"Geistiges Eigentum"

cpukugel

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Hey Leute,
ich will Mal eure Meinung hören!

Vorgeschichte:
Ich sollte etwas auf der Arbeit entwickeln. Nennen wir es mal X - Ein Gerät.
Damit ich es entwickeln hätte können, habe ich verschiedene Programme gebraucht. Mein Arbeitgeber hat mir diese nicht zur Verfügung gestellt (Auch nach mehrmaligen Nachfragen).
Da ich relativ neu war und Ergebnisse auf den Tisch legen wollte, habe ich die Sachen an meinem Rechner mit meinen Programmen entwickelt und erstellt.
Das Arbeitsverhältnis endet. Der Arbeitgeber will das ich X bis zum Ende fertigstelle.

Frage:
Da ich alles an meinem Rechner entwickelt habe - ist es mein geistiges Eigentum?

Grüße und Danke
 
Hast du es in deiner Arbeitszeit entwickelt? Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
 
cpukugel schrieb:
habe ich die Sachen an meinem Rechner mit meinen Programmen entwickelt und erstellt.
Das Spielt hier keine Rolle. Die Frage ist ob die Zeit in der du die Werke erstellt/geschöpft hast Arbeitszeit war oder nicht. Was du in deiner Arbeitszeit im Auftrag deines Arbeitgebers schöpfst, ist in der Regel das (geistige) Eigentum deines Arbeitgebers.
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, hat dieser aber kein Recht eine Fertigstellung einzufordern. Lediglich die Übergabe des Werkstandes zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnis.

Das dir dein Arbeitgeber Arbeitsmittel nicht stellt, hat lediglich zur Folge, dass du nicht verpflichtet bist eigene Mittel einzusetzen um deine Arbeit zu erledigen. Wenn du es doch tust ändert das nichts an den Ansprüchen.
 
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