Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

@Tomislav2007: Nein, da musst Du unterscheiden.

H4 ist für die Befreiung nur relevant, wenn man es bezieht. Dann hat man einen Nachweis darüber und kann mit diesem die Befreiung beantragen.

Wird kein H4 bezogen, so wurde weiter oben die Möglichkeit eines Härtefallantrags beschrieben. Der kann u.a. gestellt werden, wenn man Einkünfte hat, die knapp über der Bedarfsgrenze liegt. Die Bedarfsgrenze ist hingegen nicht mit dem H4-Satz identisch, sie beträgt für Alleinstehende meines Wissens 391,- Euro. Der Härtefall ergäbe sich dann, wenn der Antragstellende ein monatliches, maximales Einkommen von 391,- Euro plus weniger als 17,98 Euro hat. Also z.B. 408,97 Euro, was hier mit 660,- Euro deutlich überschritten wird.

Aber selbst wenn Warhorstl monatlich nur 408,97 Euro bekäme, wäre dies kein Härtefall. Denn er hat gegen seine Eltern einen rechtlichen Anspruch. Wenn er diesen nicht geltend macht, kann man den Erlass des Rundfunkbeitrags nicht der Allgemeinheit aufbürden. So die Logik des Beitragsservice...

@WhiteShark: stimmt, neben der Miete sind noch die Heizkosten und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzugsfähig.

@Warhorstl: wie hoch ist Deine Miete ohne Nebenkosten, die Heizkosten und Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut das ich deinen Edit noch gesehen hab. Wie du selbst sagst, zählt die Miete und Heizkosten (Warmmiete) mit zum Bedarf.
Als Student ist man aber normalerweise noch bei den Eltern mitversichert. Somit ist nur die Miete interessant.

Somit bei 660€ Einkünften und 391€ Grundbedarf, müsste die Miete mindestens 269€ + 17,98€ betragen.
Ist die Miete also höher als 286,98€, dann sollte ein Befreiungsantrag Erfolg haben.

Problem allerdings ist, das du Anspruch auf mehr Unterhalt hättest.
Anspruch wären nach den Angaben 670€ +134€ Kindergeld. Da müsste die Miete dann schon 430,98€ betragen.
 
Grundmiete ist 236€, Betriebskosten 56,50€, Heiz- und Warmwasser 25€, Versicherungsbeiträge liegen bei null. 360€ stehen mir für alles weitere zur Verfügung.

Dass ich nach den Regelungen keine Befreiung bekomme, ist mir schon klar. Es geht mir eher darum, ob irgendwo schonmal von einem Gericht begründet wurde, wieso ich, der einen genauso hohen Anspruch auf Finanzmittel hat wie ein Bafög-Vollsatz-Student (ob gegenüber Staat oder Eltern kann doch kein Kriterium sein), Rundfunkbeitrag entrichten soll und der Bafög-Vollsatzler nicht. Das ist doch aus sozialer Sicht einfach vollkommen ungerechtfertigt.
 
Im Gegenteil. Aus sozialer, und damit gesellschaftlicher Sicht, ist das sogar bestens gerechtfertigt. Denn wieso sollten Deine Eltern zu Lasten der Gesellschaft sparen dürfen? Sie haben eine Verpflichtung, für Dich zu sorgen. Die Höhe ist festgelegt und wenn Deine Eltern diese reduzieren, kannst Du doch nicht einfach die Gesellschaft anpumpen. Wäre dies möglich, würde doch niemand mehr seine Kinder unterstützen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt)
Diese Tabelle ist doch aber meines Wissens auch nur ein Richtwert.
Ich hatte auch mal einen Bafög-Antrag gestellt, dort wurde genau aufgeführt was mir zusteht und wieviel meine Eltern jeweils zu zahlen haben. Nämlich soviel wie mir auch mit Bafög zugestanden hätte.
Den Unterhaltsanspruch kann man sich vom Amt auch genau ausrechnen lassen. Vermutlich wärst du dann wirklich unter/auf der Bedarfsgrenze. Kann aber auch nach hinten losgehen und die Eltern zahlen dann weniger als bisher :-)
 
WhiteShark schrieb:
Diese Tabelle ist doch aber meines Wissens auch nur ein Richtwert.

