Ebay: Verkauf mit Barzahlung bei Übergabe, Käufer hat überwiesen?

Holgmann75

Lieutenant
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Moin,
ich habe grad ein Problem das ich so noch nicht hatte.
Ich habe mit einem Käufer im Vorfeld eine Auktion eine persönliche Übergabe vereinbart, da ich die nächsten Tage eh in die Gegend fahre!
Also Artikel (Ein paar ziemlich teure Lautsprecher!) eingestellt mit "Sofort kaufen" und dann bekomme ich die Nachricht von Ebay, das ich den Artikel versenden soll und mein Geld einbehalten wird, bis ich die Versandbestätigung eingereicht habe, sprich der Typ hat überwiesen!
Davon ab wird das Geld vorerst einbehalten bis zum Okay des Käufers, weil ich nicht so oft verkauft habe in den letzten Jahren und wenige Bewertungen als Verkäufer habe.
Der Käufer erzählt mir was von Käuferschutz, aber dafür kann er die Artikel ja testen wenn ich bei ihm bin 🤷‍♂️
Was würdet ihr tun?
Kann ich nachträglich vom Verkauf zurück treten?

Mir wäre es mittlerweile auch ehrlich egal wenn Ebay mich sperrt :grr:
 
Du hast keine Wahl, wenn er sich doch für Versand entschieden hat und du Versand auch angeboten hast, musst du die Ware auch versenden.

Zurücktreten kannst du nicht.
 
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Ich würde sagen, wenn du das im Vorfeld mit ihm so vereinbart hast, dann zählt das auch. Nach meiner Auffassung sollte dich Ebay nicht mal dafür sperren (oder auch irgendwas Milderes), aber gut, wenn das nicht die Hauptbaustelle ist. Also allenfalls demnächst, wie geplant, vorbeifahren und Geld gegen Ware, die Überweisung außer Acht lassend. Je nach seinem Auftreten würde ich es sogar auf einen Versuch ankommen lassen, zurückzutreten, mit der Argumentation, dass dir ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
 
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Was hast Du denn bei der Auktion beim Versand angegeben? Hoffentlich nur Barzahlung bei Abholung?
 
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Moin, erstmal Dankeschön für die Antworten!
Ich habe leider vergessen nur "Barzahlung bei Abholung!" anzugeben.

boarder-winterman schrieb:
Du hast keine Wahl, wenn er sich doch für Versand entschieden hat und du Versand auch angeboten hast, musst du die Ware auch versenden.
Ja das habe ich ihm jetzt auch so geschrieben, also das ich die Lautsprecher, unter den Umständen, versenden werde!
Das Problem bleibt, das Ebay das Geld bis zum 11.06. einbehalten will und das geht in meinen Augen gar nicht!
1. Wurde ich vor der Auktion mit keinem Wort darauf hingewiesen das ich 14 Tage auf mein Geld warten soll, selbst wenn die Versandbestätigung eintrifft!
2. Was ist wenn der Käufer es sich zwischenzeitlich anders überlegt oder schlimmer noch, die Lautsprecher kaputt gehen?
Dann bleibe ich auf dem Schaden sitzen oder wie? 🤷‍♂️

Ich habe Ebay schon angeschrieben und warte auf Antwort.
Sollten die bei dem "14 Tage bis sie ihr Geld bekommen" bleiben, ist es mir eh egal, das mache ich nicht mit.

Schöne Pfingsten wünsche ich :)
 
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boarder-winterman schrieb:
Du hast keine Wahl, wenn er sich doch für Versand entschieden hat und du Versand auch angeboten hast, musst du die Ware auch versenden.
Man hat immer eine Wahl! Vor allem wenn Ich was anderes besprochen habe und die gGgenseite sich nicht daran halten will!
boarder-winterman schrieb:
Zurücktreten kannst du nicht.
Natürlich kann Ich auch vom Verkauf zurück treten:

https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/kauf-abbrechen-fr-verkufer?id=4136
 
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Holgmann75 schrieb:
1. Wurde ich vor der Auktion mit keinem Wort darauf hingewiesen das ich 14 Tage auf mein Geld warten soll, selbst wenn die Versandbestätigung eintrifft!
Doch das stand in den Bedingungen als man das Konto auf die "neue" Zahlungsabwicklung umgestellt wurde, dass das Geld unter bestimmten Umständen (die genannt wurden) länger einbehalten wird.

