Desmopatrick
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 1.588
Hallo,
hab ne frage zur Kündigungsfrist in der Probezeit! Habe 6 Monate Probezeit und möchte ca. einen Monat vor Ablauf der Probezeit das Arbeitsverhältnis kündigen, im Arbeitsvertrag heißt es, dass das Arbeitsverhältnis wöchentlich gekündigt werden kann...was heißt das genau? wann muss ich die Kündigung bekannt geben, wenn ich zum 28.02. kündigen will?
Kenn mich leider nicht so wirklich aus...würde am liebsten so kurz wie möglich vorher die Kündigung bekannt geben
DANKE!!!
hab ne frage zur Kündigungsfrist in der Probezeit! Habe 6 Monate Probezeit und möchte ca. einen Monat vor Ablauf der Probezeit das Arbeitsverhältnis kündigen, im Arbeitsvertrag heißt es, dass das Arbeitsverhältnis wöchentlich gekündigt werden kann...was heißt das genau? wann muss ich die Kündigung bekannt geben, wenn ich zum 28.02. kündigen will?
im Arbeitsgesetz steht folgendes:
"§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Kenn mich leider nicht so wirklich aus...würde am liebsten so kurz wie möglich vorher die Kündigung bekannt geben
DANKE!!!
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