Darf eine veränderte Version des Linux Kernels noch als „Linux“ bezeichnet werden?

ComputerMilo

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Moin Leute,

die Frage steht ja oben. Folgende Situation zum Beispiel: Ich entwickle eine Linux-Distribution und nehme für diese Änderungen am Quellcode des Linux-Kernel vor, um ihn besser an meine Distro anzupassen oder um Funktionen hinzuzufügen, die ich gerne dort haben möchte. Laut der GPL ist mir das ja erlaubt, solange ich den veränderten und neuen Code ebenfalls unter der GPL zur Verfügung stellen.

Allerdings ist der Quellcode dann ja nicht mehr identisch mit der originalen Version des Linux-Kernels und damit ja eigentlich nicht mehr das „echte“ Linux. Dürfte ich diese veränderte Version des Kernels dann trotzdem noch als Linux bezeichnen oder sagen, dass meine Distro den Linux-Kernel nutzt oder halt ein „Linux“ ist? Oder gibt das dann Trademarkprobleme?

Ich weiß davon, dass die „Marke“ Linux mit einem Trademark geschützt ist, aber habe nicht so wirklich Ahnung davon, wie weitreichend man da Nutzungsfreiheiten der Marke hat.
 
Distro spezifische Kernel Patches gibt es wohl bei jeder Distro. Erst bei einem größeren Umfang an Veränderungen kann man von einem eigenen Kernel sprechen.
 
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If you plan to market a Linux-based product or service to the public using a trademark that includes the element “Linux,” such as “Super Dooper Linux OS” or “Real Time Linux Consultants” you are required to apply for and obtain a sublicense from the Linux Foundation. This is true whether or not you apply to register your trademark with a government.


https://www.linuxfoundation.org/legal/the-linux-mark
 
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