Holgmann75 schrieb:
2. Was ist wenn der Käufer es sich zwischenzeitlich anders überlegt oder schlimmer noch, die Lautsprecher kaputt gehen?
Das ist leider das Problem (wie bei PayPal) dass der Käufer den Käuferschutz ausnutzen kann. Daher vorher am besten alles gut dokumentieren, in der Hoffnung, dass der Käuferschutz im Falle des Falles für einen entscheidet.

Holgmann75 schrieb:
Sollten die bei dem "14 Tage bis sie ihr Geld bekommen" bleiben, ist es mir eh egal, das mache ich nicht mit.
Ja bleiben sie. Oder was ist an dir so "anders" dass Sie dies nicht tun sollten?

Wenn der Käufer aber vorher zugestimmt hat, dann würde ich ggf. nochmal Nachfragen und vlt. mit einem kleinen Rabatt argumentieren. Da es das Risiko auf beiden Seiten minimiert. Wenn nicht, würde ich es abbrechen. Wäre mir zu komisch bei dem Käufer.

Im übrigen würde ich eBay nicht sagen, dass ihr eine Kaufabwicklung außerhalb von eBay vereinbart habt. Das könnte einen Strike für dein eBay Konto geben, wegen Umgehung der Zahlungsabwicklung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muß das nicht verstehen du erstellt die Auktion ein INCL. Versandoption und beschwerst dich dann das die Versandoption auch verwendet wird?

Dann mach das demnächst auf Kleinanzeigen die Seite ist dafür da zu verhandeln und Absprachen zu treffen.
Aber ein Auktionsportal wie Ebay hat halt klare Regeln die beim Einstellen der Auktion vom Käufer in vielen Punkte wie auch Versand definiert werden und nachträglich nur unter bestimmen Umständen geändert werden können.

Man bekommt halt bei Ebay in aller Regel die besseren Preise was halt auch am 'Käuferschutz' liegt, ich persöhnlich würde halt auch niemals wertige Gegenstände ohne Versand mit 'Käuferschutz' kaufen.
 
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PCGamer007 schrieb:
Doch das stand in den Bedingungen als man das Konto auf die "neue" Zahlungsabwicklung umgestellt wurde, dass das Geld unter bestimmten Umständen (die genannt wurden) länger einbehalten wird.
Okay, Danke für den Hinweis.
PCGamer007 schrieb:
Oder was ist an dir so "anders" dass Sie dies nicht tun sollten?
Nichts ist bei mir anders, ich finde es generell etwas daneben das, trotz Eingangsbestätigung durch den Käufer, eine Wartezeit vorgegeben wird.
Darauf wurde ich beim einstellen des Artikels nicht hingewiesen.
Was das ganze noch etwas merkwürdiger macht: Vor ein paar Monaten habe ich einen 40,- Euro Artikel verkauft und das Geld wurde sofort nach Versandbestätigung gutgeschrieben, aber bei einem Artikel wo es mir als Verkäufer wirklich weht tun würde wenn der Käufer mauschelt, soll ich warten?
Es wäre ja verständlich wenn die auf das Okay durch den Käufer warten, aber das generell 14 Tage festgesetzt werden?

Ich muß das nicht verstehen du erstellt die Auktion ein INCL. Versandoption und beschwerst dich dann das die Versandoption auch verwendet wird?
Okay nochmal: Der Käufer hat über Ebay gezahlt, besteht aber auf persönliche Übergabe.
Mein Vorschlag das Paket zu versenden hat er mittlerweile abgelehnt, weil es ja anders abgesprochen war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist zwar richtig, aber der Großteil der Verkäufer auf Ebay ist momentan gewerblich. Anscheinend wendet Ebay das Recht einfach auf alle Verkäufe an.
 
Holgmann75 schrieb:
Der Käufer hat über Ebay gezahlt, besteht aber auf persönliche Übergabe
Lauter können die Alarmglocken kaum läuten.
 
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Auf gar keinen Fall solltest du das Paket jetzt persönlich übergeben.

Dann hast du keinen versandnachweis und am Ende bist du Geld und Lautsprecher los und musst dann private Mahnverfahren einleiten um es eventuell zurück zu bekommen.

