Kündigungsfrist bei Probezeit

Desmopatrick

Lt. Commander
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Feb. 2007
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Hallo,
hab ne frage zur Kündigungsfrist in der Probezeit! Habe 6 Monate Probezeit und möchte ca. einen Monat vor Ablauf der Probezeit das Arbeitsverhältnis kündigen, im Arbeitsvertrag heißt es, dass das Arbeitsverhältnis wöchentlich gekündigt werden kann...was heißt das genau? wann muss ich die Kündigung bekannt geben, wenn ich zum 28.02. kündigen will?
im Arbeitsgesetz steht folgendes:
"§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."

Kenn mich leider nicht so wirklich aus...würde am liebsten so kurz wie möglich vorher die Kündigung bekannt geben ;)

DANKE!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Schreib die Kündigung und teile deinem Chef die Kündigung am 12.02.2010 auf Ende Monat (28.02.2010) mit (mündlich und schriftlich).
 
Hallo

wie du schon selbst schreibst steht im Arbeitsgesetz, dass die Kündigungsfrist
während der Probezeit 14 Tage zu jedem Wochentag beträgt.
Durch einen Tarifvertrag oder einen Arbeitsvertrag kann sie verlängert aber nicht verkürzt werden.

Die in deinem Vertrag wächentliche Kündigungsfrist ist daher ungültig, da das Gesetz längere (bessere) Fristen vorsieht. Die Fristen gelten für beide Vertragspateien.

Um zum 28.02.2010 dein Arbeitsverhältnis zu beenden musst du daher 14 Tage vor dem 28.02. kündigen- da ein Sonntag vorsorglich am FR dem 12.02.2010.

Solltest du noch mehr als 10 Werktage Urlaub oder Überstunden haben würde ich auch noch ein paar Tage früher kündigen, um nach der Übergabe der Kündigung nicht mehr wiederkommen zu müssen, und nicht hinterher hinter der Urlaubs- oder Überstundenabgeltung herlaufen zu müssen
 
2 Wochen frist ist einzuhalten. Wie Ohadle es schon schreibt auf die Werktage achten.
 
Urlaub hab ich leider nicht mehr (sind nur 25 im Jahr) und der Weihnachtsurlaub vom 22.12 bis 11.1. und im november ein Tag Urlaub waren wohl zu viel... :(
überstunden gibt`s bei uns nicht...sie fallen zwar an (komm fast keinen tag wirklich pünktlich rauß), aber werden in keiner art und weiße angerechnet (urlaub oder geld)
 
Ohadle hat das richtige schon so geschrieben. du kannst jederzeit kündigen und bist nach 2 Wochen raus. ob das zum monatsende oder nicht erfolgt, spielt laut gesetz keine Rolle!

für die kündigung zum 28.2. mußt du am 12.2 deinem Chef die Kündigung vorlegen und abzeichnen lassen
 
Wieviele Ferientage hast du denn schon benutzt? Wie lange bist du schon angestellt? Es sieht ja fast so aus, als ob du mit den Ferien im Minus bist.

Falls am 28.02.2010 bereits 6 Monate (max Probezeit) um sind, dann solltest du nicht mehr als 12.5 Tage verbraucht haben.
 
Oder du sprichst dich dahingehend mit einer entscheidungsbemächtigen Person aus. Wenn du das nicht möchtest oder aber es nicht möglich ist gilt die zwei-Wochen-Frist.
 
Hm, laut Gesetz sind durchaus auch Abweichungen möglich, wenn sie zu gunsten des Arbeitnehmers gehen. Eine kürzere Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist dann auch möglich und nicht Gesetzwiedrig weil sie ein Vorteil darstellt. Allerdings darf die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nicht unter das gesetzliche Maß sinken.
 
Naja, mach dir keine Sorgen wegen den Ferien. Du bekommst dann einfach weniger Lohn für Feb. 10.
 
Hast du 25 Arbeits- oder Werktage Urlaub?
 
@schaby
Schaby schrieb:
Allerdings darf die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nicht unter das gesetzliche Maß sinken.

eine kündigungsfrist von einer woche kann durchaus zulässig sein. hier gilt der jeweilige tarifvertrag (wenn denn einer besteht), siehe §622 Abs. 4

bitte erstmal informieren, bevor hier noch dieser unsinn weite kreise zieht und der TE am ende noch gegen irgendwen klagt, weil ein dödel hier meinte, der arbeitsvertrag wäre auf jeden fall falsch -.-

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
und hier ist noch eine nette erläuterung :)
http://www.bwr-media.de/themen/pers...tnis--diese-beiden-moeglichkeiten-gibt-es.php

also würde es - sofern es einen tarifvertrag gibt, der eine 1-wöchige kündigungsfrist zulässt - genügen, 7 tage vor monatsende schriftlich (mündlich reicht nicht... wer auch immer solchen müll verbreitet) zu kündigen.
 
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Hm, habe gerade mal durchgerechnet, wenns Arbeitstage sind, hast du insgesamt 12 Tage verbraucht, Heiligabend und Silvester dürfen nur mit einen halben Tag Urlaub berechnet werden. Bei Werktagen kommen dann noch 2 Tage dazu (In der Zeit lagen 2 Samstage die kein Feiertag waren).
 
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Ohadle schrieb:
Die in deinem Vertrag wöchentliche Kündigungsfrist ist daher ungültig, da das Gesetz längere (bessere) Fristen vorsieht. Die Fristen gelten für beide Vertragspateien.

Das ist nicht richtig ! Wenn im Vertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis wöchentlich gekündigt werden kann, handelt es sich dabei nicht um die Kündigungsfrist, sondern um den Kündigungstermin !

Dies bedeutet, dass nicht zum Monatsende gekündigt werden muss, sondern es kann zum Ende jeder Woche gekündigt werden !

Falls nicht anders geregelt, gilt dabei die Kündigungsfrist von zwei Wochen !


Die Kündigung wäre vorliegend also mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der übernächsten Woche jederzeit möglich !
 
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@Nerectic Novalis

Nein, auch Regelungen in Tarifverträge müssen sich im Rahmen der Gesetze bewegen! Ausserdem habe ich keine Stellung dazu genommen wie lange die Gesetzliche Kündigungsfrist ist, sondern generell. Nämlich das Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer kürzer sein dürfen, weil sie einen Vorteil darstellen.
 
Monster916 schrieb:
gute frage...wie liegt der unterschied!?

Die Frage muss lauten: "Arbeitstage oder Kalendertage ?" Der Urlaub ist immer in Arbeitstagen festgesetzt, wobei Feiertage, die in den Urlaub fallen, nicht als Urlaubstage abgerechnet werden dürfen ! Ob Samstage dann zum Beispiel normale Arbeitstage sind, hängt davon ab, wie die individuelle arbeits- oder tarifvertragliche vertragliche Regelung aussieht !
 
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