Erbrecht in dieser Situation

Masaka

Lieutenant
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März 2009
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Hallo,
Ist zwar eine etwas ungewöhnliche Frage,aber was solls.
Also der Fall sieht so aus:

Mein Uropa ist verstorben,hatte eine Lebensgefährtin,mit der er nicht verheiratet war.
Sein einzigstes Kind ist in jungen Jahren verstorben.
Eigentlich sind also nur seine 2 Enkel (Mutter&Tante) berechtigt etwas zu erben,oder sehe ich das falsch ?
Es steht lediglich einer im Testament,der mit der Familie jedoch nichts zu tun hat.

Vermögen des Verstorbenen :

Ein Haus im Wert von 250.000 welches jedoch auf den Namen der Lebensgefährtin läuft,wo er jedoch im Grundbuch steht;Mehrere Sparbücher;Aktien;Ländereien.

Eigentlich ist es doch nun so,das die Lebensgefährtin die Hälfte des Hauses erbt,und die Enkelinnen je die Hälfte der Hälfte oder ? Und dies von der gesamten Erbmasse,sehe ich das richtig ?

Liebe Grüße
 
Entscheidend, wird daß Testament sein.
Wenn Es gültig sein sollte und die Lebensgefährtin als Alleinerbin darin stehen sollte, wird Deine Mutter und Ihre Schwester sicher nicht den Pflichtanteil bekommen.

Ich bezweifle gerade ob es für Verwandschaftverhältnisse 2 Grades noch einen Pflichtanspruch gibt.
Solte ich mich irren, dann ist es so wie Du geschrieben hast, Gesamte-Erbmasse geteilt durch 3 in Eurem Fall.

Aber wie immer gilt, wenn nicht gerade nach mir ein Fachanwalt für Erbrecht postet, soltet Ihr einen aufsuchen, der wird Euch dahingehend besser beraten können, welcher Anteil Euch zusteht oder eben auch nicht.
 
Masaka schrieb:
..Ein Haus im Wert von 250.000 welches jedoch auf den Namen der Lebensgefährtin läuft,wo er jedoch im Grundbuch steht..
Was heisst "auf den Namen der Lebensgefährtin" läuft und mit was steht er im Grundbuch ? (Wohnrecht, Hypothek, Miteigentumsanteil o.ä.)
 
Es steht niemand im Testament,außer Herr XXX der etwas Land erbt.

Also die Enkel sind doch auf alle Fälle pflichtteilberechtigt,oder ?

Er läuft auf den Namen der Lebensgefährtin,die dieses Haus auch verkaufen will,jedoch steht ihr verstorbener Lebensgefährte im Grundbuch.
€dit : Muss mich berichtigen,sie steht als Alleinerbe für das Haus im Testament.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich ist das Testament ja erstmal maßgeblich soweit dieses den entsprechenden Vorschriften entspricht, sollte es direkt beim Notar erstellt worden sein, dann kann man da grundsätzlich von ausgehen. Interessant wäre dabei, ob dies das gesamte Vermögen regelt oder nur Teilbereiche, sprich Haus und das gesonderte Land.

Sonst ist das mit den Enkeln aber schon richtig als gesetzliche Erben wenn ich § 1924 BGB richtig verstehe, Testament geht aber vor...

Wird aber durchweg nicht wirklich einfach werden wenn mehrere Leute in Frage kommen... Das wird man eh anständig klären müssen um alleine das Haus grundbuchlich umschreiben zu können,... Nen Sparbuch kriegst du, außer eine Vollmacht besteht, gar nicht aufgelöst ohne die entsprechenden Unterlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ab zum Anwalt, Erbrecht ist kompliziert und ohne Klage geht da oft gar nichts. Mal ganz davon abgesehen, dass hier der denkbar schlechteste Ort für solche Fragen ist.
 
So war'n nun beim Anwalt,wir kriegen ein 1/4 des Hauses,also ca. 62,5k.
Nun ist aber die Sache,die Alleinerbin,muss uns auszahlen,und ich glaube nicht das diese 125 K auf dem Konto hat.
Wie wird sie uns auszahlen,wenn sie das Haus nicht verkaufen kann,und wielange dauert das Verfahren ?

Liebe Grüße
 
Masaka schrieb:
Wie wird sie uns auszahlen,wenn sie das Haus nicht verkaufen kann,und wielange dauert das Verfahren ?

Ich würde Opas Lebensgefährtin fragen und nicht den Anwalt.
 
Der Anwalt ist auf diese Frage nicht wirklich eingegangen :freak: ..

Und es war so mit der Lebensgefährtin,sie hat mir den Opa mein ganzes Leben lang ferngehalten,da sie mal Ärger mit meiner Mutter hatte,also eine kleine Racheaktion,mit Gerichtsverfahren usw.
 
Aber wer sonst will dir die Frage beantworten können außer die Lebensgefährtin deines Opas? Ein Haus wird nicht von heute auf morgen verkauft. Und falls sie das Haus behält, dann wird sie wohl nen Kredit brauchen. Das geht auch nicht in 2 Tagen.
Egal wie es sein wird. Frage immer diejenige Person von der du etwas willst.
 
Danke für den Tipp,wieder mal für's Leben gelernt. :)
 
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