Focus Online berichtete heute von einem Gesetzesentwurf, der auf Initiative des Bundesrates am Freitag vom bundestag verabschiedet wurde. Nach meiner auffassung könnte das weitreichende Eingriffe in das Postgeheimnis nach sich ziehen. Anbei ein Auszug aus dem Artikel:
Im Lockdown floriert der Onlinehandel – und damit verstärkt auch das Drogengeschäft per Postweg. Um illegalen Handel einzudämmen, hat der Bundestag nun einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Postboten erlaubt, verdächtige Pakete zu öffnen.
Nicht nur Amazon boomt in der Pandemie: Auch der Drogenhandel verlagert sich zunehmend von der Straße auf den Postweg. Über Internetseiten im Darknet können illegale Substanzen gekauft werden, die dann über Paketdienste bis nach Hause geliefert werden. Der Bundestag hat als Reaktion darauf am Freitag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Postboten gestattet, ihnen verdächtig erscheinende Pakete künftig zu öffnen. Dadurch sollen mehr Sendungen mit verbotenem Inhalt entdeckt werden.
Um ein Paket öffnen zu dürfen, muss es laut Entwurf "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für einen entsprechenden Sendungsinhalt geben, beispielsweise wenn es auffällig riecht oder anderweitig verdächtig erscheint. Zu den "inkriminierten Gütern", die abgefangen werden sollen, zählen nicht nur Drogen, sondern auch Waffen sowie Sprengstoff und Dopingmittel.
Der Gesetzentwurf, der auf einer Initiative des Bundesrats basiert, verpflichtet Beschäftigte von Postdienstleistern, verdächtige Pakete nach dem Öffnen der Polizei vorzulegen. Unternehmen können mit Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden, wenn ihre Mitarbeiter diese Informationspflicht verletzen.
https://www.focus.de/politik/bundes...enn-er-drogen-darin-vermutet_id_12977871.html
Ich finde es höchst problematisch, dass solche Eingriffe Postboten ermöglicht werden sollen. Nach meiner Auffassung sollte dies nur durch Beamte des zolls oder der Polizei möglich sein. Zumal die beschriebenen Kriterien sehr vage sind und im nachhinein letztendlich jeden Eingriff ermöglichen. Denkt Ihr das könnte das Ende des Postgeheimnisses sein? Und ist dies überhaupt mit Artikel 10 GG zu vereinbaren?
Art. 10 GG schützt den Bürger vor Eingriffen in sein Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Hierzu gewährleistet die Norm eine Freiheitssphäre, in die Hoheitsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen dürfen. Diese Sphäre wird als Schutzbereich bezeichnet. Sofern der Hoheitsträger in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist, ist Art. 10 GG verletzt.
Die Rechtswissenschaft unterscheidet zwischen dem persönlichen und dem sachlichen Schutzbereich. Der persönliche Schutzbereich bestimmt, wer durch das Grundrecht geschützt wird. Der sachliche Schutzbereich bestimmt, welche Freiheiten durch das Grundrecht geschützt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Artik...undgesetz seit dessen Inkrafttreten enthalten.
Im Lockdown floriert der Onlinehandel – und damit verstärkt auch das Drogengeschäft per Postweg. Um illegalen Handel einzudämmen, hat der Bundestag nun einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Postboten erlaubt, verdächtige Pakete zu öffnen.
Nicht nur Amazon boomt in der Pandemie: Auch der Drogenhandel verlagert sich zunehmend von der Straße auf den Postweg. Über Internetseiten im Darknet können illegale Substanzen gekauft werden, die dann über Paketdienste bis nach Hause geliefert werden. Der Bundestag hat als Reaktion darauf am Freitag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Postboten gestattet, ihnen verdächtig erscheinende Pakete künftig zu öffnen. Dadurch sollen mehr Sendungen mit verbotenem Inhalt entdeckt werden.
Um ein Paket öffnen zu dürfen, muss es laut Entwurf "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für einen entsprechenden Sendungsinhalt geben, beispielsweise wenn es auffällig riecht oder anderweitig verdächtig erscheint. Zu den "inkriminierten Gütern", die abgefangen werden sollen, zählen nicht nur Drogen, sondern auch Waffen sowie Sprengstoff und Dopingmittel.
Der Gesetzentwurf, der auf einer Initiative des Bundesrats basiert, verpflichtet Beschäftigte von Postdienstleistern, verdächtige Pakete nach dem Öffnen der Polizei vorzulegen. Unternehmen können mit Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden, wenn ihre Mitarbeiter diese Informationspflicht verletzen.
https://www.focus.de/politik/bundes...enn-er-drogen-darin-vermutet_id_12977871.html
Ich finde es höchst problematisch, dass solche Eingriffe Postboten ermöglicht werden sollen. Nach meiner Auffassung sollte dies nur durch Beamte des zolls oder der Polizei möglich sein. Zumal die beschriebenen Kriterien sehr vage sind und im nachhinein letztendlich jeden Eingriff ermöglichen. Denkt Ihr das könnte das Ende des Postgeheimnisses sein? Und ist dies überhaupt mit Artikel 10 GG zu vereinbaren?
Art. 10 GG schützt den Bürger vor Eingriffen in sein Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Hierzu gewährleistet die Norm eine Freiheitssphäre, in die Hoheitsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen dürfen. Diese Sphäre wird als Schutzbereich bezeichnet. Sofern der Hoheitsträger in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist, ist Art. 10 GG verletzt.
Die Rechtswissenschaft unterscheidet zwischen dem persönlichen und dem sachlichen Schutzbereich. Der persönliche Schutzbereich bestimmt, wer durch das Grundrecht geschützt wird. Der sachliche Schutzbereich bestimmt, welche Freiheiten durch das Grundrecht geschützt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Artik...undgesetz seit dessen Inkrafttreten enthalten.