Kündigung und verbleibende Urlaubstage

nedim89

Lt. Commander
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Hallo,

seit 1. September letzten Jahres bin ich in einer Firma (Druckbranche) tätig (erst nach Ablauf der Probezeit tarifgebunden) und befinde mich somit noch in der halbjährigen Probezeit. Mein Resturlaub von neun Tagen konnte ich bis Ende März nehmen, was ich jedoch schon genommen habe.

In Rücksprache mit Boss habe ich ab Neujahr direkt 27 Tage Anspruch auf Urlaub.

Was mich interessiert; was passiert wenn man die vollen 27 Tage genehmigt bekommt ohne, dass man eine Kündigung ausspricht und erst nach dem Urlaub kündigt, weil man bspw. einen anderen/besseren Job gefunden hat?

1. Muss ich 14 Tage vor Ende des 27. Tages kündigen?
2. Welche Auswirkungen könnte das auf mein Gehalt haben?
3. Wie würdet ihr vorgehen?

Danke für eure Antworten

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Urlaub steht dir nur anteilig zu. Ich nehme an, dass du dann eben für den betreffenden Monat nur das Gehalt abzüglich der zuviel gewährten Urlaubstage bekommst. Beispiel: Du kündigst zum 30.06., hast aber schon deinen kompletten Urlaub von 27 Tagen verbraten, dann bekommst du im Juni nur dein Gehalt abzüglich 13,5 Arbeitstage (entspricht dem anteiligen Urlaubsanspruch für ein halbes Jahr). Bei 22 Werktagen im Monat also ca. 40% deines üblichen Monatslohns.
 
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stimmt. alternativ gibts dann noch ne urlaubsbescheinigung für den neuen arbeitgeber (so denn einer vorhanden ist), damit du nicht mit 60 tagen urlaub durchs jahr kommst ;)
 
gut das du den 30.06. gewählt hast, somit ist dein Beispiel richtig. Ab 01.07 ist nämlich kompletter Urlaubsanspruch gegeben.
Bei Kündigungen im 2ten Halbjahr besteht voller Urlaubsanspruch
 
methadron schrieb:
Bei Kündigungen im 2ten Halbjahr besteht voller Urlaubsanspruch

Dann besteht aber meines Wissens für den Rest des Jahres bei einem eventuellen neuen Arbeitgeber kein Urlaubsanspruch mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Rücksprache mit Boss habe ich ab Neujahr direkt 27 Tage Anspruch auf Urlaub.

ich geh davon aus das er von einer möglichen Kündigung noch nichts weiß daher seine Aussage?
Andernfalls steht dir nur Urlaub anteilig zu bis zum Stichtag (1.7 eines Jahres). Alles zuviel bekommene muss natürlich zurück gezahlt werden.
 

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