Gesetzestext: Bezahlte Einarbeitungszeit

Manegarm

Rear Admiral
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5.171
Hi, gibt es das?

Neue Firma will dass ich 2 Wochen ohne Geld eingearbeitet werde. Ich würde dem gerne den Gesetzestext um die Ohren hauen wenn es den gibt. Sowas kann und darf nicht Mode werden, auch nicht im Kapitalismus.
Und sollte es den nicht geben, sehe ich mich persönlich in der Lage das zu verweigern.

Ich habe das damals freiwillig maximal 2 Tage gemacht, weil ich noch unerfahren war. Das bin ich jetzt wieder, weil es was neues ist.

Mir ist schon klar warum deutsche Firmen keine Leute mehr finden, eben genau wegen solcher Methoden.
 
Frag einen Anwalt nach dem Gesetzestext, hier wirst Du keine Beratung bekommen.
 
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Wozu benötigt es dazu einen Gesetzestext? Wenn die das fordern steht das Arbeitsverhältnis ja schon unter einem komischen Stern. Da sollte man sich eher die Frage stellen ob man grundsätzlich bei solch einem Unternehmen arbeiten möchte. Wer solche Bedingungen hat, wird ja auch in anderen Punkten wahrscheinlich eher seltsame "Richtlinien" haben.
 
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S.a.M. schrieb:
Frag einen Anwalt nach dem Gesetzestext, hier wirst Du keine Beratung bekommen.
So schlau war ich schon. Die beantworten dir aber solche Fragen nicht ohne weiteres. Ich hab schon 3 Anwälte und ein Arbeitsgericht angerufen. Ich vermute mal, das hat was mit Unternehmerschutz zu tun, denn ich könnte ja böse Absichten haben die das Unternehmen gefährden. Denn Deutschland braucht ja jede erdenkliche Firma, um nicht noch weiter den Bach runterzugehen
 
Dazu wird es keine gesetzlichen klar definierten Reglungen geben, eher nur Urteile.

Interessant wäre auch zu wissen, wie es im Vertrag formuliert ist.
Wenn es dort als "Probearbeit" oder "Praktika" deklariert ist, hast sehr schlechte Chancen (nachträglich) Geld einzufordern.
 
Ne, es gibt noch keinen Arbeitsvertrag. Ich bin also noch keine geschädigte Person, deshalb will mir auch kein Anwalt die Frage beantworten.
 
Manegarm schrieb:
deshalb will mir auch kein Anwalt die Frage beantworten.

Ich zweifle daran sehr stark.
Du musst den Anwalt halt beauftragen und ihm Rahmen der Gebührenverordnung für den Aufwand bezahlen - und nicht nur "mal nebenbei" am Telefon die (etwaig kostenlose) "Erstberatung" (welche nur eine Einschätzung des Sachverhalts darstellen sollte) einheimsen wollen.

Es gibt ja glaub auch noch die positive/negative Feststellungsklage -aber ob die auch bei noch nicht vorhandenen Verträgen gilt, kp. Einfach mal ein Buzzword zum schlauer machen für dich - vielleicht ists auch Quatsch, kann dann jmd. hier reinschreiben^^


MfG, R++
 
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Manegarm schrieb:
Denn Deutschland braucht ja jede erdenkliche Firma, um nicht noch weiter den Bach runterzugehen
Das hat wohl eher etwas mit Haftung zu tun. Wenn Dir ein RA eine rechtsverbindliche Auskunft gibt, dann haftet er/sie auch dafür. Ich gehe mal nicht davon aus, dass Du bei drei Anwälten einen bezahlten Beratungstermin hattest.

