News Jugendschutz: Anbietern pornografischer Inhalte droht Internetsperre

Sieht man mal wie weit abseits diese Kasper von der Realität entfernt sind. Am besten wir verwandeln den Mauszeiger noch in einen rosa Gummibären, sieht ja schließlich aus wie in Butt plug... Alter Mauszeiger dann nur noch gegen Altersverifikation. PH ist wenigstens einigermaßen sicher. Die ganzen Papas da draußen werden sich freuen wenn die Kiddies dann auf die zweit und drittklassigen Seiten gehen. format c ich "komme" xD
 
ChrisM schrieb:
Selten so einen Schwachsinn gelesen. Dann gäbe es Mord und Totschlag hier, darfst ja gerne in ein arabisches Land deiner Wahl umziehen, aber hier gibt es zum Glück noch sowas wie Demokratie und Freiheit.

Demokratie und Freiheit solange man so ist wie man es einem Vorschreibt. Sobald man z.b. Corona Maßnahmen kritisiert ist man ein verrückter Verschwörungstheoretiker. Wenn man gegen Pornografie ist, soll man auswandern. Ich habe nur meine Meinung gesagt. Wenn das Unterbewusstsein deines Kindes auch mit pornografischem Müll überläuft und er deswegen keine funktionierende Familie aufbauen kann oder will, kannst du ja mal nachforschen was so die Gründe sein könnten. Vielleicht finden wir dann einen gemeinsamen nenner ohne auszuwandern.
 
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cgs schrieb:
ARD/ZDF blockieren jetzt schon Inhalte je nach Uhrzeit also keine Filme ab 16 vor 22 Uhr.

Einfach mit MediathekView herunter laden, da wird nichts blockiert.
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Xes schrieb:
Über den Browserverlauf geht das ja prima und wenn der gelöscht ist, weis man ja auch was sache ist.

Über den Inkognitomodus wird gar nicht erst ein Verlauf angelegt.
Ergänzung ()

hamzag schrieb:
Wenn man gegen Pornografie ist, soll man auswandern.

Das Problem ist nicht Pornografie, sondern der Eingriff in den Datenschutz und damit die Informationsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Grundrechte.
Und das durch eine Organisation, die selbst auf sehr wackeligen Füßen steht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_f%C3%BCr_Jugendmedienschutz#Rechtsstatus schrieb:
In der Rechtsliteratur wird vereinzelt die Meinung vertreten, dass die KJM eine verfassungswidrige Mischbehörde aus Vertretern des Bundes und der Länder sei und somit als juristisches Nullum anzusehen sei. Die KJM ist ein Kollegialorgan ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist keine Behörde und kann wegen ihrer Entscheidungen von Anbietern oder Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nicht selbst verklagt werden.[1] Sie ist im Rechtsstreit auch nicht beiladungsfähig.[2] Die KJM ist vielmehr rechtlich unselbständiges Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt (§ 14 Abs. 2 Satz 2 JMStV).[3]
Da bin ich schon auf die Verfassungsbeschwerde gespannt.

Dazu will ich nicht sehen, was es da an Demos gibt, wenn manche schon das Tragen einer Maske als Grundrechtseingriff sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich dachte die Politik hätte endlich gelernt, dass Zugangssperren sinnlos sind. Das ist so 2009...
 
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testwurst200 schrieb:
Meiner Erfahrung nach, verlernt die jüngere Generation mit einem richtigen Computer umzugehen.

Was diese Einschätzung angeht, bin ich voll und ganz bei dir. Dann besteht eine Sperre, aber nur in zweiter Linie auf technischer Ebene, in erster Linie besteht sie dann im Kopf und da die Informationen wie ein DNS funktioniert nun wirklich keine Rocket-Science und zu dem frei zugänglich sind, selbst schuld, wenn Einschränkungen nur aufgrund des eigenen Desinteresses solche sind.
 
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Das Problem sehe ich eher, wenn sich die Anbieter stattdessen beugen und man zwar normal zugreifen darf aber eben nur nach Registrierung inkl. Ident-Verfahren.
Da freuen sich die Hacker.

