Sammelthread Fahrradkauf, Beratung, Zubehör usw.

Ich hab mir den DIN Kram mal rausgesucht, zumindest soweit möglich. Die 4210 ist einfach allgemein auf Fahrräder bezogen, die wird der nicht eBike Lenker also ziemlich sicher auch hinter sich haben. Die 15194 ist tatsächlich spezifisch für Pedelecs, sagt aber auch folgendes:

Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Motorleistungs-Managementsysteme, für elektrische Stromkreise einschließlich des Ladesystems, zur Bewertung der Konstruktion und des Zusammenbaus von elektromotorisch unterstützen Rädern und deren Baugruppen für Systeme mit einer Nennspannung bis einschließlich 48 V Gleichstrom oder mit einem eingebauten Batterieladegerät mit einem Spannungseingang von 230 V fest.

Hätte jetzt aber auch behauptet das der Lenker kaum zu Konstruktion und Zusammenbau gehört, dass ist effektiv ein Anbauteil. Macht auch absolut keinen Sinn da was eigenes für eBikes zu nehmen, da ist ja auch keine andere Belastung drauf als bei nem normalen Rad. Reifen und Laufräder meinetwegen mal extra gesehen, wobei die auch das ganze Systemgewicht tragen müssen. Ob das Rad allein dann 10-15kg mehr wiegt, macht da auch kaum/keinen Unterschied.
 
Ey dass die den Sch... Mist nicht genau definieren können, was nun muss und was nicht. Man will es nur richtig machen #kein Stress, aber nach 5 Stunden querlesen, bin ich immer noch am Schulterzucken.

Die offene Mehrheit sieht darin kein Problem (in anderen Foren), aber das sind auch alles keine Sachverständigen. Und das was man von einen Sachverständigen lesen kann, sagt das genaue Gegenteil der Mehrheitsmeinung :freaky:

Ein ebenfalls Radfahrender Freund schrieb heute Mittag noch "ja klar geht das, ist doch nur ein Lenker!" aber desto mehr er liest (im Zusammenhang mit Pedelecs), desto unsicherer wird er. Quasi genau wie ich :freak:

Jetzt hoffe ich einfach, dass der 302 Sport mich beim anfassen gleich überzeugt, dann wäre das Thema mit guten Gewissen vom Tisch.


edit: Ohhh es gibt wohl doch gesetzliche Vorgaben, damit ist der 310er komplett raus :o

Pedelec 25.jpg


Quelle: https://www.ziv-zweirad.de/wp-conte...faden_Bauteiletausch_E-Bike_25_DE_2023-05.pdf
 
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Marcus . R schrieb:
gesetzliche Vorgaben
Wo?
Marcus . R schrieb:
Das ist nur n Leitfaden, auf den würde ich gar nix geben :D Erst Recht wenn du dir anschaust wer den erstellt hat. Das ist ja quasi schon fast n internes Lobby Dokument.

Marcus . R schrieb:
#nicht extra Geprüft = nicht zugelassen = Versicherungsschutz
Ich bin kein Jurist, aber dein Rad ist doch eh nicht versichert. Also nicht im Sinne von Auto/Motorrad/S-Pedelec.
 
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WhiteHelix schrieb:
Macht auch absolut keinen Sinn da was eigenes für eBikes zu nehmen, da ist ja auch keine andere Belastung drauf als bei nem normalen Rad.
Ein eBike wiegt das doppelte bis dreifache eines normalen Rades und natürlich müssen alle Bauteile um ein solches Rad dementsprechend ausgelegt dimensioniert sein.
 
Wir reden von 20-30kg anstatt 10-15kg. Vom Fahrergewicht mal ganz abgesehen, das ist ja nochmal deutlich höher. Wenn die Komponenten da den Unterschied von 10-15kg nicht mitmachen, würde ich mir allgemein Sorgen um mich selbst auf dem Rad machen
 
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WhiteHelix schrieb:

Das habe ich aus diesen Absatz abgeleitet.. Vorschiften/gesetzlich... kommt aufs selbe hinaus.

