Masaka
Lieutenant
- Registriert
- März 2009
- Beiträge
- 695
Hallo,
Ist zwar eine etwas ungewöhnliche Frage,aber was solls.
Also der Fall sieht so aus:
Mein Uropa ist verstorben,hatte eine Lebensgefährtin,mit der er nicht verheiratet war.
Sein einzigstes Kind ist in jungen Jahren verstorben.
Eigentlich sind also nur seine 2 Enkel (Mutter&Tante) berechtigt etwas zu erben,oder sehe ich das falsch ?
Es steht lediglich einer im Testament,der mit der Familie jedoch nichts zu tun hat.
Vermögen des Verstorbenen :
Ein Haus im Wert von 250.000 welches jedoch auf den Namen der Lebensgefährtin läuft,wo er jedoch im Grundbuch steht;Mehrere Sparbücher;Aktien;Ländereien.
Eigentlich ist es doch nun so,das die Lebensgefährtin die Hälfte des Hauses erbt,und die Enkelinnen je die Hälfte der Hälfte oder ? Und dies von der gesamten Erbmasse,sehe ich das richtig ?
Liebe Grüße
Ist zwar eine etwas ungewöhnliche Frage,aber was solls.
Also der Fall sieht so aus:
Mein Uropa ist verstorben,hatte eine Lebensgefährtin,mit der er nicht verheiratet war.
Sein einzigstes Kind ist in jungen Jahren verstorben.
Eigentlich sind also nur seine 2 Enkel (Mutter&Tante) berechtigt etwas zu erben,oder sehe ich das falsch ?
Es steht lediglich einer im Testament,der mit der Familie jedoch nichts zu tun hat.
Vermögen des Verstorbenen :
Ein Haus im Wert von 250.000 welches jedoch auf den Namen der Lebensgefährtin läuft,wo er jedoch im Grundbuch steht;Mehrere Sparbücher;Aktien;Ländereien.
Eigentlich ist es doch nun so,das die Lebensgefährtin die Hälfte des Hauses erbt,und die Enkelinnen je die Hälfte der Hälfte oder ? Und dies von der gesamten Erbmasse,sehe ich das richtig ?
Liebe Grüße