News Landgericht kippt AGB des Samsung-App-Stores

@Singler:
also ich kann die quelle nicht mehr finden, aber ich hatte mal vor vielen jahren was zu deinem "aller zeiten" gelesen:
die zukunft ist da nicht mit enthalten. die begründung war, dass dieses wort in seinem ursprung und in der heutigen verwendung existierende zeiten, bzw. zeiten, die mal existiert haben.

die zukunft existiert im (philosophischen) ursprung dieses wortes nicht.ie zukunft ist also noch keine existierende zeit und damit nicht in der menge aller zeiten enthalten.

deswegen sind die ganzen formulierungen "aller zeiten" vollkommen korrekt (sofern sie bzgl. der vergangenheit gut recherchiert haben ;) ).
Ergänzung ()

Singler schrieb:
ich mag das verb einfach sehr und verwende es oft absichtlich gerne. allerdings lasse ich das normalerweise beim schreiben. da für mich aber foren eine art schriftliche umgangssprache ist, kommt das heir halt vor.
 
knuF schrieb:
"Personenschäden oder Todesfällen in Folge der Nutzung einer App" - Wie soll das gehen?

eventuell wenn dich dein Smartphone nicht benachrichtigt, deine lebenswichtigen Pillen einzunehmen, die du genau alle 9 Stunden und 32 Minuten einnehmen musst?

Ich denk mal es geht aber weniger, um den Personenschaden/Todesfall durch Nutzung einer App sondern generell um den Ausschluss des Personenschadens/Todesfalls. Denn beides ist nach deutschem AGB-Recht auf keinen Fall ausschließbar, und deswegen wurde diese Klausel sicherlich auch beanstandet. Dass der Schaden dabei durch die Nutzung einer App eintreten muss, war dem Landegricht denke ich egal und Samsung wollte sich einfach vorausschauend vor allem möglichen absichern.
 
"Personenschäden oder Todesfällen in Folge der Nutzung einer App"

Endlich passiert was gegen den Völkermord :D

Soweit ich weiss ist das bei viele Spielen der Fall, seitdem mal vor ein paar Jahren ein Koreaner nach 3 Tagen durchzocken tot vom Stuhl gefallen ist. Die Epilepsie Warnungen gibt es ja schon solange ich denken kann.

eventuell wenn dich dein Smartphone nicht benachrichtigt, deine lebenswichtigen Pillen einzunehmen, die du genau alle 9 Stunden und 32 Minuten einnehmen musst?

Und wenn der Akku leer geht (gut, bei Spielen schnell der Fall)? Wie haben dass die Menschen vor der Smartphone Ära gemacht? Gut möglich wäre, man ist so in das Spiel vertieft, dass man gegen eine Strassenbahn rennt, was durchaus unangenehm ist. Ich meine es gab schon Fälle vor Gericht die glaubt man nicht, gerade den Amerikaner muss man alles erklären, sonst steckt wieder eine Hausfrau ihre Katze in die Mikrowelle zum trocken. Wahrscheinlich wollte sich Samsung wirklich nur gegen das Idiotentum absichern.
 
supaman schrieb:
vor allem sollen die mal das rückgaberecht bei nichtgefallen für 14 tage durchboxen. bei den oftmals dürftigen beschreibungen kauft man oft die katze im sack.

Verstehe nicht, warum man ein (14-tägiges) Widerrufsrecht bei Apps einräumen sollte. Das Widerrufsrecht ist ja als Ausgleich gegenüber Ladenkäufe zu sehen. Apps gibts keine im Laden und selbst wenn, ein Bild von einer Software kann ich mir im Laden sogar noch schlechte machen als in den gängigen Online Stores für Apps... und geöffnete = benutzte Software zurückgeben aufgrund von "Nichtgefallen" dürfte überall ein Problem sein. Wie bei Filmen usw auch.

Und wenn Software Probleme macht, ist das Widerrufsrecht nicht notwendig.
 
Zuletzt bearbeitet:
knuF schrieb:
"Personenschäden oder Todesfällen in Folge der Nutzung einer App" - Wie soll das gehen?

Z.B. Navigationsapps: Fahren Sie nun mit voller Geschwindigkeit gegen die Wand. ;)

Ergänzung: Einige Apps sorgen für den geistigen Verfall des Benutzers, was man auch zu möglichen Personenschäden zählen kann.
 
Dese schrieb:
Ergänzung ()

ich mag das verb einfach sehr und verwende es oft absichtlich gerne. allerdings lasse ich das normalerweise beim schreiben. da für mich aber foren eine art schriftliche umgangssprache ist, kommt das heir halt vor.

"tuen" gibt es aber gar nicht... es gibt nur "tun" ;)


Zu den Personenschäden durch App-Benutzung.. naja, das mit dem Navi kann man doch nun wirklich nicht Samsung oder dem App-Entwickler anlasten. Abgesehen davon fällt mir aber auch nichts ein wo das irgendwie relevant sein könnte.
 