"Pedelecs tragen eine CE-Kennzeichnung, mit der die Hersteller versichern, dass ihr Produkt den Vorschriften entspricht. Sobald aber ein Teil getauscht und damit das Gesamtsystem verändert wird, müssten im Grunde alle Prüfungen wiederholt werden, um festzustellen, ob die neue Teilekombination sicher ist."
Quelle: https://www.adfc.de/artikel/umbauten-an-pedelecs

Das ist nur n Leitfaden, auf den würde ich gar nix geben :D Erst Recht wenn du dir anschaust wer den erstellt hat. Das ist ja quasi schon fast n internes Lobby Dokument.

Ein Leitfaden für Werkstätten, damit die keinen Schund zusammenschustern. Ich denke das ist schon ein guter Anhaltspunkt, wenn man im Rahmen bleiben möchte. Ich gucke mir aber auch gerne Tabellen oder ähnliches an, die was anderes sagen. Ich finde nur keine 😅

Ich bin kein Jurist, aber dein Rad ist doch eh nicht versichert. Also nicht im Sinne von Auto/Motorrad/S-Pedelec.

Klar ich bin doch Kranken,-& Haftpflichtversichert. Das kann ohne teuer werden.
 
Marcus . R schrieb:
edit: Ohhh es gibt wohl doch gesetzliche Vorgaben, damit ist der 310er komplett raus :o
Nein, es gibt da definitiv keinerlei gesetzliche Vorgaben, das Papier, das Du da zitierst ist so ne Art Leitfaden für den Fahrradhandel, was sie machen können, damit sie aus jeder evtl. Produkthaftung 100% raus sind - für Dich als Privatschrauber komplett unzutreffend.
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Ein eBike wiegt das doppelte bis dreifache eines normalen Rades und natürlich müssen alle Bauteile um ein solches Rad dementsprechend ausgelegt dimensioniert sein.
Bullshit. Das Rad als Gesamtsystem (mit Fahrer und Gepäck) wiegt höchstens so um die 10% mehr wie eins ohne Motor, das ist deutlich weniger als der Unterschied zwischen verschiedenen Fahrern. Das Rad ohne Fahrer fährt nicht, das ist komplett egal wieviel das wiegt.
Ergänzung ()

Marcus . R schrieb:
Das habe ich aus diesen Absatz abgeleitet.. Vorschiften/gesetzlich... kommt aufs selbe hinaus.
Nö, gesetzlich gibts da für Dich keinerlei Vorschriften. Das betrifft alles nur eine eventuelle Haftung des Händlers/der Werkstatt Dir gegenüber im Falle eines (eher unwahrscheinlichen) Falles.
Marcus . R schrieb:
"Pedelecs tragen eine CE-Kennzeichnung, mit der die Hersteller versichern, dass ihr Produkt den Vorschriften entspricht. Sobald aber ein Teil getauscht und damit das Gesamtsystem verändert wird, müssten im Grunde alle Prüfungen wiederholt werden, um festzustellen, ob die neue Teilekombination sicher ist."
Quelle: https://www.adfc.de/artikel/umbauten-an-pedelecs
CE betrifft den Inverkehrbringer in der EU, also den Händler. Dir kann das egal sein, Du brauchst da kein Label. Und selbst CE ist eine "Selbstverpflichtung" und betrifft eher den elektrischen Teil (EMV und so).
https://www.adfc.de/artikel/umbauten-an-pedelecs
Marcus . R schrieb:
Ein Leitfaden für Werkstätten, damit die keinen Schund zusammenschustern. Ich denke das ist schon ein guter Anhaltspunkt, wenn man im Rahmen bleiben möchte. Ich gucke mir aber auch gerne Tabellen oder ähnliches an, die was anderes sagen. Ich finde nur keine 😅
Selbst Händler scheixxen auf diesen "Leitfaden", der das Papier nicht wert ist auf das er gedruckt ist. Der hat keinerlei rechtliche relevanz. Das ist mehr wie ein Vorschlag zu verstehen.
Marcus . R schrieb:
Klar ich bin doch Kranken,-& Haftpflichtversichert. Das kann ohne teuer werden.
Ja, und? Dsbzgl. gibts null Potenzial, dass da was anders behandelt wird, wenn da ein "E-Bike ready" Aufkleber drauf ist oder nicht.
 