Wenn ich dann schon nur die erste Antwort von Google auf die Frage lese, dann wird mir, auch ohne Jurist zu sein, schon klar, warum da kein Jurist eine allgemeine (Du hast ja noch keinen Vertrag oder Vertragsentwurf vorliegen) Antwort zu geben wird.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/a...itgeber-kostenlos-arbeiten-lassen_081206.html
Die meisten Gerichte halten es grundsätzlich für zulässig, wenn Arbeitgeber und Bewerber/in sich darüber einig sind, dass diese(r) zu Beginn ohne Bezahlung erst einmal einige Tage im Betrieb ist. Der/die Bewerber/in unterliegt dabei keiner Pflicht zur Arbeit. Es gilt nur das Hausrecht des Unternehmers. Solche Einfühlungsverhältnisse dürfen aber nicht länger als einige Tage dauern, maximal wird man eine Woche als Grenze ansetzen müssen. Solche Einfühlungsverhältnisse sind aber keine Arbeitsverhältnisse, auch nicht zur Probe.

Manegarm schrieb:
Ich würde dem gerne den Gesetzestext um die Ohren hauen wenn es den gibt.
Wäre mal intressant, wie der potentielle AG darauf reagiert.

Wenn Dir die Bedingungen nicht passen (was ich in den meisten Fällen bei sowas verstehen könnte), dann akzeptiere sie halt nicht. Irgendeinen Grund muss es ja haben, dass Du dort unbedingt arbeiten willst und ihm Deine Bedingungen aufzwingen willst.
 
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Wenn noch kein Vertrag unterschrieben wurde, kannste nur die Ansage machen 'bezahlt oder garnicht'.

Dann musst du aber auch damit leben können, dass der AG eventuell 'garnicht' entscheidet.
 
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Wieso soll es dazu einen Gesetzesentwurf geben? Die Entlohnung, in diesem Fall die fehlende Entlohnung, ist immer bidirektional zwischen AG und AN zu klären. Wenn du willst, kannst du auch ein halbes Jahr kostenlos arbeiten. Es muss nur zwischen euch geklärt sein.

Es gibt in Deutschland einen Mindestlohn, der bezahlt werden muss. Deklariert er die Einarbeitungszeit als "Praktikum" braucht er dir nichts zu bezahlen.

Kleiner Tipp: renn so schnell wie es geht! So ein Arbeitgeber ist auch zukünftig nur schädlich für dich - leider spreche ich aus Erfahrung.
 
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@Manegarm

Wenn du das Angebot der Firma nicht zusagt, dann fang dort einfach nicht an. Persönlich würde ich da nicht irgendwie noch größeren Aufwand reinstecken und irgendwelche Gesetze zitieren wenn man dort eh nicht arbeitet.

Weiterhin scheint es ja durchaus erlaubt zu sein, wenn es als Praktikum deklariert ist, dass dann keine Vergütung bezahlt wird. Was ist es für ein Beruf wenn ich fragen darf? (Ein schneller Wechsel scheint da ja üblich zu sein)
 
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Solche Einfühlungsverhältnisse sind gesetzlich nicht geregelt, aber rechtlich anerkannt. Allerdings sollten sie längstens eine Woche dauern.

Du hast in einem solchen Verhältnis keinen Vergütungsanspruch, bist andererseits aber auch nicht an Weisungen des "Arbeitsgebers" gebunden. D.h. Du könntest z.B. um 11 Uhr sagen: "Danke für heute reicht es mir. Ich gehe jetzt nach Hause. Bis morgen."

Ich würde ein 2-wöchiges Einfühlungsverhältnis ablehnen und ein längstens 1-wöchiges akzeptieren, wenn ich ein starkes Interesse an dem Job hätte.
 
Du musst es ja nicht machen. Einfach ablehnen.
 
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Um was geht es denn überhaupt? Hilfsarbeiter Job, damit du von der Straße weg bist oder Einarbeitung, damit du z.B. als Quereinsteiger in der IT Fuß fassen kannst (dann wäre das evtl ne Chance, zukünftig im 1st oder 2nd Level zu arbeiten).
 
