-Overlord-
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 1.065
Moin Leute
Ich hab seit einigen Jahren ein Kleingewerbe und bin bisher immer unter 5000 € gewesen und hab nach §19 keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen bzw. nur einmal jährlich in abgeschwächter Form.
Nun aber mit 2019 muss ich das vierteljährlich machen - Grund ist wohl §18 Abs. 4 Satz 1 - innergemeinschaftlicher Erwerb.
Weder habe ich aber Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland bezogen oder ins Ausland abgeführt. Lediglich eine Bestellung fällt mir ein, dort habe aber weder ich die Umsatzsteuer angegeben noch haben die die Umsatzsteuer angegeben.
Das Finanzamt ist hier leider keine Hilfe bzw. war ziemlich angepisst, wie ich mich erdreiste mit ner Frage dort anzurufen.
Jemand Erfahrung damit und eine Idee was man da nun tun kann?
Greetz
Ovrld
Ich hab seit einigen Jahren ein Kleingewerbe und bin bisher immer unter 5000 € gewesen und hab nach §19 keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen bzw. nur einmal jährlich in abgeschwächter Form.
Nun aber mit 2019 muss ich das vierteljährlich machen - Grund ist wohl §18 Abs. 4 Satz 1 - innergemeinschaftlicher Erwerb.
Weder habe ich aber Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland bezogen oder ins Ausland abgeführt. Lediglich eine Bestellung fällt mir ein, dort habe aber weder ich die Umsatzsteuer angegeben noch haben die die Umsatzsteuer angegeben.
Das Finanzamt ist hier leider keine Hilfe bzw. war ziemlich angepisst, wie ich mich erdreiste mit ner Frage dort anzurufen.
Jemand Erfahrung damit und eine Idee was man da nun tun kann?
Greetz
Ovrld