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@schmadde Irgendwie lese ich da zu viel eigene Meinung, ohne Quellen, irgendwas prüfbares... hat was von einer Kneipenunterhaltung :schluck:

Ich will halt so weit es geht auf der sicheren Seite sein, von daher kommt "mir" dieser Leitfaden auch als Endkunde ganz gelegen.
 
Marcus . R schrieb:
@schmadde Irgendwie lese ich da zu viel eigene Meinung, ohne Quellen, irgendwas prüfbares... hat was von einer Kneipenunterhaltung :schluck:
Wie soll Ich Quellen zu etwas liefern, das es nicht gibt? Liefer Du doch mal Quellen, Gesetzestexte. Du wirst keine finden.

Darfst Dein Geld aber auch gerne zum Fenster rauswerfen, wenn es Dich danach dürstet.
 
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Wie soll Ich Quellen zu etwas liefern, das es nicht gibt? Liefer Du doch mal Quellen, Gesetzestexte. Du wirst keine finden.

Mehr als den Leitfaden und ein paar finstere Artikel habe ich auch nicht gefunden, aber ich habe welche verlinkt. Das ist mMn. mehr als nur eine Meinung zu einem Thema ;)

Darfst Dein Geld aber auch gerne zum Fenster rauswerfen, wenn es Dich danach dürstet.

Wo gebe ich denn mehr Geld aus? Die beiden Lenker um die es hier mal ging, kosten doch das gleiche :D
 
schmadde schrieb:
Bullshit. Das Rad als Gesamtsystem (mit Fahrer und Gepäck) wiegt höchstens so um die 10% mehr wie eins ohne Motor,
Ganz abgesehen davon, dass es vom Fahrergewicht abhängt, ist das nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist der Aufbau, der bei eBikes nun mal meist stabiler ausgelegt sein muss und damit die Masse die bewegt und gelenkt wird.

Natürlich braucht man hier nicht gleich den Teufel an die Wand malen, diese Richtlinie bezieht sich in erster Linie auf den Fachhandel und wie hier bereits angemerkt wurde auf die CE Kennzeichnung. Verbaut man einen nicht freigegeben Lenker verliert das Rad seine CE Zulassung und kann möglicherweise nicht mehr in allen Ländern frei gehandelt werden.

Mir ist allerdings nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung nicht bekannt, dass sich dadurch hierzulande irgendwelche Einschränkungen bei den normalen eBikes ergeben würden. Hier zum Beispiel eine Anmerkung vom Hersteller "Rotwild".
EU-Richtlinien legen die Sicherheitsanforderungen an das jeweilige Produkt konkret fest. Für den für ROTWILD elementaren Bereich der E-Bikes ist die Maschinenrichtline 2006/42/EG maßgebend. Die entsprechende CE-Kennzeichnung belegt, dass das E-MTB als „Maschine“ die Anforderungen der EU-Richtlinie erfüllt. Außerdem schreibt die DIN EN 15194 vor, dass ein E-MTB als EPAC (Electrically Power Assisted Cycles) mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein muss. Das ROTWILD-Produkt muss diesen relevanten europäischen Richtlinien genügen. Dazu gehört auch ein erfolgreich absolvierter Test der elektromagnetischen Verträglichkeit – kurz EMV.

Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich kein Gütesiegel. Sie dokumentiert nur, dass das Produkt die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
ROTWILD muss demnach in eigener Verantwortung prüfen, welche EU-Richtlinien bei der Konstruktion und Produktion der Bikes in die Planungen einfließen. Der Hersteller darf ein Produkt darf nur in den Verkehr bringen und in Betrieb nehmen, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbarer Richtlinien entspricht. In der Praxis kommt es dabei vor, dass Biker nach und nach Teile an ihrem Fahrrad austauschen oder zusätzliche Elemente anbauen. Klassisches Beispiel ist der Seitenständer an der Kettenstrebe oder der Austausch des frei gegebenen und verbauten Scheinwerfers durch einen anderen. Diese Veränderungen führen dazu, dass der Hersteller die Erfüllung der CE-Vorgaben nicht mehr gewährleisten kann. Dann erlischt die CE-Kennzeichnung und damit auch die Haftung des Bikeherstellers.
https://www.rotwild.com/magazin/die-ce-kennzeichnung-bei-ebikes-und-emtbs

Was der Kunde später mit seinem Fahrrad macht, ist aktuell völlig Schnuppe, insofern ihm seine Versicherung oder ein Mietvertrag (Jobrad) keinen eigenen Richtlinien setzt. Für Händler sieht die Sachlage anders aus:
Werden an einem E-Mountainbike einfach so Teile getauscht, wird die CE-Kennzeichnung ungültig. Händler, die Komponenten austauschen, werden dann rechtlich zum Hersteller des Bikes und sind z. B. bei Unfällen haftbar. Experten wie der VSF (Verbund Service Fahrrad) und der Fahrrad-Sachverständige Dirk Zedler empfehlen daher, dass Hersteller Tauschteilelisten erstellen. Die CE-Kennzeichnung gilt für alle Teile auf dieser Stückeliste, deshalb sollten nur diese Teile verbaut werden. Im Zweifelsfall kann man auch direkt beim Hersteller nachfragen, gegen welchen Lenker getauscht werden darf und sich von ihm eine schriftliche Freigabe bzw. Unbedenklichkeitserklärung geben lassen. Darüber hinaus haben VSF und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) gemeinsam mit dem Zedler-Institut einen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes herausgegeben. Hier kann man zum ersten Mal nachschauen, welche Teile man ohne rechtliche Probleme tauschen darf, welche Absprachen zu halten sind und welche Besonderheiten es jeweils zu beachten gilt.
https://ebike-mtb.com/rechtslage-e-mtb-was-darf-ich-und-wenn-ja-wie-viel/
 
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Wobei der Artikel bei ebike-mtb.com sich auch wieder auf den hier nicht akzeptierten Leitfaden (:D) basiert... muss wohl doch irgendeine Aussagekraft haben, wenn sich so viele Redaktionen bei dem Thema darauf stützen.

Ich bin lieber vorsichtig als nachsichtig.
 
Marcus . R schrieb:
auf den hier nicht akzeptierten Leitfaden (:D) basiert...
Im Zweifel ist dieser Leitfaden bindend, denn auch ein Gericht wird sich letztlich Sachverständige zur Rate ziehen. Deshalb wurde dieser Leitfaden auch erstellt, damit eine Transparenz herrscht welche Teile bedenkenlos getauscht werden dürfen und welche nicht.

Vergleichbar ist es mit der ABE beim Auto, wo es noch komplizierter ist, nur das es hier bei Verstößen größere Konsequenzen gibt.
https://www.bussgeldkatalog.org/abe-teilegutachten/
 
xexex schrieb:
Ganz abgesehen davon, dass es vom Fahrergewicht abhängt, ist das nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist der Aufbau, der bei eBikes nun mal meist stabiler ausgelegt sein muss und damit die Masse die bewegt und gelenkt wird.
Was soll das nun heissen? Man kann es drehen und wenden wie man will: Gesamtgewicht, Spitzenleistung und Geschwindigkeit sind die überwiegend bestimmenden Faktoren für Stabilität. Das Gewicht selbst schwerer E-Bikes wird vom Fahrer in aller Regel um ein Mehrfaches überschritten, spielt also keine große Rolle. Die Spitzenleistung, die selbst ein filigranes Rennrad aushalten muss (trainierte Radsportler treten da im Sprint gerne mal mit 1-2kW rein, das schafft kein üblicher Pedelec Motor) ist weit über dem was ein Pedelec erdulden muss. Die Geschwindigkeiten von Pedelecs sind idR deutlich niedriger als bei nicht motorisierten Fahrrädern, weil die meisten Fahrer an der Unterstützungsgrenze von 25km/h rungondeln und selbst bergab sind die dank schlecht laufender Monster-Reifen und sehr aufrechter Sitzposition fast immer langsamer.

