EU-Verordnung zum Geldtransfer vom 26. Juni 2017

Wusel1

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Hallo! Ich habe hier einen alten Beitrag zum Thema Bar-Überweisung auf ein fremdes Konto über eine Bank, zu der keine Geschäftsbeziehungen besteht, gelesen. Da wurde von mehreren Usern gesagt, dass aufgrund der oben genannten EU-Verordnung die 1.000 Euro Grenze zur Identifizierung des Einzahlenden aufgehoben worden ist und jetzt immer ein Perso vorgezeigt werden muss. Es würde u.a. dieser Link gepostet, dem entnehme ich aber weiterhin die 1.000 Euro Grenze.

Kann ich also jetzt bei einer fremden Bank quasi anonym Beträge unter 1000 Euro ab Dritte überweisen oder wurde das wie im alten Beitrag geschrieben auf 1 Cent geändert? Sind die Banken dazu verpflichtet oder machen sie es nur vorsorglich standardmäßig? Weiß das jemand? Denn eigentlich sind anonyme Überweisungen ja nicht mehr möglich, wenn man sich nicht identifizieren muss ginge das aber ja doch?

https://www.bundesfinanzministerium...scherichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=8
 
Als normale Bank würde ich auch keine anonymen Einzahlungen + Überweisungen akzeptieren. Das riecht schon nach Betrug oder illegalen Aktivitäten.
Beispiel Dankse Bank - da musste der Vorstand jetzt auch gehen, weil er die Geldwäscheaktivitäten nicht so genau im Blick hatte. Dann lieber ein paar einzelne Leute verprellen und härter in der Umsetzung sein, als von der EU gefordert.

Weiterhin kannst du aber Dienstleister nutzen, die sowas per se schon Jahr und Tag anbieten, bspw. Western Union.
 
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