Flash-Bilderserie speichern

Cov

Lieutenant
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März 2009
Beiträge
589
Hallo Leute,

ich bin mir nicht sicher wohin dieses Thema gehört, habe es einfach gefühlsmäßig Online zugeordnet.

Es geht um DIESE Webseite mit Produktbildern einer Kamera.

Beim Anklicken des Bildes öffnet sich ein Fenster, bei dem man auf der rechten Seite aus kleineren Icons auswählen kann, welche dann größer im linken Fenster erscheinen.
Mann kann nun auf das Bild im linken Fenster bis zweimal klicken um es zu vergrößern. Es dauert für gewöhnlich ein paar Sekunden, bis das größere Bild scharf wird.

Problem: Es scheint unmöglich zu sein, das Foto per rechtsklick abzspeichern zu können.

Suche schon seit Stunden nach einer Lösung, leider erfolglos.
Was bisher geklappt hat, ist das FireFox Addon CacheViewer Continued 0.8

  • Ich lösche also zuerst den Internet Cache, rufe danach die Seite von oben inklusive einem Bild auf.
  • Danach drücke ich Strg + Shift + C um den Inhalt des Caches vom Browser aufzurufen.
  • Dort finden sich sämtliche Elemente des Browsers, geordnet nach Größe sind weiter oben dann eine Reihe SWF Dateien.
  • Wenn ich auf einen von diesen doppelklicke, geht ein Browsertab auf, mit einem der gesuchetn Bilder ... aber ... in einer zu niedrigen Qualität.

HIER habe ich zwei Screenshots gegenüber gestellt, auf der linken Seite ist das originale Bild und auf der rechten Seite das Bild aus dem Cache zu sehen.
Wie ich finde, ist das rechte Bild erheblich unschärfer.

Das scheint eine richtig harte Nuss zu sein, aber irgendeine Lösung muß es doch geben, oder?
 
Hi, ich werde mir das mal genauer anschauen, vielen Dank!
 
@
DAS sind nicht deine Bilder, somit hast du auch kein Recht diese zu speichern...
 
DerKleine49 schrieb:
@
DAS sind nicht deine Bilder, somit hast du auch kein Recht diese zu speichern...

Richtig, und vorallem nicht auf ebay zu verwenden. Gefundenes Fressen für Abmahnanwälte.
 
Einfach mal entspannen:

Privates Download von Internet-Seiten: Zu privaten Zwecken ist ein solches Download erlaubt, jedoch nur um die Internet-Seiten zu lesen, nicht um Teile der Seiten in eigene Seiten zu kopieren.

Quelle
Ist das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke für private Zwecke erlaubt?
Ja, mit dem 1. Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (1.Korb), der am 13. September 2003 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber die Erlaubnis der privaten Vervielfältigung grundsätzlich bestätigt. Ausgenommen hat er dabei aber ausdrücklich das Kopieren von Vorlagen aus illegalen Quellen.

Quelle
Durch die Vergütungspauschale von 12 EURO, die jeder Käufer eines Personal Computers in Deutschland ab sofort automatisch mit dem Kaufpreis entrichten soll, erwirbt er das Recht, im gesetzlichen Rahmen Text- und Bilddokumente - zum Beispiel aus dem Internet – für private Zwecke zu kopieren. Dieses Recht gilt für die gesamte Lebensdauer des Gerätes. Die Vergütungspauschale wird von den Herstellern und Importeuren zunächst an die Verwertungsgesellschaften WORT und BILD-KUNST abgeführt und anschließend an die Rechteinhaber (Verleger, Journalisten, Autoren, Fotografen etc.) in Form von Tantiemen ausgeschüttet.

Quelle
Die Privatkopie ermöglicht die meisten Handlungen im privaten Umfeld, ohne dass der Nutzer hierfür Genehmigungen einholen müsste. Zum Ausgleich für diese Freiheit werden auf Kopiermedien – wie CD-Rohlinge, MP3-Player oder Videokassetten – und Kopiergeräte – wie CD-Brenner, Festplatten oder Videorekorder – Abgaben erhoben, die bereits im Kaufpreis enthalten sind.

Quelle
Ein berühmtes Beispiel hierfür ist die sog. Privatkopie nach § 53 Absatz 1 UrhG, wonach es dem Nutzer eines Werkes erlaubt ist, einzelne Vervielfältigungen dieses Werkes zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zu erstellen, sofern diese keinen Erwerbszwecken dienen und soweit zur Vervielfältigung nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Quelle
 
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