Kleinunternehmer mit Kleinunternehmerregelung nach §19 USTG und Umsatzsteuer Voranmeldung

-Overlord-

Lt. Commander
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Moin Leute

Ich hab seit einigen Jahren ein Kleingewerbe und bin bisher immer unter 5000 € gewesen und hab nach §19 keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen bzw. nur einmal jährlich in abgeschwächter Form.

Nun aber mit 2019 muss ich das vierteljährlich machen - Grund ist wohl §18 Abs. 4 Satz 1 - innergemeinschaftlicher Erwerb.

Weder habe ich aber Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland bezogen oder ins Ausland abgeführt. Lediglich eine Bestellung fällt mir ein, dort habe aber weder ich die Umsatzsteuer angegeben noch haben die die Umsatzsteuer angegeben.

Das Finanzamt ist hier leider keine Hilfe bzw. war ziemlich angepisst, wie ich mich erdreiste mit ner Frage dort anzurufen.

Jemand Erfahrung damit und eine Idee was man da nun tun kann?

Greetz
Ovrld
 
-Overlord- schrieb:
Nun aber mit 2019 muss ich das vierteljährlich machen - Grund ist wohl §18 Abs. 4 Satz 1 - innergemeinschaftlicher Erwerb.

Was heißt denn "wohl"? Wenn sich solche sachen ändern, dann bekommt man immer einen brief von FA in dem die begründung der änderung explizit und eindeutig erwähnt ist!
 
in Bundesländern vielleicht wo das gut löft :D In dem Rotz aus Berlin steht nur drin, dass ich das machen muss. Hab jetzt aber rausgefunden, dass das seit 2019 geändert wurde bei Kleinunternehmer, welche eine Umsatzsteuernummer haben mit dem die innergemeinschaftlicher Erwerb/Leistung machen können.

Werd die dann wohl kündigen, da so was nicht vor kommt. Hätten die aber auch ruhig mal eher kommunizieren können :D
 
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