ThomasSilent schrieb:
Ich meine es gab schon Fälle vor Gericht die glaubt man nicht, gerade den Amerikaner muss man alles erklären, sonst steckt wieder eine Hausfrau ihre Katze in die Mikrowelle zum trocken. Wahrscheinlich wollte sich Samsung wirklich nur gegen das Idiotentum absichern.

+1, so sehe ich das auch so. wahrscheinlich hat man die AGB irgendwie aus den USA übernommen und beim eindeutschen etwas über die stränge geschlagen. in den USA wollte man nur sammelklagen mit millardenhohen schadensersatzzahlungen verhindern. aus diesem grund hat wahrscheinlich auch niemand in den USA was gegen die dortigen AGB.
 
knuF schrieb:
"Personenschäden oder Todesfällen in Folge der Nutzung einer App" - Wie soll das gehen?

Ganz einfach:

Ich schreibe während dem Auto fahren eine SMS.

In den USA MUSS diese Klausen dabei sein ansonsten wäre man innerhalb von 6 Monaten pleite.
 
"Beanstandet wurden vom Bundesverband der Verbraucherzentrale u.a. Klauseln, die die Haftung von Samsung im Fall von Personenschäden oder Todesfällen in Folge der Nutzung einer App"

Da hat sich nen kleiner Fehler eingeschlichen :)
 
Mein Gott.

Hier ist heute mal wieder die geballte Kompetenz in Sachen "Nominalflexion des Deutschen – verstanden als Lerngegenstand" (im gleichnamigen Buch man übrigens die Korrektheit der Kurzform "AGBs" nachlesen kann) anwesend OHNE auch nur einen Funken fundiertes Wissen diesbezüglich aufzuweisen.

AGB ist ein Kurzwort, eine Form von Akronymen.
Unabhängig der Bedeutung des Vollwortes darf man Akronyme und damit auch Kurzwörter mit einem "s" pluralisieren, sofern man denn auch mehrere der Kurzform entsprechenden Wortbedeutung meint.
Wenn ich also die AGB von mehrere Firmen anspreche ist es absolut richtig AGBs zu schreiben, ganz unabhängig davon, dass "Geschäftsbedingungen" bereits eine Mehrzahl ausdrückt.

Generell gilt, dass Kurzwörter, also auch Akronyme, bedeutungsgleich mit den Ausdrücken verwendet werden, die ihnen zugrunde liegen (= Vollformen). Dies bedeutet nicht, dass auch ihre grammatischen Eigenschaften gleich sind. So wird etwa AGB mit dem -s-Plural verwendet: AGBs; die Vollform lautet jedoch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auch die Wortbildung eröffnet bei Akronymen besondere Möglichkeiten: So kann man eine -ler-Ableitung bilden, die bei der Vollform nicht möglich ist: CDUler.

Kann man hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Akronym#Besondere_Aspekte_der_Verwendung_von_Akronymen

Ansonsten: Es stimmt mit mal wieder traurig, dass erst wieder ein Gericht notwendig war um eine Firma in ihre rechtmäßigen Schranken zu weisen. Armes Deutschland.

Schöne Grüße
 
ayngush schrieb:
Mein Gott.

Hier ist heute mal wieder die geballte Kompetenz in Sachen "Nominalflexion des Deutschen – verstanden als Lerngegenstand" (im gleichnamigen Buch man übrigens die Korrektheit der Kurzform "AGBs" nachlesen kann) anwesend OHNE auch nur einen Funken fundiertes Wissen diesbezüglich aufzuweisen.

AGB ist ein Kurzwort, eine Form von Akronymen.
Unabhängig der Bedeutung des Vollwortes darf man Akronyme und damit auch Kurzwörter mit einem "s" pluralisieren, sofern man denn auch mehrere der Kurzform entsprechenden Wortbedeutung meint.
Wenn ich also die AGB von mehrere Firmen anspreche ist es absolut richtig AGBs zu schreiben, ganz unabhängig davon, dass "Geschäftsbedingungen" bereits eine Mehrzahl ausdrückt.



Kann man hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Akronym#Besondere_Aspekte_der_Verwendung_von_Akronymen

Ansonsten: Es stimmt mit mal wieder traurig, dass erst wieder ein Gericht notwendig war um eine Firma in ihre rechtmäßigen Schranken zu weisen. Armes Deutschland.

Schöne Grüße


Darf ich dann auch "LKWs" schreiben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

logisch, aber es heißt Lkws, da es eine Abbreviatur ist, kein Akronym.
Gilt auch für Pkws.

Grüße
 
Also entweder "PKW" oder "Pkws"?
Lernt man das eigentlich in der Schule?
Ich habe zwar Abitur, kann mich aber nicht dran erinnern (ist aber auch schon etwas her) :freak:

Sorry fürs OT.
 