Solange sie mechanisch passen, also z.B. der Lenker die passende Klemmung für den Vorbau hat gibts da keine relevanten Unterschiede zwischen Fahrrad und Ebike-Teilen.

xexex schrieb:
Im Zweifel ist dieser Leitfaden bindend, denn auch ein Gericht wird sich letztlich Sachverständige zur Rate ziehen.
Das Gericht wird schon eine Begründung liefern müssen, warum genau dieses Teil an genau diesem Fahrrad problematisch ist. Der Leitfaden ist hier irrelevant.

xexex schrieb:
Deshalb wurde dieser Leitfaden auch erstellt, damit eine Transparenz herrscht welche Teile bedenkenlos getauscht werden dürfen und welche nicht.
Der Leitfaden wurde erstellt, damit ein Fahrradschrauber im Laden ohne großen technischen Sachverstand weiss, von welchen Teilen er im Zweifel die Finger lassen muss, wenn er auf Nummer sicher gehen will. Es gibt kein Verbot, Teile zu tauschen, wenn man weiss, was man tut. Das hat ungefähr den Charakter der erlaubten Festplatten in einem Synology NAS.

xexex schrieb:
Vergleichbar ist es mit der ABE beim Auto,
Nein, das ist eine völlig andere Baustelle. Ein Auto wird in seiner Gesamtheit zugelassen und wenn man einzelne Teile tauscht, dann muss jedes Teil ein entsprechendes Prüfsiegel haben, damit nicht im Zweifel die Betriebserlaubnis erlischt.. Selbst ein identisch oder besser konstruiertes und hergestelltes Teil, welches nicht diesen Bapper hat, darf nicht verwendet werden. Das hat keine technischen Hintergründe, sondern rein bürokratische/praktische (der kontrollierende Polizist ist kein Ingenieur mit mobilem Prüflabor, der kann nur das zum Teil gehörige Papier anschauen).

Die Betriebserlaubnis erlischt dennoch nicht sofort, wenn man ein solches Teil verbaut und wenn man meint, das wäre unfallursächlich, muss das auch erst nachgewiesen werden. Die Ausrede "Du hast ne Unterbodenbeleuchtung verbaut, drum musste ich Dir die Vorfahrt nehmen" funktioniert nicht.

Beim Fahrrad ist das sowieso völlig anders. Das braucht keine Betriebserlaubnis und es gibt auch keinerlei offizielle Label/ABEs für Fahrradteile. Das sind reine Marketingdinger, nix anderes als wenn ein Hersteller sagt "ich denke, dass Teil ist für Pedelec geeignet". Für Pedelec genau das gleiche. Du kannst Dir ein Pedelec problemlos selbst zusammendengeln, solange es die 25km/h, die 250W "Nenndauerleistung" und die Motorabschaltung beim Aufhören zu treten über 6km/h einhält, kannst Du da verbauen was Du willst.

Für Händler und Hersteller gibts da noch zusätzliche Dinge zu bedenken, überwiegend Haftungsfragen, die Dich als Schrauber am eigenen Rad nicht interessieren müssen. Du willst Dich ja nicht selbst verklagen, wenn Du Dich wegen brechendem Lenker aufs Brot legst, oder?

Anders ist das lediglich beim S-Pedelec, welches ein KFZ mit Betriebserlaubnis ist, wo man tatsächlich nur Teile tauschen dürfte, die eine Zulassung haben. Für Reifen gibts da z.B. die ECE-R75 und theoretisch dürfte man nur die verbauen. In der Praxis gibts so gut wie keine Teile mit "ABE" für S-Pedelec und selbst Hersteller montieren oft Reifen ohne ECE-R75, die dann auch zugelassen sind, wenn sie Teil der Bauartprüfung sind.

