Welt gegen mich einen Strafantrag stellen würde.
Vor allem aber würde er das deshalb nicht machen, weil sich damit "aus der Deckung" heraus begibt und man selbst dann ja eine Gegenanzeige stellen könnte wegen versuchten Angriffs auf Computersysteme usw.
 
BoardBricker schrieb:
Auf solche Anrufe mit einem sehr lauten Pfeifton zu reagieren wäre ja Körperverletzung
Dieses Märchen stirbt aber auch nicht aus?

Die Lautstärke des Pfeiftons ist durch das Mikrofon, die A/D-Wandler, den Codec, die D/A-Wandler und den Lautsprecher begrenzt. Es wird durch die geltenden Normen und Vereinbarungen ausgeschlossen das darüber Töne übertragen werden können die allein durch Lautstärke den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen könnten.

Was maximal passiert ist das dem Angreifer/Terroristen für ein paar Sekunden die Ohren klingeln. Und das ist auch gut so und ist unter dem Argument der Notwehr zu verbuchen falls man nach intensivem Nachdenken zu dem Schluß kommt dass man sich gerade sexuell belästigt fühlt.
 
Hayda Ministral schrieb:
und ist unter dem Argument der Notwehr zu verbuchen
Ich weiß nicht, ob das vor einem Gericht bestand hätte. Notwehr ist ja nur dann erlaubt, wenn unmittelbar ein Rechtsgut betroffen ist und auch unmittelbar eine Abwehr vonnöten ist.
Gleichzeitig ist man angehalten das mildest-mögliche Mittel zu wählen, um den Angriff abzuwehren. Das wäre in dem Fall einfach aufzulegen. Ein energischeres Entgegentreten wäre erst dann zu rechtfertigen, wenn derjenige noch mal anruft und somit einen fortgesetzt belästigt und bedrängt.

Aber auch hier gilt wieder: Würde der Anrufer Dich wegen Körperverletzung belangen wollen, müsste er sich aus seiner Deckung begeben und wäre damit durch Gegenanzeigen ebenfalls juristisch angreifbar.
 
Warum macht ihr so ein Aufheben deswegen? einfach sofort wieder auflegen wenn so ein Anruf kommt und wenn die Nummer schon im Display nicht nach einer deutschen Nummer ausschaut, einfach nicht abheben. Oder dem lieben Chinesen am anderen Ende der Leitung das sagen:
咬我
Yǎo wǒ:DDas ist die Übersetzung für Du kannst mich mal:p
 
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purzelbär schrieb:
Warum macht ihr so ein Aufheben deswegen? einfach sofort wieder auflegen wenn so ein Anruf kommt und wenn die Nummer schon im Display nicht nach einer deutschen Nummer ausschaut, einfach nicht abheben.
Der Anruf nervt ja trotzdem und zieht erst mal die Aufmerksamkeit aufsich.
Was aber tatsächlich ein probates Mittel ist, ist einfach Nummernkreise zu blocken. Wenn ich eh nicht davon ausgehe, das mich jemand aus dem Ausland anruft, dann unterbindet man einfach Anrufe von daher.
 
Google translate meint zu „yao wo“ 咬我 ... hat mich gebissen.. LOL
 
chrigu, ich habe du kannst mich mal bei Google Übersetzer übersetzen lassen und es dann gepostet:D
 
Kann man mal sehen, wie viel dieser automatischen Übersetzer taugen. Im Zweifel würde ich mich wohl eher nicht drauf verlassen, weil das dann auch leicht mal in eine Schlägerei enden kann. :-)
 
andy-m4, Yǎo wǒ werde ich zu dir nicht sagen:Dsonst brauch ich danach ein Aspirin:p
 
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