Dese schrieb:
@Singler:
also ich kann die quelle nicht mehr finden, aber ich hatte mal vor vielen jahren was zu deinem "aller zeiten" gelesen:
die zukunft ist da nicht mit enthalten. die begründung war, dass dieses wort in seinem ursprung und in der heutigen verwendung existierende zeiten, bzw. zeiten, die mal existiert haben.

die zukunft existiert im (philosophischen) ursprung dieses wortes nicht.ie zukunft ist also noch keine existierende zeit und damit nicht in der menge aller zeiten enthalten.

Wieviele Zeiten gib es? Genau, drei... Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Völlig egal sind dabei erweiterte Vergangenheit oder Zukunft, da sie Teil der Vergangenheit oder Zukunft sind.

Aller Zeiten umfasst also "alle" Zeiten, damit Vergangenheit, Gegenwart UND Zukunft... und nicht "Das beste Steak von zweidrittel der Zeitformen".

Ferner, wenn man deiner Ausführung glauben darf, wären Floskeln wie "bis (einschliesslich) heute" oder "der Zeitgeschichte/Geschichte/Historie" obsolet.

Was allerdings sehr wohl bei "aller Zeiten" geht, sind relative Beschreibungen. Uschi kann nie die (also absolut) "schönste Frau aller Zeiten sein", da man a) nicht weiß, ob es vor 1000 Jahren eine schönere gab und natürlich weiß keiner, was so für Frauen in 100 Jahren rumlaufen. Was aber ginge, wäre zu sagen, dass Uschi eine (relativ) der schönsten Frauen aller Zeiten sei... sie ist es also nicht, gehört aber zu einem erlesenen Club von Schönheiten, der durch die Zeitgeschichte irrlichtet.

Mehr dazu: http://www.djv-sachsen.de/kurier65/aller_Zeiten/aller_zeiten.html
Ergänzung ()

Kaupa schrieb:
Also entweder "PKW" oder "Pkws"?
Lernt man das eigentlich in der Schule?
Ich habe zwar Abitur, kann mich aber nicht dran erinnern (ist aber auch schon etwas her) :freak:

Sorry fürs OT.

Ja... und in der Berufsschule bzw. im Studium ;)

Man lernt da übrigens auch, dass an der Grenze alle Autos durchgewinkt werden... das umgangssprachliche "durchgewunken" ist eigentlich falsch.

Und wo wir schon bei Blödsinn im Sprachgebrauch sind, ein anderes Beispiel: Die Einwohner des Iraks sind Iraker, man hört aber - besonders bei den Nachrichten im Privatfernsehen und bei TV-Serien oft den Begriff "Iraki". Iraki ist die englische Version wie "there were 10 Iraki in the building". Noch grotesker ist es dann bei Pluralbildungen. Ein Iraker, zwei Iraker... und dann kommen Deppen und reden von einem Iraki und zwei Irakis". Gnarf.

Wer jetzt sagt "Isch nutz datt aber regelmässisch!!!" dann kann man nur sagen: Schön, ist aber falsch.

So wie es auch kein "einzigste" gibt. Der Pedder ist das einzigste Kinder der Müllers... soso. Da man einzig mit einmalig oder einzigartig gleichsetzen kann (und da Pedder nunmal nicht einmaliger als einmalig sein kann - man steigert ja auch nicht die 1, ohne auf die 2 zu kommen), ist einzigst totaler Hirnfurz ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die sollten mal das bezahlen der Apps verbessern, weil man kann die Apps nur per Kreditkarte bezahlen:freak: Ich habe keine Kreditkarte, habe ne normale EC-Karte.
Am besten mit paysafecard
 
@thommy86

Am besten per ELV :) So kann man auch Zurückbuchen wenn was nicht passt.
 
Ja und meine e-Mail Addy kann ich immer noch nicht ändern. Wo bleibt mein Käuferschutz? Ich melde ein Konto an in dem alle gekauften Apps registriert sind und als ich den Support angeschrieben habe, dass ich die e-Mail ändern möchte, sagten die mir, dass das nicht möglich sei. Die Apps sind an die e-Mail Adresse gekoppelt und nicht an den Account! Man muss sich ein neues Konto einrichten. Wer seine e-Mail Adresse z.B. verliert, weil der Anbieter dicht macht oder man den Provider ISP wechselt, dann sind alle Apps weg!
Warum wurde hier noch nichts unternommen?

Man wird nirgendwo hingewiesen, dass die Apps an die e-mail Adresse gekoppelt sind und schon gar nicht, dass man die e-Mail Adresse NICHT wechseln kann!
Was interessiert mich ein Todesfall^^ Wenn ich tod bin, dann bruach ich die Apps auch nicht. Ich möchte die e-Mail Addy wechseln können!
 
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