Hallo zusammen,
ab morgen entfällt bekanntlich die EEG Umlage und der Strom wird um gut 4ct billiger.
Frage: wie rechnet der Netzbetreiber das ab wenn man den Stand nur einmal zum Jahresende meldet?
Nehmen wir an ich verbrauche vom 01.01. bis zum 30.06. nur 500 kWh und im Rest des Jahres 5.000 kWh.
Dann müssten ja 500 kWh zum alten Preis und 5.000 kWh zum neuen Preis abgerechnet werden.
Wenn man aber nur einen Zählerstand abgibt kann nicht exakt verrechnet werden - wie läuft das also?
Und dazu ergänzend: ich habe gelesen, dass der Anbieter nicht zum 01.07. den Arbeitspreis anheben darf um sich die Einsparung somit (teilweise) in die eigene Tasche zu stecken.
Genau das hat mein Anbieter aber getan. 4 Ct durch EEG runter und 2,5 Ct wegen „gestiegener Beschaffungsmarktpreise“ hoch.
Ist das erlaubt?
ab morgen entfällt bekanntlich die EEG Umlage und der Strom wird um gut 4ct billiger.
Frage: wie rechnet der Netzbetreiber das ab wenn man den Stand nur einmal zum Jahresende meldet?
Nehmen wir an ich verbrauche vom 01.01. bis zum 30.06. nur 500 kWh und im Rest des Jahres 5.000 kWh.
Dann müssten ja 500 kWh zum alten Preis und 5.000 kWh zum neuen Preis abgerechnet werden.
Wenn man aber nur einen Zählerstand abgibt kann nicht exakt verrechnet werden - wie läuft das also?
Und dazu ergänzend: ich habe gelesen, dass der Anbieter nicht zum 01.07. den Arbeitspreis anheben darf um sich die Einsparung somit (teilweise) in die eigene Tasche zu stecken.
Genau das hat mein Anbieter aber getan. 4 Ct durch EEG runter und 2,5 Ct wegen „gestiegener Beschaffungsmarktpreise“ hoch.
Ist das erlaubt?