s.0.s
Commodore
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- Dez. 2008
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Ich hab einen Gutschein der Juli 22 abgelaufen ist (zwei Jahre gültig).
Jetzt lese ich bei der Verbraucherzentrale.de folgendes:
"Verfällt der Gutschein schon vor Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren, können Sie ihn zwar nicht mehr einlösen, haben aber einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Geldwert des Gutscheins (ggfs. abzüglich entgangenen Gewinns des Händlers) innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit erstattet wird."
Kann ich dann das Geld noch zurückfordern? Drei Jahre wären dann Juli 23.
Jetzt lese ich bei der Verbraucherzentrale.de folgendes:
"Verfällt der Gutschein schon vor Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren, können Sie ihn zwar nicht mehr einlösen, haben aber einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Geldwert des Gutscheins (ggfs. abzüglich entgangenen Gewinns des Händlers) innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit erstattet wird."
Kann ich dann das Geld noch zurückfordern? Drei Jahre wären dann Juli 23.