ebay Verkäufer fühlt sich bedroht -> Anwalt

Negativ ist angemessen und das er auch verdient , wenn er falsche angaben macht.

Bzw von der Beschreibung abweicht , ist die Negative Bewertung gut.


Schreib am besten jetzt gleich die Bewertung.

Damit er mal sehen kann , dass man keine Leute verarscht.
Und seine Gerechte Bewertung bekommt.
Ergänzung ()

So muss es aussehen , wenn man das iPhone neu holt.

Mit einem Bild , wo die Verpackung noch zu ist.


http://cgi.ebay.de/Apple-iPhone-4-S..._Vertrag_KM&hash=item256128e216#ht_500wt_1156
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte bewerte die Person negativ.
Dafür sind Bewertungen da und lass dich nicht einschüchtern.
 
@ alphan:
Ob der Verkäufer zum Anwalt rennt, kann dir wohl keiner sagen. Er wird dir aber nicht gegen's Bein pissen können. Zum einen ist eine Bewertung Ausdruck einer persönlichen, subjektiven Meinung, zum anderen schreibst du ja nur die Wahrheit. Du darfst ihn auf keinen Fall beleidigen, maßlos übertreiber oder gar lügen. Aber die Realtität ist schon krass genug, dem muss man nichts mehr hinzufügen :) Halt dich kurz, knapp und dokumentarisch.

Natürlich wird der Verkäufer toben, aber das hat er sich durch sein Verhalten selbst zuzuschreiben. Du hast mehrfach versucht normal mit ihm zu reden. Das hat er alles abgebrochen und kam dir sogar mit seinem Anwalt. Daher hat er kein Recht, sich von der negativen Bewertung angegriffen oder überrascht zu fühlen.
 
Ich würde mindestens negativ bewerten, eher aber noch selbst zum Anwalt zum Anwalt gehen / Anzeige erstatten.
Ich war auch wegen was ähnlichem beim Anwalt (1und1 hat mich verarscht) und im Endeffekt wollte zwar auch der Anwalt einen Kompromiss eingehen. Nachdem ich aber hart geblieben bin wurde der Vertrag dann auch per sofort aufgelöst. Und die Kosten waren überschaubar (ca 70€). Bei ner Rechtschutzversicherung haste ja auch immer nen Eigenanteil.
 
laut dem Link hat er immer noch nicht die Negative Bewertung abgegeben.

Zöger nicht und gib ihm eine Negative Bewertung.
 
langsam tummeln sich auf ebay aber auch nur noch schräge vögel echt. generell trete ich in ebay wenn überhaupt eh nur noch als verkäufer auf, aber selbst da muss man ja schon fast notariell vorgehen damit man nicht übern tisch gezogen wird!
 
interessant zu wissen wäre ja auch mal, ob der verkäufer das recht an dem eingestellten bild hat.. xD das copyright sagt da was anderes aus.. konfrontiere ihn doch mal damit *g*

ansonsten, wie schon erwähnt, negativ bewerten, da falsche angaben gemacht wurden. es steht ja schon in der artikelbeschreibung; Zustand: NEU / da hätte er gebraucht schreiben müssen, denn die originalverpackung wurde ja geöffnet..
 
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist).

Ich würde sagen eindeutiger kann man bei eBay nicht betrogen werden ~> zum Anwalt
 
Fred Fredburger schrieb:
Also den Anwalt musst du beim besten Willen nicht bezahlen, ich kann nichts von einem Zahlungsziel in der Auktion lesen. Da könntest du auch in einem Jahr bezahlen...


http://bundesrecht.juris.de/bgb/__286.html


wenn ich mir die Auktion anschaue würde ich mich da auch zurücklehnen;

Kritisch wird es, soweit du geschrieben hast du würdest nicht leisten wollen oder du deine Leistung (nachvertraglich) von einer Gegenleistung abhängig machst, zu welcher der Verkäufer nicht verpflichtet ist.

Für diesen Fall ist das Schreiben der Anwältin anders zu beurteilen als hier dargestellt (Charakter einer "Mahnung")

shit happens..........
Ergänzung ()

........immer diese Diskrepanzen zwischen Semantik und Syntax............:evillol:
 
Auf jeden Fall schlechte Bewertung geben, das schützt auch andere Käufer.

Habe selbst mal bei einem Verkäufer gekauft, nur weil sich die Leute nicht getraut haben, schlechte Bewertungen abzugeben. Erst nach Kontaktaufnahme mit anderen Käufern, natürlich nachdem das Dilemma passiert war, hatte sich herausgestellt, daß der Verkäufer gar nicht lieferte.
 
