Gutschein abgelaufen, geht noch was?

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s.0.s

Commodore
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Ich hab einen Gutschein der Juli 22 abgelaufen ist (zwei Jahre gültig).

Jetzt lese ich bei der Verbraucherzentrale.de folgendes:

"Verfällt der Gutschein schon vor Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren, können Sie ihn zwar nicht mehr einlösen, haben aber einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Geldwert des Gutscheins (ggfs. abzüglich entgangenen Gewinns des Händlers) innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit erstattet wird."

Kann ich dann das Geld noch zurückfordern? Drei Jahre wären dann Juli 23.
 
Ich würde es einfach mal probieren mit dem Text der Verbraucherzentrale.
 
Hast Du Dich mit dem Aussteller des Gutschein denn überhazupt schon mal in Verbindung gesetzt?
 
Einfach Mal nett Fragen. Wäre wahrscheinlich schneller gegangen und hilfreichet als der Post hier ohne weitere Infos.
 
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Wenn ihr nichts dazu wisst oder keine Erfahrung dazu habt dann macht euch nicht die Mühe hier zu antworten ;)
 
So viel zum Thema 'nett fragen' :(.
 
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Hast du beim Aussteller des Gutscheins schon angefragt oder nicht?
 
s.0.s schrieb:
Wenn ihr nichts dazu wisst oder keine Erfahrung dazu habt dann macht euch nicht die Mühe hier zu antworten ;)
Ist ja sowieso nuztzlos, da es hier keine konkretre Rechtsberatung geben darf und die einzig sinnvolle Lösung (außer, es ghe tum ien paar Hunderter oder Tausender, dann kann man auch direkt zum Anwalt gehen) schon in der 2. Antwort als Frage formuliert wurde.

Ob der Händler das dann mitmacht oder Du ihn dafür verklagen musst, wird Dir im Zweifel der Händer (oder wer auch immer den Gutschen ausgestellt hat) sagen müssen.

Was nützt Dir eine Erfahrung mit den Gutscheinen unseres Stadt-Marketings, wenn Du dann einen Fleurop-Gutschein hast?

Fujiyama schrieb:
Hast du beim Aussteller des Gutscheins schon angefragt oder nicht?
Dann hätte er m.M.n. nicht gefragt, ob er das Geld zurück fordern kann sondern nur, auf welcher rechtlichen Basis das möglich ist.

Aber auch dazu findet man im Netz problemolos und schnell eine Antwort:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gutschein_gueltigkeit
 
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s.0.s schrieb:
Wenn ihr nichts dazu wisst oder keine Erfahrung dazu habt dann macht euch nicht die Mühe hier zu antworten ;)

Kollege, natürlich habe ich/wir Erfahrungen damit. Nur leider ist meine Glaskugel kaputt um welchen Anbieter es sich hier handelt. Wie soll man so helfen?
 
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Ich bekomme immer mal wieder Gutscheine (z.B. Therme, Cafès, aber auch Elektromärkte) geschenkt, die dann ablaufen weil ich vergesse sie einzulösen.
Bisher wurde mir aber noch kein abgelaufener Gutschein abgelehnt, habe die einfach ganz normal einlösen können. :)
 
s.0.s schrieb:
Wenn ihr nichts dazu wisst oder keine Erfahrung dazu habt dann macht euch nicht die Mühe hier zu antworten ;)
Bei dem freundlichen Ton des TE ist hier jeder weitere Post sinnlos.
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