Hauptwohnsitz in DE und AT, Auto Anmeldung und Versicherung

born2fight1988

Lieutenant
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Hallo,

angenommen Person A wohnt ihr ganzes Leben in DE und kauft sich, zusätzlich zu einem bestehenden Einfamilienhaus in DE, ein weiteres Haus in Österreich.
Person A behält seinen Hauptwohnsitz in Deutschland und meldet sich auch in Österreich an. Somit hat Person A in beiden Ländern einen Hauptwohnsitz, zumindest laut den Papieren.

Lebensmittelpunkt und gewöhnlicher Aufenthalt liegen in DE, ins Haus nach AT wird nur an wenigen Tagen im Jahr gefahren um dort Arbeiten zu verrichten und die dort wohnenden Kinder zu besuchen.

Person A tut dies mit ihrem PKW, welcher seit jeher in DE zugelassen und versichert ist.
Die österreichischen Behörden bestehen dann aber darauf, dass das Auto in AT zugelassen und dementsprechend auch versichert werden müsse.
Person A antwortet auf ein Schreiben der AT-Behörde mit der Erklärung, dass sich das Fahrzeug hauptsächlich in DE befinde, hauptsächlich dort bewegt wird und in DE auch ein Hauptwohnsitz und der nachweisliche Lebensmittelpunkt befinde.
Die österreichische Behörde behauptet, zwei Hauptwohnsitze wären nicht möglich, obwohl dies durch die entsprechenden Meldebestätigungen beider Länder nachgewiesen werden kann.
Aufgrund des Hauptwohnsitzes in AT, sei das KFZ zwingend in AT zuzulassen.
Zusätzlich sei angemerkt, dass Person A bei ihrer Meldung in AT gar nicht die Möglichkeit hatte, "nur" einen Nebenwohnsitz anzumelden, weil dies nicht ginge.

Wer kennt sich mit der AKTUELLEN Rechtslage zu diesem fiktiven Sachverhalt aus und kann sich dazu konstruktiv äußern?
Vielen Dank!
 
Da kommt eine Frage auf:

Woher weiss die österreichische Behörde von dem (deutschen) PKW ?

Klingt für mich als ob irgendein detail an der Geschichte fehlt. Nur weil du ein Haus in A besitzt, muss ich doch nicht auch zwingend ein Auto dort zulassen/versichern.
Vielleicht habe ich garkein Auto.

Ansonsten könnte ich mir hier vorstellen das der Status "Hauptwohnsitz" in A unter Angabe falschen Tatsachen zustande kam und somit unzulässig sein dürfte.
Es ist faktisch nicht der Hauptwohnsitz. Ist er so in A gemeldet dürfte dies nachträglich unwirksam sein.
Ergänzung ()

Nachtrag:
Ich fand das Thema interessant und habe mal Google befragt, dabei fand ich dies:

http://www.frag-einen-anwalt.de/2-H...glich-Steuerliche-Auswirkungen-__f181614.html

Kurz gesagt; zwei Hauptwohnsitze sind generell möglich. Allerdings kann die bei Pürfung durch die Behörden eine Strafe verhängt werden, wenn der Hauptwohnsitz nicht wirklich der Lebensmittelpunkt ist.

Ich würde als vermutlich schnellstmöglich zusehen, dass der Wohnsitz in A zum Zweit-/Nebenwohnsitz geändert wird.
 
Unabhängig von der mir leider nicht bekannten Rechtslage würde ich mir als erstes die Frage stellen, wozu überhaupt ein Wohnsitz in AT angemeldet wird, wenn die Person nur "ein paar Tage im Jahr" dort verbringt, um die Verwandtschaft zu besuchen.

Macht irgendwie keinen Sinn.
 
Also, es fehlt hier folgendes Detail an der Geschichte:

Person A hat Ihrem Kind das Auto geliehen und es wurde damit in Österreich von der Polizei kontrolliert wegen Geschwindigkeitsübertretung.
Dabei ist noch anzumerken, dass der Wohnsitz in DE sich 2 km von der Grenze zu AT befindet und deshalb Fahrten nach AT alltäglich stattfinden. (Tanken usw.)
Person A kann sich die Post von der AT-Behörde nur damit erklären, dass bei der Kontrolle etwas abgeglichen wurde und dabei festgestellt wurde, dass der Halter des KFZ Person A einen Wohnsitz in AT hat.
Es sei weiter angemerkt, dass die AT-Behörden bei solchen Dingen wohl ziemlich hellhörig und "scharf" sein sollen, weil es scheinbar viele Österreicher, vor allem in Grenznähe, gibt die wegen Kostenersparnis mit deutschen Nummern unterwegs sind.
Die Versicherung und Steuer für ein KFZ in DE ist allgemein viel günstiger als in AT.