Entweder du verschickst oder du bringst ihm die Lautsprecher vorbei und er gibt dir das Geld bar, wie vereinbart.
 
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Mit den 14 Tagen bist Du übrigens noch gut dran @Holgmann75 . Denn normalerweise sind es 30 Tage! Solange gilt nämlich der Käuferschutz über eBay und diesen Zeitraum nutzt eBay auch gerne aus wenn es um hochpreise Artikel geht. Bezahlt der Käufer denn auch noch mit PayPal sind es noch einmal 150 Tage Käuferschutz mehr. Insgesamt also 180 Tage die PayPal ja bietet.

Der Fehler liegt daher eindeutig bei Dir bei der Auktionserstellung beim Punkt Versand. Hier hättest du nur Barzahlung bei Abholung akzeptieren dürfen und alles andere ausmachen. Denn nur dadrüber darf man nach dem Kauf mit dem Käufer kommunizieren bezüglich Tag und Zeit der Abholung. Macht man das vorher kann das zu Sanktionen des eigenen eBay Kontos führen da das verboten ist Absprachen am System vorbei zu machen.

Und warum der Erste Verkauf mit 40,00 Euro sofort ausgezahlt wurde und der jetzige nicht liegt an der Höhe des Betrages. Risikobewertung von eBay aus sozusagen. Bei frischen Verkäufern die sofort Technik mit hohen Wert verkaufen ist es standard dass eBay das Geld erstmal einbehält. 14 oder 30 Tage sind da völlig normal. Geht der Verkauf gut, Du gibst die Trackingnummer an, der Käufer bewertet Positiv und gibt eBay Bescheid dass alles OK ist kann die Auszahlung auch schneller gehen.

Bezüglich informieren mit der Auszahlungsdauer kam das schon mit dem akzeptieren auf die neue Zahlungsumstellung. Die musst du ja bereits gemacht haben denn du schreibst selbst dass du schon einen Artikel für 40,00 Euro verkauft hast und die Auszahlung dort schneller ging. Zu diesem Zeitpunkt hattest Du also schon Kenntnis dadrüber dass eBay die Zahlung zurück halten darf weil sonst könntest du gar nicht auf eBay verkaufen.

Da eBay als Treuhänder auftritt ist es egal was für Privatpersonen gilt oder nicht bezüglich Umtausch und Rückgabe. Meldet der Käufer innerhalb der ersten 30 Tage ein Problem musst Du reagieren und ggf. umtauschen oder eine Teilerstattung machen. Das Retourenetikett dafür bezahlst auch Du.
 
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Yiasmat schrieb:
Der Fehler liegt daher eindeutig bei Dir bei der Auktionserstellung beim Punkt Versand
Sehe ich anders.

Es wurde Barzahlung bei Übergabe vereinbart. Der Käufer hat überwiesen via eka und besteht aber auf Übergabe und nicht Versand.
 
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Yiasmat schrieb:
Der Fehler liegt daher eindeutig bei Dir bei der Auktionserstellung beim Punkt Versand.
Dankeschön für die Aufklärung :daumen:
Ja das war mein Fehler und es war wirklich dämlich.
Der Käufer hat aber auch eingesehen, das er bei der Kaufabwicklung etwas falsch gemacht hat.
Nun wird das über Ebay geklärt... :freak:
 
Und Du bist bei der völlig falschen Plattform @Robert-Chase . Nächstes mal Bitte genauer lesen und vor allen Dingen auch alles! Es geht hier um eBay und nicht um Kleinanzeigen! Btw. gibt es eBay-Kleinanzeigen seit dem 16.05. nicht mehr da es umbenannt wurde. Von daher bist Du auf dem völlig falschen Dampfer unterwegs da auf eBay der Verkäufer für die Angebotserstellung samt Bezahloptionen zuständig ist.
 
Wow die bei Ebay feiern wohl kein Pfingsten.
Der Käufer wurde gesperrt und bekommt eine Rückerstattung.
Die Aktion hat mich zwar jetzt 18,58 Euro gekostet, weil ich den Verkauf schon einmal abgebrochen hatte, aber das verbuche ich unter Lehrgeld.
Nun gehen die Dinger zu den Kleinanzeigen, mit persönlicher Übergabe :rolleyes:🤦‍♂️
 
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