Händler erstattet Kaufbetrag, statt Grafikkarte (4090) zu reparieren

John Reese

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Hallo zusammen,

ich habe vor etwa einem Monat meine PNY 4090 eingeschickt, nachdem ich sie als Verursacher für regelmäßige Bluescreens ausgemacht habe.

Heute habe ich von Galaxus "einfach so" eine Erstattung des Kaufpreises i.H.v. ~1650€, die ich im August 2023 dafür gezahlt habe, erhalten.

  1. Wie würdet ihr euch verhalten? Ich möchte natürlich eine funktionierende, am besten reparierte oder getauschte 4090 haben
  2. Wie sieht die rechtliche Handhabe aus? Ist der Händler bei Gewährleistung einfach berechtigt, den Kaufpreis zu erstatten? Ihm ist wahrscheinlich bewusst, dass eine neue PNY 4090 weitaus teurer bzw. das selbe Modell derzeit nicht lagernd ist
Dankesehr!
 
Hi!
Vermutlich kann vom Verkäufer zwischen Reparatur oder Erstattung gewählt werden. Steht m.E. auch so in den AGB....also leider keine Chance :(
 
Makthok schrieb:
Vermutlich kann vom Verkäufer zwischen Reparatur oder Erstattung gewählt werden.
Nö.

Im Rahmen der Gewährleistung gilt, dass der Käufer bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur verlangen kann, also Nacherfüllung.

Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, entscheidet der Käufer, nicht der Verkäufer (vgl. § 439 I BGB). Der Käufer ist nicht an seine Wahl gebunden. Er kann zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung.

Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung dann verweigern, wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden (vgl. § 439 IV BGB).

Makthok schrieb:
Steht m.E. auch so in den AGB....
Und wenn schon: Gesetz geht vor AGB.

Makthok schrieb:
also leider keine Chance
Nö.
 
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https://www.verbraucherzentrale.de/...les-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057

Die schreiben zumindest auch in Bezug auf den §439 BGB, dass der Verkäufer folgendes unter Umständen tun darf:

Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).

Was nun als verhältnismäßig gilt... keine Ahnung. Bei Galaxus würde ich allerdings jetzt so auf den ersten Blick nicht davon ausgehen, dass die eine Reparatur-Abteilung für Grafikkarten haben. Jedenfalls scheint es mir eine Möglichkeit, dass diese erwähnte Verhältnismäßigkeit sich auch auf eine Ersatzlieferung beziehen könnte.
 
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Vielleicht passt das dazu, von Galaxus hatte ich nach dem Einschicken folgenden Standardtext bekommen:

Da dein Produkt vom Lieferanten beziehungsweise dessen Servicepartner repariert
oder ersetzt wird, können wir unsererseits leider keinen direkten Ersatz
anbieten. Die fehlerhaften Produkte gehen nun zum offiziellen Servicepartner,
was üblicherweise eine Wartezeit von zwei bis vier Wochen bedeutet. In manchen
Fällen (z.B. bei fehlenden, schwer verfügbaren Ersatzteilen, aufwendigeren
Reparaturen, etc.) sind weitere Verzögerungen möglich. Selbstverständlich
bemühen wir uns, den Garantiefall so schnell wie möglich abzuschliessen.
Wir entschuldigen uns für die Wartezeit und danken fürs Verständnis.

In fast allen Fällen sind Reparaturarbeiten durch die Herstellergarantie
abgedeckt. Diese Leistung wird von einem Servicepartner übernommen, der für das
entsprechende Produkt zuständig und vom Anbieter offiziell autorisiert ist.
Kann der Artikel aufgrund eines Ausschlusskriteriums* nicht im Rahmen der
Garantie durch den Servicepartner repariert werden, erhalten Sie einen
Kostenvoranschlag. Sie können dann zwischen kostenpflichtiger Reparatur,
Rücksendung ohne Reparatur oder Entsorgung des Artikels entscheiden. Bereits
entstandene Kosten, wie z.B. die Überprüfung des Produktes durch einen
qualifizierten Techniker, werden Ihnen vom Servicepartner in Rechnung gestellt,
auch wenn Sie auf eine Reparatur verzichten.

Ich kann morgen mal eine Nachricht an die schicken, aber Hoffnung mache ich mir da keine. Und klagen werde ich wahrscheinlich (auch mangels Rechtsschutzversicherung) nicht :(
 
Die reden von Garantie (Hersteller), eigentlich ist es ein Gewährleistungsfall (Händler). Das Problem ist der Aufwand, das beim Händler durchzusetzen, wenn die den Unterschied offenbar nicht kennen.
 