@miac
der vk hat geliefert.... mann mann mann -.-
alphan schrieb:
Nachdem ich das iPhone gekauft habe, fragte ich den Verkäufer, ob das iPhone wirklich unbenutzt ist und ob es aktiviert wurde.
erst kaufen, dann fragen? hättest du vor dem kauf gefragt und nicht unnötig die ware blockiert und dem verkäufer so mehr arbeit gemacht und kosten verursacht (provision, neueinstellung,..) wäre dieser fall anders zu bewerten. hier hast DU mist gebaut.

du hast gekauft, du musst bezahlen, der vk muss die ware wie beschrieben liefern.

hier ist der einzige ansatzpunkt: die ware entspricht nicht der beschreibung. bestehe auf lieferung der ware im angegebenen zustand oder biete alternativ an vom kaufvertrag zurückzutreten.

die anwaltskosten müsstest du allerdings ggf. bezahlen, da du deinen teil des vertrages nicht eingehalten und den vk gleichzeitig unter druck gesetzt hast (zahlungsverweigerung). evtl. gibts hier noch wege, dies zu vermeiden, aber da bin ich zuwenig fachmann.

ps:
Wenn ich schreibe: ich denke,.... ist es doch eine Meinung von mir und keine Bedrohung?
ich denke, dir könnte auf dem heimweg in nächster zeit etwas nicht-positives zustoßen...

das war auch keine drohung, nur eine meinung. ;)

man sollte sich schon ab und an mal gedanken darum machen, wie aussagen aufgefasst werden - oder aufgefasst werden können. was meinst du, warum verträge im allgemeinen so "kompliziert" formuliert sind? einfach weil man missverständnisse vermeiden will und muss. und das ist auch mit ein grund, warum wir zig-tausende gesetze zzgl. kommentare und berge an referenzurteilen haben. aber das nur am rande... korrekte formulierung (und rechtschreibung) lernt man ja normalerweise im deutschunterricht...
 
@miac
der vk hat geliefert.... mann mann mann -.-

Mein Kommentar bezog sich darauf, daß der Verkäufer noch keine schlechte Bewertung erhalten hat.

Die Gründe für eine schlechte Bewertung sind ja verschieden, aber gleich mit einem Anwalt seitens des Verkäufers zu reagieren, ist schon frech. Das Gerät wurde am 24.1 gekauft. Die Kosten muß er natürlich nicht tragen.

Wie groß die Beeinträchtigungen des Gerätes sind, können wir ja auch nicht sehen. Aber Neu ist eben Neu.

Der Verkäufer hat aber den Fehler gemacht, das Teil zu verschicken, ohne vorher das Geld einzutreiben.

Vielleicht ist die Bewertung deswegen noch nicht erfolgt, weil der Käufer auf eine gütliche Einigung hofft.

Aber auch bei einer gütlichen Einigung - alleine für das Verhalten des Verkäufers samt Kostenabwälzung gebührt ihm eine schlechte Bewertung, finde ich.
 
Das mit dem Drohen ist Schwachsinn. Er hat dir viel direkter mit den Anwaltskosten gedroht, was viel deutlicher war.

Jedoch ist ein Kauf bindend, und wenn die Beschreibung zu unklar war, hätte man natürlich vor dem Kauf fragen können. Ich als Shopbetreiber hatte einen Fall, wo mein Kunde NACH DEM KAUF seine Fragen stellte. Von meiner Seite aus ist dies total unverständlich, jedoch kein Grund einen Anwalt einzuschalten.
Wenn so etwas passiert, verkaufe ich dem Käufer die Ware halt nicht.

Meiner Meinung nach hat der iPhone Verkäufer überreagiert, er wollte dir das Gerät mit den besagten Mängeln aufdrehen.

Ich werde dir hierzu keinen Tipp geben, da du selbst entscheiden musst, ob du ein Justiz-Kampf führen möchtest.
 
Ich denke, die Bewertungsfunktion kann durchaus als Druckmittel verwendet werden und ist auch so gedacht. Schau dir lieber die Richtlinien für die Bewertungen an.

Das angedrohte Übel ist rechtmäßig. Eine negative Bewertung steht dir frei, und damit darfst du auch drohen, sofern diese den Grundsätzen entspricht.

Du darfst in der Bewertungen nichts unterstellen, was du nicht belegen kannst. Interpretieren und "Ich denke" solltest du vermeiden. Gegen falsche Vermutungen und Unterstellungen kann er durchaus vorgehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich werde Ihn noch schlecht bewerten, aber ich warte noch bis alles geklärt ist. Schließlich hat man ja ca. 90 Tage glaube ich Zeit jemanden zu bewerten.
 
ManOki schrieb:
hmm, ich würde das mal so vergleichen: es ist auch beamtenbeleidigung wenn du sagst "ich würde gerne ... zu ihnen sagen" ... trotz konjunktiv wäre dies strafbar.

So etwas wie Beamtenbeleidigung gitb es in Deutschland nicht.

@Te
Negativ bewerten, es sei denn ihr einigt euch noch.
Dann aber aller höchstens neutral bewerten, mehr hat er nicht verdient.
 
Zurück
Oben