Das alles ist Schall und Rauch, am Fahrrad und Pedelec ohne rechtliche Relevanz.
 
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Habe ein paar Jahre im Radladen gearbeitet, daher Aussagen zur gelebten Rechtspraxis:

xexex schrieb:
Verbaut man einen nicht freigegeben Lenker verliert das Rad seine CE Zulassung und kann möglicherweise nicht mehr in allen Ländern frei gehandelt werden.
Was allenfalls kommerziellen Handel, und nicht den privaten Handel betrifft.
Einzig wäre als Privater anzugeben, wenn Modifikationen vorgenommen wurden.

Beim Handel von (reparierten) Gebrauchtgeräten erlischt sowieso ein Großteil der EU-Vorschriften, da diese Neuware vom Hersteller betreffen. https://www.weka.de/produktsicherheit/herausforderung-gebrauchtmaschinen/
Selbst beim Austausch von Teilen, die EU Gesetzgebung ist im Regelfall erstaunlich gut. Typische Reparaturen führen nicht dazu, dass ein Ding als neues Produkt gilt, damit ist der Reparateur im Regelfall nur für die Austauschteile und die Arbeitsleistung verantwortlich und übernimmt nicht automatisch die gesamte Produkthaftung. Im Zweifelsfalll wird das vor Gericht zwischen Hertseller und Reparateur ausgefochten. Das ein Lenker nach einem Umfaller, Sturz oder schlicht bei nicht passender Ergonomie getauscht wird, ist jedoch gänig. Da den Charakter eines komplett neuen Produktes zu behaupten würde ich der Judikativen nicht zutrauen.

Edit: Ich betrachte nicht den Handel mit dem EU-Ausland bzw. außerhalb der erweiterten Wirtschaftsunion. Das ist immer Schmerz.

xexex schrieb:
Hier zum Beispiel eine Anmerkung vom Hersteller "Rotwild".
Die Hersteller haben da gern mal sehr eigene Vorstellung. Aus der Kenntnis einiger Händlerverträge kann ich dir sagen, dass sehr Vieles was Hersteller in Verträge und Händlerinformationen schreiben einfach absoluter Müll ist.

Dazu gehört auf jeden Fall auch das hier:
Diese Veränderungen führen dazu, dass der Hersteller die Erfüllung der CE-Vorgaben nicht mehr gewährleisten kann. Dann erlischt die CE-Kennzeichnung und damit auch die Haftung des Bikeherstellers.
Wenn der Akku abfackelt weil geschlampt wurde, aber ein Händler einen Lenker verbaut hat, gibt es gar keine (rechtlich belastbare) Diskussion, dass der schlampende Hersteller in der Haftung steht. Bereits vor E-Bikes haben das durchaus Anbieter versucht, sich aus Rahmenbrüchen rauszuwinden, weil am Komplettrad irrelevante Änderungen stattfanden.
 
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xexex schrieb:
Ein eBike wiegt das doppelte bis dreifache eines normalen Rades und natürlich müssen alle Bauteile um ein solches Rad dementsprechend ausgelegt dimensioniert sein.

Das zulässige maximale Systemgewicht des Rades ist bzgl. der Dimensionierung der Bauteile doch deutlich interessanter als das reine Fahrzeuggewicht alleine. Speziell der hier diskutierte erfährt in meinen Augen keine nennenswerten Belastungen, die er so nicht auch in einem nicht motorisiertem Fahrrad erfahren könnte.


Marcus . R schrieb:
@schmadde Irgendwie lese ich da zu viel eigene Meinung, ohne Quellen, irgendwas prüfbares... hat was von einer Kneipenunterhaltung :schluck:

Ich will halt so weit es geht auf der sicheren Seite sein, von daher kommt "mir" dieser Leitfaden auch als Endkunde ganz gelegen.