Der Wohnsitz in AT ist nicht unter Vorspiegelung etwaiger falscher Tatsachen zustande gekommen, es ist schlicht nicht möglich nur einen Nebenwohnsitz anzumelden wenn man gar keinen Hauptwohnsitz in dem Land hat.
In Deutschland ist es genauso, nur Nebenwohnsitz geht nicht.

@redsector:
Person A hat den Wohnsitz deshalb angemeldet, weil dies beim Erwerb und darauffolgendem Eigentum einer Immobilie in AT als Ausländer scheinbar so vorgeschrieben ist. Dabei geht es vermutlich darum, dass man für die Behörden postalisch erreichbar ist zu Dingen die mit der Immobilie zu tun haben (Steuern usw.).
So sind meine Infos, leider sagt der Anwalt im Link von dir was anderes.

Also kann mir niemand was zur aktuellen Rechtslage sagen?
Vielleicht jemand mit ähnlichem Fall?

Naja, wenigstens bekommt man im COMPUTERbase-Forum eine Antwort, im Juraforum aber nicht!:D

Meine Ansicht ist übrigens folgende:

Person A hat 2 Hauptwohnsitze in 2 verschiedenen EU-Ländern.
Dies ist anscheinend möglich.
Es gibt bestimmt Regelungen, die es verhindern, dass man für ein KFZ in 2 EU-Ländern Steuern und Versicherung oder sonstige Abgaben bezahlen muss.
Das Auto wäre meiner Ansicht nach da anzumelden, wo sich der Lebensmittelpunkt bzw. gewöhnliche Aufenthalt von Person A und damit dem KFZ befindet.
Man muss der AT Behörde glaubhaft belegen, dass sich der Lebensmittelpunkt in DE befindet.
Ob meine Ansicht auch von den Gesetzen geteilt wird ist eine Andere bzw. DIE Frage!

Wie gesagt, die AT-Behörde behauptet ja, dass 2 Hauptwohnsitze nicht möglich wären und das KFZ zwingend in AT anzumelden wäre!
 
Zuletzt bearbeitet:
Faktisch hat Deine Person A keine zwei Hauptwohnsitze.

Und theoretisch ja auch nicht. Das ist nicht viel anders, wie 2 Wohnsitze in DE zu haben. Einer ist der Hauptwohnsitz, der andere der Nebenwohnsitz.

2 Hauptwohnsitze nach zu weisen, ist kompliziert und muss gut begründet sein.

Ich verstehe Dein Anliegen nicht. Einmal ist Dir wichtig, dass die Behörden beider Länder fest gestellt haben, Person A hat zwei Hauptwohnsitze. Und das andere mal möchte es Person A nicht, da wohl irgendwelche Nachteile entstehen.

Person A sollte sich gegenüber den Behörden mal entscheiden. Dann stellen sich solche Fragen wohl nicht mehr.
 
Also mein Anliegen ist wohl klar ersichtlich, es geht um das KFZ und wo es anzumelden ist.

Wo kannst du lesen, dass Person A diese 2 Hauptwohnsitze nicht möchte weil daraus Nachteile entstehen?
Person A ist auf dem Kenntnisstand, dass 2 Hauptwohnsitze in DE + AT ohne weiteres möglich wären.
Auch die AT Behörden wussten bei der Meldung, dass ein Wohnsitz nach wie vor in DE besteht.
Laut zwei Meldebestätigungen bestehen faktisch 2 Hauptwohnsitze, einer in je einem der beiden Länder.
Wie gesagt, "nur" Nebenwohnsitz geht sowieso nicht ohne Hauptwohnsitz, weder in DE noch in AT, DESHALB 2 Hauptwohnsitze.
 
Also ich verstehe auch nicht so richtig das Problem mit dem PKW:

Wenn ich meinen in Deutschland zugelassenen PKW verleihe und der Fahrer kommt in Österreich in eine Kontrolle, dann wird Führerschein und Fahrzeugschein kontrolliert.
Im Fahrzeugschein steht die Adresse des Halters. Da geht zunächst der Bussgeldbescheid o.ä. hin.