Vor einer DNS-Sperre mache ich mir auch keine Sorgen, da ich eh den DNS von IBM nutze.
 
DKK007 schrieb:
Das Problem sehe ich eher, wenn sich die Anbieter stattdessen beugen und man zwar normal zugreifen darf aber eben nur nach Registrierung inkl. Ident-Verfahren.
Da freuen sich die Hacker.

In der Tat, nur werden die meisten Benutzer auf andere Portale ausweichen, da kaum jemand Lust hat dort seine Daten zu hinterlassen, womit dann klar ist, welcher Account auf welche Inhalte zugegriffen hat. - Das wissen auch die Betreiber von Pornhub und Co. ich an deren Stelle würde immer auf Seite 1 ein Video verlinken,, wo erklärt wird, wie man die DNS-Einstellungen am heimischen PC und Router anpasst (nur für den Fall)... und wenn man dann bemerkt, dass die Zugriffe trotz "Netzsperre" nicht runter gehen, kann nur Videos für Routing-Protokolle etc. pp. hinten an stellen. Dann würde sogar noch dazu begetragen den technischen Sachverstand der Bevölkerung zu erhöhen, da diese Seiten einfach öfter besucht werden als bspw. CB oder heise.
 
Ich hab vor vielen Jahren mal bei Mindgeek gearbeitet als sie noch Manwin hießen in Hamburg.
Ich sag's mal so, sowas kümmert die 0. Es gibt in Deutschland vll. eine DNS-Sperre und mehr nicht.

Bußgelder sind wenn überhaupt nur auf EU-Ebene durchsetzbar. Ich finde das alles unfassbar lächerlich.
 
Wobei auch bei KiPo eine europäische Strategie gefordert wird. Ist die Frage, was davon übrig bleibt.
Bundesjustizministerin weist Rufe nach höheren Strafen zurück: Lambrecht gegen Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kinder-pornographie-missbrauch-strafe-verbrechen-reform/

Das NetzDG gibt es so auch erstmal nur hier.

Auch interessant, dass auch dort die Mehrheit in Europa gehostet wird.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kinder-pornographie-missbrauch-strafe-verbrechen-reform/ schrieb:
Die Meldungen von kinderpornografischem Online-Material in Europa seien von 23.000 im Jahr 2010 auf 800.000 im Jahr 2019 gestiegen. Weltweit hätten die gemeldeten Fälle von einer Million auf 17 Millionen zugelegt. Während der Corona-Krise sei die Zahl der Fälle erneut deutlich nach oben gegangen. Fast 90 Prozent der Internetseiten würden in Europa gehostet - vor allem in den Niederlanden, sagte Johansson.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hui, back to the 50`s... Damals wurde auch gern verboten...

Jugendschutz, Kinderschutz sind ernste Themen und auch wichtig. Klar, Apelle fruchten nicht, wer war als Kind nicht neugierig und hat spioniert, ausprobiert, je verbotener, desto größer der Reiz...
Ich glaube Neugierde ist angeborener Forscherdrang...

Pornoseiten bekommt man doch auch über ausländische Web-Zugänge, das kriegen die Kids schnell raus...
Fallen der Regierung, den Verantwortlichen, gar keine intelligente Lösungen auf Herausforderungen mehr ein?

Es scheint kein Problem nur einer Partei zu sein. Haben wir diese Qualität der Führung verdient? Vielleicht, so viel Zufälle sind unwahrscheinlich... Widerstand? Fehlanzeige.
 
DKK007 schrieb:
Dazu will ich nicht sehen, was es da an Demos gibt, wenn manche schon das Tragen einer Maske als Grundrechtseingriff sehen.
Ich glaube nicht das besonders viele Menschen für das Recht anonym Pornos zu konsumieren, öffentlich demonstrieren würden ;)
 
Ich würde mitmachen, aber nur wenn alle nackig kommen...:D
 
Pandora schrieb:
Ich glaube nicht das besonders viele Menschen für das Recht anonym Pornos zu konsumieren, öffentlich demonstrieren würden ;)

Man kann auch mit einer anonymen Online-Petition anfangen. ;)

Wobei es bei den anonymen Pornos auch um die sexuelle Selbstbestimmung und Art. 3 GG geht.
Wenn Leute für die anonymen Pornos demonstrieren, legen die da zumindest nicht offen, für welche Richtung man sich da interessiert.
 
