Nebenberuflich selbstständig Arbeiten - kleine Dinge verkaufen, programmieren...

Marco

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Hallo,

ich bin Vollzeit angestellt in der Konstruktion und Entwicklung und kann davon gut Leben. Ich bastle jedoch gern und würde gern nebenbei ab und zu was verkaufen. Kunden wären da, vorwiegend Unternehmenskunden. Jedoch auch ab und zu Privatleute.

Ich bin nun etwas Erschlagen von den Möglichkeiten, bzw. ich verstehe es nicht ganz. Ich bin eher der Techniker als Geschäftsmann.

Ich plane nichts großes (<5.000€ Gewinn/ <15.000€ Umsatz im Jahr), würde daher gern als Kleinunternehmer anfangen. Damit würde ich gern die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Also ohne Umsatzsteuer die Rechnungen Schreiben.

Was für ein Gewerbe muß ich dazu anmelden? Muß ich überhaupt ein Gewerbe dazu anmelden?
 
Melde ein Gewerbe an - das hat noch nichts mit der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen zu tun.
 
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_killy_ schrieb:
Melde ein Gewerbe an - das hat noch nichts mit der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen zu tun.
Da verstehe ich wieder was nicht, ich schrieb Kleinunternehmer, du Kleinunternehmen. (Ich vermute, du hast dich vertippt?) Das finde ich auf einigen Seiten so das diese Begriffe zusammengeworfen werden.

Zum Verständnis wie ich es bis jetzt glaube zu durchblicken, der Kleinunternehmer (die Person) betreibt das Gewerbe (die Organisation)?

gravitas schrieb:
Hi!

Denke aber daran, dass der Arbeitgeber eventuell über deine Nebentätigkeit informiert werden muss. Je nach Arbeitsvertrag und Tätigkeit.

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Gründung/nebenberuflich-selbststaendig/
Guter Link, vielen Dank. Ja, informieren werde ich meinen Arbeitgeber. Ich werde jedoch im komplett anderen Bereich tätig sein, daher sehe ich da keine Probleme.
 
Marco schrieb:
Guter Link, vielen Dank. Ja, informieren werde ich meinen Arbeitgeber. Ich werde jedoch im komplett anderen Bereich tätig sein, daher sehe ich da keine Probleme.
Vorher im Arbeits- bzw. Tarifvertrag nachsehen ob eine Nebentätigkeit Seitens des Arbeitgebers genehmigungspflichtig ist. Ein AG kann auch eine Nebentätigkeit untersagen, da sich der AN mit ihm im primären Vertragsverhältnis befindet und Anspruch auf Exklusivität der Arbeitsleistung geltend machen kann.
 
Marco schrieb:
Ich werde jedoch im komplett anderen Bereich tätig sein, daher sehe ich da keine Probleme.
Du mußt dabei beachten, dass Du als Schlossermeister nicht einfach gewerblich Brötchen backen darfst.
 
Marco schrieb:
Guter Link, vielen Dank. Ja, informieren werde ich meinen Arbeitgeber. Ich werde jedoch im komplett anderen Bereich tätig sein, daher sehe ich da keine Probleme.
Du bist weniger ausgeruht. Das kann schon ein Argument dagegen sein.

Alternativ schreibst du ja von Firmenkunden. Gibt es da eine Schnittmenge zu den Kunden deines Arbeitsgebers?
 
Marco schrieb:
ich bin Vollzeit angestellt in der Konstruktion und Entwicklung und kann davon gut Leben. Ich bastle jedoch gern und würde gern nebenbei ab und zu was verkaufen. Kunden wären da, vorwiegend Unternehmenskunden. Jedoch auch ab und zu Privatleute.
Das hört sich sehr löblich an, ABER wie schon andere hier schrieben, ICH würde auf alle Fälle auch wenn dies vielleicht nicht im Arbeitsvertrag steht, trotzdem mit dem Chef abklären. Nicht das aus welchen Gründen auch immer eine "negative" Verbindung zwischen dir und deiner Arbeitsstelle hergestellt wird und du deswegen stress bekommst. Wie heißt es so schön, Nacher ist man immer schlauer.
Marco schrieb:
Ich bin nun etwas Erschlagen von den Möglichkeiten, bzw. ich verstehe es nicht ganz. Ich bin eher der Techniker als Geschäftsmann.
Das ist an sich kein Problem, nur sollte man sich dann auch die richtigen Fragen stellen. Ist es ratsam bei wenig Fachwissen, sich die Grundlagen in einem Computerforum zu holen? Gibt es evtl. Gründerzentren in deiner nähe die sich auf Fälle wie dich spezialisiert haben?
Da langfristig auch das Thema Steuern nicht unterschätzt werden sollte, vielleicht auch dort einmal anfragen ob die Kapazitäten haben bzw. Anlaufstellen für dich haben.
Marco schrieb:
Ich plane nichts großes (<5.000€ Gewinn/ <15.000€ Umsatz im Jahr), würde daher gern als Kleinunternehmer anfangen. Damit würde ich gern die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Also ohne Umsatzsteuer die Rechnungen Schreiben.