Der Hersteller wird gesagt haben:
Reparatur nicht möglich, Galaxus du bekommst eine Gutschrift.
Galaxus erstattet dir dann den Verkaufspreis.
Ich verstehe echt nicht, warum manche auf eine Reparatur bestehen wollen, wenn sie den Kaufpreis zurückbekommen.
Weil man einfach das Recht auf Reparatur haben will? Für mich einfach Kindergarten
 
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SpookyFBI schrieb:
Weil man einfach das Recht auf Reparatur haben will?
Oder es die Karte zu dem Preis schlicht nicht mehr gibt? Man bei gleichwertigen Ersatz also drauflegen muss.
 
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Das ist zwar Schicksal. Aber das klärt nicht die Frage, wen der Schlag nun treffen soll. Und da der Verkäufer seinen Vertragsteil nicht eingehalten hat, trifft es im Grundsatz ihn.
 
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Welchen denn?
Ok,
man könnte wie folgt argumentieren:
Galaxus bekommt die Gutschrift.. sollte Galaxus das Modell noch im Shop haben, könnte Galaxus natürlich so nett sein und diese an den Kunden senden..ABER:
der Einkaufspreis wird auch gestiegen sein…

Wäre interessant sowas mal durchzufechten
 
John Reese schrieb:
Ich kann morgen mal eine Nachricht an die schicken, aber Hoffnung mache ich mir da keine.
Das solltest Du schon machen und nachfragen, was und warum denn die Entscheidung war.
Hattest Du Gewährleistung oder Garantie geltend gemacht?
 
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SpookyFBI schrieb:
Die Lieferung mangelfreier Ware. Geld ist immer gut, und das hat er bekommen. Aber er muss immer noch liefern.

Ich verstehe deine Herangehensweise. Und die wirtschaftlichen Interessen des Händlers ebenfalls. Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen ist das allerdings eine totale Standardkonstellation. Ware ist mangelhaft, es besteht Anspruch auf Nachlieferung. Bei Überschreiten gewisser Grenzen darf verweigert werden.

Was die wirtschaftlichen Interessen des Händlers betrifft, darf man nie vergessen, dass er grundsätzlich problemlos auf wiederum seinen eigenen Verkäufer zurückgreifen darf. Eigentlich sollte er also gar nicht so große Probleme damit haben.

Andererseits, wenn man schon eh nicht klagen möchte und Widerstand befürchtet – der Preis der Karte ist wohl auch gerade wieder im Sinken befindlich, oder nicht? Wenn es einem "genug" ist, ein paar Monate lang kostenlos eine Grafikkarte gehabt zu haben und sich eventuell bald neu einzudecken, ist das sicher auch nachvollziehbar.
 
Der Kunde soll das Geld zurückerhalten und zusätzlich eine Grafikkarte bekommen?
 
Okay :D Sorry, ich meinte, der Verkäufer hat (immer gutes) Geld bekommen, aber noch nicht geliefert.
 
ThomasK_7 schrieb:
Das solltest Du schon machen und nachfragen, was und warum denn die Entscheidung war.
Hattest Du Gewährleistung oder Garantie geltend gemacht?
Ich habe im Galaxus-Formular folgendes Ausgewählt:
Mein Produkt ist defekt und ich möchte es reparieren/ersetzen lassen
Explizit habe ich mich nicht auf die Gewährleistung in dem Freitext bezogen, den ich denen habe zukommen lassen. Ich stehe noch mit einem anderen Nutzer via PM im Austausch, welcher ebenfalls eine defekte PNY 4090 bei Galaxus eingeschickt hat, allerdings hat dieser noch kein Geld zurückbekommen. Ihm wurde im Livechat gesagt, die Reparatur verzögere sich (was merkwürdig ist, weil er seine Karte früher als ich meine eingeschickt hat).

Habe ihnen jetzt eine Anfrage über das Kontakformular geschickt, dass ich auf Reparatur / Ersatz bestehe oder alternativ eine Begründung, warum dies nicht in Frage kam, erwarte.
 
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Du musst aufpassen, dass du denen nicht die Gesprächs"führung" überlässt. Du bestimmst, was du willst. Und wenn die sich auf etwas wirksam berufen wollen, sollen sie das tun. Da solltest du sie gar nicht erst hinstupsen, sowohl aus taktischen als auch aus mentalen Erwägungen heraus.

Du hast denen den Mangel mitgeteilt und Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben. Nachdem sie das nicht in einer angemessenen Frist erledigt haben, bestimmst du, was als Nächstes passiert. Wenn du nicht zurücktreten willst, dann wird auch nicht zurückgetreten. Dann gibt es auch kein Geld zurück. Dass sie dir einfach so was schicken, hat darauf überhaupt keinen Einfluss.

Wenn du weiterhin hoffst, von denen unmittelbar Ersatz zu erhalten, musst du überlegen, wie du bei denen den Druck erhöhst, deinem Ansinnen lieber nachzukommen. Andernfalls gehst du direkt dazu über, die Mehrkosten für eine Ersatzbeschaffung ersetzt zu verlangen.
 
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