Echt? Bei mir wurde das damals akribisch bis auf den letzte Cent (bzw. damals Pfennig) anhand von diesen Tabellen ausgerechnet. Ich hätte sogar ganz knapp Anspruch auf Bafög gehabt, das wurde aber nicht ausgezahlt, weil die Verwaltungsgebühren den Auszahlungsbetrag überstiegen. Ich wäre mit den Verwaltungsgebühren alleine schon glücklich gewesen. Im Endeffekt hatte ich dass Jobben anfangen müssen, um über die Runden zu kommen.
 
Deliberation schrieb:
Im Gegenteil. Aus sozialer, und damit gesellschaftlicher Sicht, ist das sogar bestens gerechtfertigt. Denn wieso sollten Deine Eltern zu Lasten der Gesellschaft sparen dürfen? Sie haben eine Verpflichtung, für Dich zu sorgen. Die Höhe ist festgelegt und wenn Deine Eltern diese reduzieren, kannst Du doch nicht einfach die Gesellschaft anpumpen. Wäre dies möglich, würde doch niemand mehr seine Kinder unterstützen.

Ich gehe in meinen Überlegungen ja schon davon aus, dass sie mir so viel zahlen würden, wie mir zustünde. Nämlich die 670€ (plus Kindergeld), die ich nach der Tabelle bekäme, auf die, soweit ich eben weiß, auch schon bei Gerichturteilen bezüglich Unterhalt von den Gerichten zurückgegriffen wurde. Würde ich diesen Betrag erhalten, hätte ich genau so viel Geld wie ein Bafög-Vollsatz-Empfänger zur Verfügung - nur müsste ich eben noch den RFB zahlen und er nicht.
 
Ah, verstehe. Nun, so ist das halt mit den Bemessungsgrenzen, ganz fair sind sie nie. Das ist wie der Arbeitsanreiz bei H4-Empfängern. Man kann schon gut verstehen, dass jemand bestimmte Jobs nicht machen will, weil er bei einer harten Arbeitswoche ähnlich wenig Geld bekommt, wie vorher mit H4.

Das ist dann das übliche Stammtischgespräch, dass H4-Empfängern alles Mögliche in den piep gesteckt wird, wofür andere hart arbeiten müssen. Das ist natürlich recht pauschalisiert, aber in Deinem Beispiel sieht man schon, dass es nicht ganz gerecht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst aber auch bedenken das du 670€ + 134€ Kindergeld zur Verfügung hättest.
Also somit bei 317,50€ Miete hättest du noch 486,50€ zum Leben. Der Bafög-Empfänger hat aber nur 391€ zum Leben.
Dadurch bist du eben recht deutlich über der Bedarfsgrenze.
 
Danke für die Infos!

ARD, ZDF und die weiteren Sender sollten nur noch für Sendungen zuständig sein, die private Sender "nicht von sich aus anbieten würden". Dem derzeitigen System attestieren die Professoren eine "weit überdurchschnittliche Versorgung"

Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschl...erater-wollen-Rundfunkbeitrag-abschaffen.html

Auf den ersten Blick liest sich das vernünftig. Für eine partizipatorische Demokratie ist es jedoch wichtig, Informationen aus unabhängigen Quellen zu haben. Werden die Nachrichten im ÖR-Fernsehen dann gestrichen, weil RTL und Co. Nachrichten bereits anbieten?

Ansonsten stimme ich zu, das "derzeitige System" hat eine irre Versorgung, bei der man über die Sinnhaftigkeit eines Systems aus dem letzten Jahrtausend schon einmal nachdenken können muss. Zudem sind wir aktuell in einem Wandel, weg von sequenziellem Fernsehen.

Können die Säumigen auch bei der Zwangsvollstreckung nicht zahlen oder öffnen nicht die Tür, drohen ihnen Wegfahrsperren am Auto, Türöffnung und sogar Erzwingungshaft, wie die „Bild am Sonntag“ berichtet.

