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eBay - Käufer hat möglicherweise Beschreibung nicht gelesen

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Mastermind85

Gast
Hallo liebe CB-Community,

ich habe meinen GPU-Kühler von einer RTX 2070 Super auf eBay verkauft. Den Kühler hat ein Käufer für 411€ ersteigert und unmittelbar nach Auktionsende auch bezahlt. Das Startgebot lag bei einem Euro.

In meiner Artikelbeschreibung war deutlich zu lesen, dass nur der Kühler verkauft wird und keine Grafikkarte. Das Angebot enthielt auch mehrere Original-Bilder vom Kühler. Nur vom Kühler so wie er verkauft wird.

Kann es sein, dass der Käufer die Beschreibung garnicht gelesen hat und sich die Bilder vom Artikel garnicht angeschaut hat?

Ich werde den Kühler versandfertig machen und morgen versenden. Denn der Käufer hat ja schließlich gezahlt.

Mehrere Bieter haben ihren Irrtum bemerkt und ihr Gebot rechtzeitig zurückgenommen.

Meine Frage ist, was ist wenn der Käufer seinen möglichen Fehler erst bei Erhalt der Ware bemerkt und eine Rückerstattung fordert?

Bin Privatverkäufer.

Hier geht es nicht um moralische Fragen sondern um rechtliche.

Hier der Link zum Angebot/Auktion:

https://www.ebay.de/itm/Gigabyte-GeForce-RTX-2070-SUPER-GAMING-OC-WHITE-Kuehler-/164810348718?nma=true&si=ibUBrC9gZsILNjronT8vajruUPY%3D&orig_cvip=true&nordt=true&rt=nc&_trksid=p2047675.l2557
Ergänzung ()

Hier zwei Screenshots vom Angebot, falls bei einigen der Linkt nicht funktionieren sollte.


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1033.png
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde den (vorerst) nicht verschicken. Kontakt mit Käufer aufnehmen und den Sachverhalt klären. Alles andere gibt nur Ärger, vermutlich inklusive negativer Bewertung.
 
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So, hab den Käufer kontaktiert und ihn gefragt, ob er denn weiß was er da gekauft hat. Der war geschockt 😀.

Hab jetzt die volle Rückerstattung veranlasst.

Wie sieht es mit der Verkaufsprovision aus? Wird eBay mir diese erstatten/erlassen?

Nicht, dass am Ende ich draufzahle.
 
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Ebay muss wissen daß der Verkauf nicht stattgefunden hat also musst du in Kooperation mit dem Käufer bei Ebay den Verkauf rückgängig machen. Privat Geld ohne Wissen von Ebay erstatten reicht nicht...
 
Den Verkauf über eBay abbrechen, dann wird auch keine Zahlung fällig.
 
Ich glaub auch, die Kategorie ist da nicht so ausschlaggebend. Wichtig ist doch die Beschreibung und die Fotos.

Ich verstehe nur nicht wieso man einfach blind drauf losbietet.
 
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Idon schrieb:
Warum sollte das ausreichen um einen schwarzen Peter zuzuschieben?

Dann aktiviere mal Deinen jurisstischen Sachverstand und erläutere uns wie Du als geprellter Kunde Dein Recht bekommmt. Dann hast Du die Antwort.
 
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Ich glaube was Idon meint ist:
Nach geltendem Gesetzt hat man nicht den schwarzen Peter bzw reicht das nicht aus.

eBay spielt aber nach anderen Regeln und denen reicht das wahrscheinlich um gegen den Verkäufer zu entscheiden
 
Idon schrieb:
Warum sollte das ausreichen um einen schwarzen Peter zuzuschieben?
1618934321916.png

spätestens das reicht, um dem Verkäufer den schwarzen Peter zuzuschieben. Immerhin war der Verkäufer hier selber erschrocken und das Ganze nimmt ein gutes Ende
 
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@Scythe1988 @BlubbsDE

Rubrik sticht meiner Auffassung nach keine umfangreiche und eindeutige Beschreibung.