Nicht böse gemeint, aber bist du du dir sicher, das den du Lenker selber tauschen möchtest, wenn du dir so viele Gedanken darum machst?
Ich wäre aber tatsächlich daran interessiert ob die Küchenwaage einen Unterschied zwischen den beiden Lenkern feststellen kann.

schmadde schrieb:
Du kannst Dir ein Pedelec problemlos selbst zusammendengeln, solange es die 25km/h, die 250W "Nenndauerleistung" und die Motorabschaltung beim Aufhören zu treten über 6km/h einhält, kannst Du da verbauen was Du willst.

Das scheint so einfach tatsächlich nicht zu sein. Ich hab das Rad meiner Mutter vor einigen Jahren mit einem Nachrüstantrieb von Pendix zu einem Pedelec gemacht. Das musste dann am Ende von einem Zweiradmechanikermeister begutachtet werden und der dann hat seinen CE-Bäppi zur erfolgreichen Inverkehrsbringung eines Pedelecs da drauf gemacht.
 
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Necrol schrieb:
Das scheint so einfach tatsächlich nicht zu sein. Ich hab das Rad meiner Mutter vor einigen Jahren mit einem Nachrüstantrieb von Pendix zu einem Pedelec gemacht. Das musste dann am Ende von einem Zweiradmechanikermeister begutachtet werden und der dann hat seinen CE-Bäppi zur erfolgreichen Inverkehrsbringung eines Pedelecs da drauf gemacht.
Und warum hast Du das gemacht? Das war doch unnötig. Eine gewisse Grauzone ist es, wenn Du den Bock dann wieder verhökerst. Solange Du ihn selbst nutzt ist das nicht nötig.
 
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Necrol schrieb:
Das zulässige maximale Systemgewicht des Rades ist bzgl. der Dimensionierung der Bauteile doch deutlich interessanter als das reine Fahrzeuggewicht alleine. Speziell der hier diskutierte erfährt in meinen Augen keine nennenswerten Belastungen, die er so nicht auch in einem nicht motorisiertem Fahrrad erfahren könnte.
Jain :)
Auch wenn der schwerste Teil vom System der Mensch ist, so sind Menschen doch eher weich und Nachgiebig bei Stößen. Die Teile vom Rad aber eher nicht, weswegen die Belastung bei Stößen (Bordsteinkanten, Schlaglöcher) aufs Material durchaus etwas anders ausschaut, wenn das irgendwo Zusatzgewicht hängt. Dazu kommt dann noch die Drehmomentabstützung vom Motor + Getriebe.
Und dann sollte man auch immer bedenken, dass mehr Motorleistung an der Stelle zu anderem Verhalten der Fahrer·innen führen kann. 10..30kg zusätzliches Gepäck sind für wenige Trainierte auf einmal kein Ding mehr, sportliche Fahrer können sich leisten auf kurzen Streckenabschnitten vor der nächsten Kehre nochmal ordentlich Geschwindigkeit aufzubauen und entsprechend hart zu bremsen.
 
Necrol schrieb:
Nicht böse gemeint, aber bist du du dir sicher, das den du Lenker selber tauschen möchtest, wenn du dir so viele Gedanken darum machst?
Ich wäre aber tatsächlich daran interessiert ob die Küchenwaage einen Unterschied zwischen den beiden Lenkern feststellen kann.

:D

Sei beruhigt, dass kriege ich noch hin. Habe kürzlich erst noch den neuen Vorbau montiert und das klappte noch genau so gut wie vor 6 Jahren an meinem MTB. Natürlich immer vorbildlich mit einem Drehmomentschlüssel :freaky:

Für das Trekking,- SUV Bike was auch immer... habe ich noch ein Magura MT5 Set hier liegen, welches ich mir garantiert einbauen lasse, weil da ist mein Limit bzw. das Ende meiner Eigeninitiative erreicht.
 
schmadde schrieb:
Und warum hast Du das gemacht? Das war doch unnötig. Eine gewisse Grauzone ist es, wenn Du den Bock dann wieder verhökerst. Solange Du ihn selbst nutzt ist das nicht nötig.

Sowohl laut Pendix als auch Händler ist das wohl Vorschrift. Ich bin mir gerade nicht mehr sicher ob die Software vom Händler nach dessen Abnahme erst freigeschaltet wurde.
 
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