Die Zulassung eines fahrzeuges ist doch nationales Recht. Das Pferd muss also anders aufgesattelt werden in der Fragestellung:

Du kannst ein Auto doch nur dort zulassen, wo Du einen Wohnsitz hast. Das ist die erste Grundvoraussetzung.
Egal für welchen ort Du dich entscheidest, es gelten weiterhin die Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Meiner Meinung nach kann doch keine österreichische Behörde nun verlangen, dass Du deinen deutschen PKW in Österreich anmeldest.
Du bewegst doch den PKW nicht üblicherweise in Österreich. Du bewegst dich dort nicht anders, als jeder andere Tourist oder grenznah wohnende Deutsche.

In meinen Augen kann lediglich der Status "Hauptwohnsitz" ggf. angefechtet werden. Beim Überfliegen von Meldebehörden in Österreich (Wien) ist mir z.B. aufgefallen das Bürger der EWG nur dann einen Wohnsitz anmelden können, wenn Sie einen Arbeitsstelle oder Selbstständigkeit in Österreich nachweisen können.
Ist das nicht der Fall (Rentner, Ferienwohnung, etc.) dann gibt es scheinbar immer Sonderregeln.

Ich denke also nach wie vor, dass der Hauptwohnsitz in Österreich womöglich abgemeldet oder geändert werden muss in Ferienwohnsitz oder ähnliches.

Eine Frage noch: welche Behörde hat denn nun die Zulassung des PKW in Österreich gefordert ?
 
Egal wie sich die Person gemeldet hat, Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz wo die Person mindestens 180 Tage im Jahr verbracht hat. Da ist die Meldung egal. (Melderechtsrahmengesetz)

Wäre dies Deutschland und die österreichischen Steuerbehörden würden KfZ Steuer verlangen, kann die Person entsprechend das deutsche Finanzamt um Klärung bitten. (hierfür gibt es Steuerabkommen der Länder)

Kurz: Meldung egal, wichtig: in welchem Land wurden 180 Tage verbracht!

ok?
 
Im Endeffekt könnte es noch viel schlimmer kommen, wenn es denn tatsächlich so ist, dass ohne Hauptwohnsitz dort in AT gar kein Eigentum erworben werden kann und sich jetzt herausstellt, dass der Hauptwohnsitz gar nicht AT ist, oder sehe ich das falsch?
 
Die Behörde nennt sich "Bezirkshauptmannschaft" und ist in AT wohl etwa wie bei uns das Landratsamt.
Es geht hier NUR um das Auto, sonst um nichts, also bitte keine Mutmaßungen über andere Dinge.
Ok, ich werde veranlassen, dass sich Person A mal mit dem deutschen Finanzamt in Verbindung setzt.
Wie gesagt, es werden mindestens 330 Tage im Jahr in DE verbracht.
Somit kann auch ich mir nicht vorstellen dass das Auto in AT angemeldet werden muss.

@hamju63:

Das ist jetzt nicht dein ernst oder?
Was denkst du denn, dass sie das Haus pfänden weil man nicht seine 180 Tage da verbracht hat?
 
Dein "Problem" ist ein ganz einfaches: Wer in Österreich einen Hauptwohnsitz hat, der ist verpflichtet, sein Auto mit einem ausländischen Kennzeichen innerhalb von 4 Wochen in Österreich anzumelden!

Und da gibt es kein wenn und aber ... Gesetz ist Gesetz :)


(Und was das Bußgeld betrifft: nein, die Österreicher sind da nicht besonders scharf. Der Grund für den erhaltenen Bußgeldbescheid: tausende von Deutschen fahren in Österreich wie die Henker, werden geblitzt und mussten nie etwas bezahlen, wenn sie nicht an Ort und Stelle angehalten wurden.
Deshalb wurde ein Gesetz erlassen, dass nun das länderübergreifende Austauschen von Daten und das Zustellen von Bußgeldern erleichtert. Und überhaupt: wer zu schnell fährt, ist selber schuld wenn er blechen muss!)



hamju63 schrieb:
Im Endeffekt könnte es noch viel schlimmer kommen, wenn es denn tatsächlich so ist, dass ohne Hauptwohnsitz dort in AT gar kein Eigentum

Ja, das siehst du falsch.