Es geht nicht um IT, wäre ja schlimm. Es geht um eine Stelle als Konstrukteur im Maschinenbau. Vorher war ich für Schiffsdiesel zuständig, jetzt mache ich aber was anderes als das. Jeder Jobwechsel bedeutet neue Einarbeitungszeit und neu lernen aus Büchern, Erfahrungswerte aneignen usw. Das ist in der Branche ganz normal, dass man beim Wechsel innerhalb der Branche wieder neu anf#ängt. Aber das rechtfertig keine 2 Wochen Wohlfahrt meinerseits
Sorti schrieb:
Ich würde ein 2-wöchiges Einfühlungsverhältnis ablehnen und ein längstens 1-wöchiges akzeptieren, wenn ich ein starkes Interesse an dem Job hätte.
Hab ich auch schon überlegt. Maximal eine Woche, aber dann nach meinen Regeln. Jobs gibt es nicht viele, daher bin ich in der Zwickmühle
 
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... dann mach lieber ne Umschulung in der IT. Da hast dann mehr als genug Wahlfreiheit (aber klar, die richtig lukrativen 100k IGM Jobs auf Sachbearbeiter Niveau sind auch nicht gerade an jeder Eck zu finden).
 
vaju schrieb:
Da hast dann mehr als genug Wahlfreiheit
Regelt sich doch auch nach Angebot und Nachfrage. IT macht doch mittlerweile jeder, wie soll ich da n Job als Umschüler finden...
Außerdem will ich das nicht, das ist nichts meins.
 
vaju schrieb:
... dann mach lieber ne Umschulung in der IT
Die ganzen 1st-Level Support-Stellen für 25k im Jahr werden sich dank KI auch demnächst erledigt haben :freak:
Manegarm schrieb:
Jeder Jobwechsel bedeutet neue Einarbeitungszeit und neu lernen aus Büchern, Erfahrungswerte aneignen usw. Das ist in der Branche ganz normal,
Wenn es in deiner Branche "normal" ist, was spricht dann dagegen das Angebot anzunehmen und 2 Wochen "umsonst" zu arbeiten wenn du danach einen Job hast der dir 100% Spaß macht?
 
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sh. schrieb:
2 Wochen "umsonst" zu arbeiten wenn du danach einen Job hast der dir 100% Spaß macht?
In meiner Welt gibt es keine kostenlose Leistung. Es gibt ja auch keinen Arbeitgeber, der mich 1 Woche nach Hause schickt und weiter bezahlt, weil er so spendabel ist. Selbst Einarbeitung ist eine Investition in die Zukunft für den Arbeitgeber. Er profitiert so oder so davon.
Und von spaß kann keine Rede sein, es ist und bleibt Arbeit wie jede andere.

Wenn ich den ganzen Tag mit der Kamera aufm Kopf durch irgendwelche fremden Städte fahre, das auf YouTube hochladen und damit 5k im Monat verdienen würde, das könnte man noch als Spaß bezeichnen. Dann müsste es aber immer eine andere Stadt sein damit keine Routine aufkommt.Aber komm mir nicht dass eine tägliche Arbeit irgendwie Spaß macht, sowas gibt es nicht und geistert nur als Illusion einiger Arbeitnehmer im Kopf rum, weil sie sich damit Trost zusprechen. Denn in Wahrheit ist es nicht so. Selbst ein Hobby, das ich täglich machen müsste um Geld zu verdienen, könnte ich dauerhaft nicht als Spaß bezeichnen.
 
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Die Juristen beschäftigen sich ständig damit ob nun auch bei solchen "Praktika" nicht doch ein Arbeitsverhältnis besteht..

Da steht auch schnell mal Schwarzarbeit im Raum..

Generell ist z.B. auch die Agentur für Arbeit im ALG1 Bezug gegen das "beliebte" Probearbeiten, eben wegen a) Schwarzarbeit, und b) dafür gibt es die Probezeit.

Bin auch der Meinung für Einarbeitung usw. ist die Probezeit da..

Persönlich würde ich da nicht anfangen wollen, wenn das schon so anfängt.. Ich würde zumindest auf einen Praktikumsvertrag oder ähnliches warten.
 
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