Quelle: http://www.focus.de/kultur/medien/6...-rundfunkbeitrag-eingetrieben_id_4360775.html

Irgendwie beschämend, was für Konsequenzen ein solcher Zwangsbeitrag haben kann. Das steht für mich in keinem Verhältnis zum Nutzen, sondern fällt bei mir unter modernes Raubrittertum.

Dennoch, am derzeitigen System wird das Gutachten auch nichts ändern. Rundfunk ist Ländersache und die hier mehrfach kritisierte Verstrickung von Länderpolitik(ern) mit den Rundfunkanstalten der Länder wird schon dafür sorgen, dass die weiter "ihr Ding" machen können. Ansonsten würden die sich ja selbst beschädigen und welcher Politiker setzt sich heutzutage noch für unpopuläre Entscheidungen ein!?
 
Das wär ja der Unterang von ARD und ZDF.
Kann ich irgendwie nicht glauben.
Haben die in letzter Zeit schlecht über Schäuble berichtet?
 
Bzgl. der Vollstreckungsmaßnahmen: Was für ein Skandal, was sich die GEZ da wieder einfallen lässt. Mal ein Gegenbeispiel: Sollte jemand eine x-beliebige Rechnung lange genug nicht zahlen, und der Gläubiger setzt seine Forderung mit den üblichen Mitteln durch, passiert dem Säumigen exakt das was in dem tollen Focus-Bericht beschrieben wird. Egal ob GEZ, säumige Steuer oder eine Rechnung vom Versandhändler.
Warum sollte da auch ein Unterschied gemacht werden? Das ganze ist ja erstmal vollkommen unabhängig von der Art der Forderung. Laut aktuellem Staatsvertrag ist die Gebühr rechtens, also auch die Forderung.
Der Vollstreckungs-Teil sollte somit kein Gegenstand dieser Diskussion sein.
 
Das ist ein Gutachten von vielen. Das ist für mich nichts neues. Die öffentlich rechtlichen sollen also das Anbieten was die privaten Sender nicht tun. Wie schnell soll dies den umgesetzt werden?

Floppt eine Sendung bei den Privaten wird dieser Mist dann extra noch von den öffentlich rechtlichen produziert. Dies bedeutet also der ganze Mist den keiner sehen will zeigen dann ARD, ZDF usw.?

Das ist nichts anderes als eine weitere Verarschung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Green Mamba schrieb:
Warum sollte da auch ein Unterschied gemacht werden? Das ganze ist ja erstmal vollkommen unabhängig von der Art der Forderung. Laut aktuellem Staatsvertrag ist die Gebühr rechtens, also auch die Forderung.
Der Vollstreckungs-Teil sollte somit kein Gegenstand dieser Diskussion sein.

Sollte, ist aber. Der Unterschied besteht darin, dass Menschen in Deutschland offenbar in finanzielle Schieflage geraten, weil sie sich eine Zwangsgebühr nicht leisten können. Wenn jemand vierzehn Handyverträge am Laufen hat, weil's immer das neuste Handy sein musste, ist wirklich kein Mitleid angebracht. Denn das hat man sich freiwillig aufgebürdet. Dass man aber Sozialhilfe beantragen muss, damit man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann, ist einfach der falsche Weg.
 
Er hat zwei Glastüren zerstört und ein wenig mit farbgefüllten Wasserbomben rumbombardiert.
Also einfach nur randaliert. Wird wohl den Schaden bereinigen müssen und ne Geldstrafe bekommen.
Bewirken wird die Aktion nichts.
 
Ja sag ich doch, versteh ich nicht. ;)

Hätte er das nicht an der Bushaltestelle um die Ecke machen können? Oder, noch besser, bei sich zuhause? Dann hätte ihm Mutti ihm die Guy Fawkes Maske wegnehmen und ihm den Hintern gleich versohlen können...

"Hang zur Gerechtigkeit", "Etwas gegen die GEZ unternehmen". Ja, das unterscheidet ihn von "der Masse". Die wenigsten hätten so einen Quatsch gemacht, der nullkommagarnichts bewirkt.
 
Zurück
Oben