Neodar schrieb:
Dass die Kids völlig unbeaufsichtigt und quasi ständig im Netz rumsurfen können, weil sich Eltern zuweilen überhaupt nicht mehr um ihre Bälger kümmern, finde ich viel bedenklicher.

Genau! Es gibt doch Eltern denen völlig egal ist was sich ihre Kids im Netz anschauen - Hauptsache sie haben ihre Ruhe. Das nenne ich verantwortungslos. Wer ein Kind in die Welt setzt übernimmt auch die Verantwortung - und nicht der Staat.
 
bedunet schrieb:
[...] Wer ein Kind in die Welt setzt übernimmt auch die Verantwortung - und nicht der Staat.

Das stimmt nicht, sonst gäbe es keine Jugendämter und andere Schutzeinrichtungen. Man merkt, dass du keine Kinder und somit keinen Plan hast.
 
Kinder sind in unser aller Verantwortung. Eltern und Gesellschaft sind für eine gelingende Kindheit zuständig.
Heutmorgen beim Bäcker in der Schlange sagte eine Mutter zu ihrem Kind, beide selbstverständlich mit Maske:
"Geh nicht so dicht an die Oma vor dir, sie könnte dich anstecken..." das Kind guckte verängstigt. Aber natürlich ist Porno viel problematischer.
 
Sekorhex schrieb:
Dann können sie sich schon mal drauf vorbereiten, dass es mehr Straftäter geben wird wegen Vergewaltigung und Misshandlung. Gibt Menschen die sich so sexuell ausleben um andere nicht zu schaden.

Es gibt auch welche die dann Frauen durch solche hardcore Szenen als Ware ansehen und meinen dass die jede Frau auf der Straße so haben und wie in den Szenen behandeln können. Ist schon richtig so, gehört alles veboten wenn jeder ohne Kontrolle darauf zugreifen kann. Speziell Kinder und Jugendliche!! Die Paarung zwischen zwei Geschlechter sollte mit Liebe verknpüft sein und nicht durch satanistische sexuelle Handlungen wie es in den Szenen oft dargestellt wird.
 
Gaspedal schrieb:
Die Paarung zwischen zwei Geschlechter sollte mit Liebe verknpüft sein und nicht durch satanistische sexuelle Handlungen wie es in den Szenen oft dargestellt wird.
Und die "Paarung" mit dem gleichen Geschlecht?

Nach Art. 3 GG muss man da schon Geschlechts- und Sexualitätsneutral argumentieren.
Ergänzung ()

Was bisher leider übersehen wurde, ist der §184d StGB.

StGB schrieb:
§ 184d - Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien

(1) Nach den §§ 184 bis 184c wird auch bestraft, wer einen pornographischen Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer anderen Person oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
In den Fällen des § 184 Absatz 1 ist Satz 1 bei einer Verbreitung mittels Telemedien nicht anzuwenden, wenn durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass der pornographische Inhalt Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist. § 184b Absatz 5 und 6 gilt entsprechend.
(2) Nach § 184b Absatz 3 wird auch bestraft, wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt mittels Telemedien abzurufen. Nach § 184c Absatz 3 wird auch bestraft, wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt mittels Telemedien abzurufen; § 184c Absatz 4 gilt entsprechend. § 184b Absatz 5 und 6 Satz 1 gilt entsprechend.

https://dejure.org/gesetze/StGB/184d.html

§184d Abs. 1 Satz 2 bezieht sich also auf legale Pornografie (§184).
Diese darf nur mittels Telemedien (also Internet) zugänglich gemacht werden, "wenn durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass der pornographische Inhalt Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist."
Sonst drohen nach §184 StGB Abs. 1 Nr. 1 dann Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe.
 
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