Natürlich ist es möglich, mit einem Zweitwohnsitz in Österreich als EU-Bürger eine Immobilie in Österreich zu kaufen.

Allerdings wird dies in jedem Bundesland anders geregelt, jedes Bundesland hat eigene Gesetze.
In Vorarlberg und Tirol sind sie aufgrund der Nähe zu Deutschland besonders streng ;-)

Zuweilen gibt es auch nur bestimmte Gebiete, wo man sich einkaufen darf. Aber eine bereits gekaufte Immobilie muss natürlich nicht zurückgegeben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hätten wir doch die Antwort (wie schon vermutet);

Wenn das "Problem" mit dem Hauptwohnsitz in Österreich geklärt ist, dann erübrigt sich auch das Problem mit dem PKW.
Also die Wurzel des Übels angehen ;)

Viel Erfolg mit den Bürokraten
 
Tuetensuppe schrieb:
Dein "Problem" ist ein ganz einfaches: Wer in Österreich einen Hauptwohnsitz hat, der ist verpflichtet, sein Auto mit einem ausländischen Kennzeichen innerhalb von 4 Wochen in Österreich anzumelden!

Und da gibt es kein wenn und aber ... Gesetz ist Gesetz :)


(Und was das Bußgeld betrifft: nein, die Österreicher sind da nicht besonders scharf. Der Grund für den erhaltenen Bußgeldbescheid: tausende von Deutschen fahren in Österreich wie die Henker, werden geblitzt und mussten nie etwas bezahlen, wenn sie nicht an Ort und Stelle angehalten wurden.
Deshalb wurde ein Gesetz erlassen, dass nun das länderübergreifende Austauschen von Daten und das Zustellen von Bußgeldern erleichtert. Und überhaupt: wer zu schnell fährt, ist selber schuld wenn er blechen muss!)





Ja, das siehst du falsch.

Natürlich ist es möglich, mit einem Zweitwohnsitz in Österreich als EU-Bürger eine Immobilie in Österreich zu kaufen.

Allerdings wird dies in jedem Bundesland anders geregelt, jedes Bundesland hat eigene Gesetze.
In Vorarlberg und Tirol sind sie aufgrund der Nähe zu Deutschland besonders streng ;-)

Zuweilen gibt es auch nur bestimmte Gebiete, wo man sich einkaufen darf. Aber eine bereits gekaufte Immobilie muss natürlich nicht zurückgegeben werden.

Zu deiner Antwort habe ich folgendes zu sagen:

Gesetz hin oder her, aber kennst du auch alle Abkommen zwischen DE und AT?
Was ist denn wenn DE auch behauptet das Auto müsse hier angemeldet bleiben wegen Hauptwohnsitz? Doppelt zahlen? Tut mir leid, aber so kann es ganz bestimmt nicht sein.
Wiegesagt, hier muss es eine Sonderregelung geben und ich habe halt gehofft, dass jemand schon mal den gleichen Fall hatte.

Zum anderen muss ich dir sagen dass du nochmal genauer meinen Text lesen solltest, es ging hier nicht darum dass die Österreicher bei Bußgeldern gegenüber Deutschen besonders scharf sind (hab ich nirgends geschrieben wenn du nochmal liest wirst du es sehen), es ging darum dass die AT Behörden scharf darauf sind Leute zu erwischen die in AT leben, ihr Auto aber wegen Kostenersparnis in DE anmelden. Vor allem Österreicher. Dies habe ich auf einer österreichischen Internetseite gelesen, derstandard.at wars glaub ich.
Deshalb haben die das vermutlich bei der Kontrolle irgendwie abgeglichen.

Zitat: "Es sei weiter angemerkt, dass die AT-Behörden bei solchen Dingen wohl ziemlich hellhörig und "scharf" sein sollen, weil es scheinbar viele Österreicher, vor allem in Grenznähe, gibt die wegen Kostenersparnis mit deutschen Nummern unterwegs sind.
Die Versicherung und Steuer für ein KFZ in DE ist allgemein viel günstiger als in AT."


Also, ich habe mich hier nicht über ein rechtmäßig verhängtes Bußgeld beschwert, sofern es denn eines gegeben haben sollte. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
lös einfach den AT-hauptwohnsitz auf...
 
Es geht hier nicht um mich.
Naja egal, danke für eure Hilfe, vielleicht sollte ein Anwalt sich das ganze mal ansehen der sollte genaueres wissen.:cool_alt:
 
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