Kellerkind_CB
Cadet 4th Year
- Registriert
- Dez. 2020
- Beiträge
- 114
Hi,
von meiner Schwester der Freund (Anton) war an Weihnachten bei uns und hat einen ziemlich interessanten Sachverhalt geschildet der mich bis heute grübeln lässt.
Er war 2019 mit seinem Hund, kleine ruhiger Chihauaua am See in München. Dort sind auf alle Grünflächen am See Hunde verboten.
Er hat sich dann eine große Decke besorgt und sich an den See gesetzt, ein Buch gelesen und der Hund war mit dabei. Unter einem Schirm auf der Decke, angeleint und hat geschlafen. Dann kam ein See-Aufseher zu ihm und hat ihn aufgefordert den Platz zu räumen, weil Hunde verboten seien. Anton wollte dies nicht tun und der Ordner hat mit einem Ordnungsgeld und der Polizei gedroht.
Nachdem Anton nicht folgte, hat der Ordner die Polizei gerufen die dann etwa eine Stunde später kam. Er musste ein Ordnungsgeld zahlen was er auch ohne jegliche Diskussion akzeptiert hat. Er sollte dann trotzdem den Platz räumen. Wie gehabt, wollte das Anton nicht machen. Ihm wurde dann ein Platzverweiß ausgesprochen, Verstärkung gerufen und Zwangsmaßnahmen angedroht. Anton wollte einen chilligen Tag haben und hatte absolut keine Lust auf Stress geschweige denn einer körperlichen Auseinandersetzung und ist dann gegangen.
Ich weiß, der Drang mancher Kommentatoren ist jetzt wohlmöglich groß sich über Anton auszulassen. Er ist jetzt aber gar nicht das Thema meiner Frage die ist: Darf die Polizei in so einem Fall eigentlich einen Platzverweis aussprechen? Ich habe dazu nichts im Netz gefunden. Anton ist weder laut geworden, noch ausfällig, noch aggressiv oder sonst etwas geworden. Er hat auch niemanden dort gestört. Im Gegenteil, etwa 8 unterschiedliche Partein am See, von Familien bis Rentnern haben ihn unterstütz und gesagt, dass der Hund nicht 1x auf der Wiese war, nicht bellt oder wen stört.
Mich interessiert wirklich einfach nur, ob die Polizei das in diesem Fall darf auch ob hier die Verhältnismässigkeit geboten ist
Danke
von meiner Schwester der Freund (Anton) war an Weihnachten bei uns und hat einen ziemlich interessanten Sachverhalt geschildet der mich bis heute grübeln lässt.
Er war 2019 mit seinem Hund, kleine ruhiger Chihauaua am See in München. Dort sind auf alle Grünflächen am See Hunde verboten.
Er hat sich dann eine große Decke besorgt und sich an den See gesetzt, ein Buch gelesen und der Hund war mit dabei. Unter einem Schirm auf der Decke, angeleint und hat geschlafen. Dann kam ein See-Aufseher zu ihm und hat ihn aufgefordert den Platz zu räumen, weil Hunde verboten seien. Anton wollte dies nicht tun und der Ordner hat mit einem Ordnungsgeld und der Polizei gedroht.
Nachdem Anton nicht folgte, hat der Ordner die Polizei gerufen die dann etwa eine Stunde später kam. Er musste ein Ordnungsgeld zahlen was er auch ohne jegliche Diskussion akzeptiert hat. Er sollte dann trotzdem den Platz räumen. Wie gehabt, wollte das Anton nicht machen. Ihm wurde dann ein Platzverweiß ausgesprochen, Verstärkung gerufen und Zwangsmaßnahmen angedroht. Anton wollte einen chilligen Tag haben und hatte absolut keine Lust auf Stress geschweige denn einer körperlichen Auseinandersetzung und ist dann gegangen.
Ich weiß, der Drang mancher Kommentatoren ist jetzt wohlmöglich groß sich über Anton auszulassen. Er ist jetzt aber gar nicht das Thema meiner Frage die ist: Darf die Polizei in so einem Fall eigentlich einen Platzverweis aussprechen? Ich habe dazu nichts im Netz gefunden. Anton ist weder laut geworden, noch ausfällig, noch aggressiv oder sonst etwas geworden. Er hat auch niemanden dort gestört. Im Gegenteil, etwa 8 unterschiedliche Partein am See, von Familien bis Rentnern haben ihn unterstütz und gesagt, dass der Hund nicht 1x auf der Wiese war, nicht bellt oder wen stört.
Mich interessiert wirklich einfach nur, ob die Polizei das in diesem Fall darf auch ob hier die Verhältnismässigkeit geboten ist
Danke
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