Wer kauft, der muss eben auch lesen was er kauft.


Ich als Verkäufer hätte dem Käufer den Grafikkartenkühler geliefert. Den Rest kann der Käufer bei Bedarf ja vom Amtsrichter klären lassen. Ich hätte vor einer Verhandlung keine gesteigerten Schlafprobleme.


@PCGamer007

Was interessiert mich wie eBay entscheidet?



Edit:
Grafikkartenkühler, nicht Grafikkarte. :/ Mein Fehler.
 
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Wenn das Geld auf dem Konto ist hätte ich auch einfach den Kühler verschickt.
Wenn man blind auf was bietet ist man selber schuld.
Der Käufer kann ja Rechtmittel einlegen.
 
Es wurde doch aber auf sowas abgezielt. Das ist ersichtlich. Sonst würde das Wort "Kühler" ganz sicher nicht am Ende stehen. Aufgrund der falschen Kategorie wird das nur untermauert. Und dass ein Kühler einen Chipsatz hat, wäre mir auch neu. Die ganze Beschreibung des Artikels ist damit Banane und irreführend.
 
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@--//--
Ich bin mir nicht sicher ob das ausreicht. Sowohl die Bilder als auch der Angebotstext sind da sehr eindeutig.
Zumindest ein kurzer Blick auf das Produktfoto hätte beim Käufer fragen aufwerfen müssen.
Das ist grob fahrlässig.
 
Idon schrieb:
Ich als Verkäufer hätte dem Käufer die Grafikkarte geliefert.
Auch wenn die Grafikkarte kein Bestandteil der Auktion ist? Hast Du vielleicht "nicht" im Satz vergessen?
 
Zuletzt bearbeitet:
@--//--

Das Wort Kühler steht im Auktionstext gleich mehrfach. In zwei Sprachen. Es wird doch deutlich darauf hingewiesen, dass keine Grafikkarte verkauft wird.

Ja, vielleicht ist das kalkuliert. Na und? Ich verkaufe privat Wohnungen ja auch nicht nach dem Verkehrswert sondern nach dem Prinzip "es findet sich schon ein Dummer". Dasselbe gilt für Claim Management von diversen Konzernen gegenüber Verbrauchern: Das ist reine Kalkulation zur Verarsche.

@Pym

Danke, mein Fehler. Ich war mit den Gedanken schon weiter. :) Ich hätte den Kühler, der gekauft und bezahlt wurde, zugeschickt. Muss ja liefern...
 
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Wie hier schon erwähnt wurde, hat man sich bei ebay an die Kategorien zu halten. Die wurden wegen genau solchen Fällen eingeführt. Auch wenn es derzeit noch um OVP ging.

Wenn man dann so deutlich darauf hinweist, warum ist der Titel dann so schwammig? Warum hat der Kühler einen Chipsatz? Und warum wird eingeworfen, dass "es nicht um moralische Fragen sondern um rechtliche" geht?

Da wird ganz schnell ein Strick draus, wenn das der richtige zu Ende spinnt.

Dass der Käufer dumm und blind ist, streite ich gar nicht ab.
 
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Wer legt fest, dass Rubriken einzuhalten sind? eBay? Wen interessiert's?

Ich kenne Urteile die auch Bezug nehmen auf fehlerhafte Kategorien. Dass diese aber einem deutlichen Text vorgehen sollen? Das entscheidet am Ende das Amtsgericht. Und ich würde das dann ggf. drauf ankommen lassen.


Ob der TE hier moralisch richtig oder falsch handelt ist nicht meine Entscheidung. Er hat nach unserem Empfinden gefragt und ich denke, dass man durchaus mitteilen kann, ob man sich jetzt durch den Text und so weiter völlig verwirrt fühlt oder eher nicht.
 
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