Was für ein Gewerbe muß ich dazu anmelden? Muß ich überhaupt ein Gewerbe dazu anmelden?
Marco schrieb:
Da verstehe ich wieder was nicht, ich schrieb Kleinunternehmer, du Kleinunternehmen. (Ich vermute, du hast dich vertippt?) Das finde ich auf einigen Seiten so das diese Begriffe zusammengeworfen werden.
Daraus kann man schon dein (nicht falsch verstehen) nicht vorhandenes Wissen erkennen. Das ist nicht schlimm, niemand fängt bei 100% an.
Wenn du dein Kleinunternehmen (als Einzelunternehmer) bei der Gemeinde angemeldet hast, bekommst du idR nach ein paar Tagen oder Wochen ein Fragebogen vom Finanzamt bzgl deiner Gründung. Hier musst du diverse Fragen beantworten (Kleinunternehmerregelung, Umsatz Gewinn etc.) spätestens hier würde ich mir allein um Folgeprobleme zu minimieren professionelle Hilfe holen.
Da du ja selbst festgestellt hast, dass hier nicht jeder wirklich firm ist, sollte man das auch nicht zu locker sehen.

Welches Gewerbe du schlussendlich anmeldest, bzw. welchen Umfang, hängt auch damit zusammen was du wirklich alles machen willst. Nur Produzieren, oder einkaufen und handeln. Nur eine Warengruppe oder ganz verschiedene. Fragen über Fragen die man da doch lieber in Ruhe vorher abklären sollte.
 
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Bitte dabei bedenken Verkauf über die Kleinunternehmerregelung bedeutet, dass die Sachen keinen Vorsteuerabzug erlauben, weil diese nicht separat auf Rechnungen ausgewiesen werden darf. Dadurch bist du dann für Unternehmen uninteressant als Geschäftspartner.
 
nicht einfach gewerblich Brötchen backen darfst.

Warum?

Es kommt auf das Handwerk an. Nicht mehr alle sind zulassungspflichtig aka "Meisterzwang". Trifft hauptsächlich Gefahrengewerke. Aber er hat ja nicht geschrieben das er ins Handwerk will.

zudem:

sowie im unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb dürfen auch wesentliche Tätigkeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle, das heißt ohne Meisterbrief, ausgeführt werden.
 
Marco schrieb:
Was für ein Gewerbe muß ich dazu anmelden? Muß ich überhaupt ein Gewerbe dazu anmelden?
Einzelunternehmen und ja, musst du. Soweit ich die Definition noch im Kopf habe, ist ein Gewerbe anzumelden, wenn Tätigkeiten wiederholt und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden.
Es gibt allerdings Tätigkeiten, die keine explizite Gewerbeanmeldung erfordern. Dazu zählen z.B. Urproduktionen (Landwirtschaft etc.)
Ich denke aber nicht, dass deine geplante Tätigkeit da irgendwie reinfällt.

Die Auskunft fürs Finanzamt kannst du nach der Anmeldung auch Proaktiv machen, ansonsten werden die sich schon melden.
Ist mitunter aber nicht ganz einfach, daher ist
P4ge schrieb:
Hier musst du diverse Fragen beantworten (Kleinunternehmerregelung, Umsatz Gewinn etc.) spätestens hier würde ich mir allein um Folgeprobleme zu minimieren professionelle Hilfe holen.
der Tipp recht sinnvoll.

Rechnungen für Kunden solltest du dann vermutlich ohne Ust-Ausweisung machen, ist für Gewerbekunden dann natürlich etwas nachteilig....
Das musst du wissen, ob sich das für dich lohnt. Ansonsten kannst du auch mit Steuerausweisung arbeiten, bedeutet aber wiederum für dich mehr Aufwand.
Verzicht auf Ust-Ausweisung ist mMn eher sinnvoll, wenn man primär an Privatkunden verkauft. Musst du also persönlich für deine Unternehmung abwägen.
Ich z.B. habe zu 95% nur Privatkunden, ich verrechne daher keine Ust. und spare mir den Aufwand.
Marco schrieb:
Ich bastle jedoch gern und würde gern nebenbei ab und zu was verkaufen. Kunden wären da, vorwiegend Unternehmenskunden.
Blöde frage, aber was genau bastelst du denn? Hat das in irgendeiner Form etwas mit deinem Hauptberuf zu tun? Wäre aus meiner Sicht auch auf jeden Fall mit deinem AG zu klären und SCHRIFTLICH genehmigen zu lassen.
Sowas auf keinen Fall irgendwo beiläufig und mündlich in der Kantine mit dem Chef bequatschen. Mündliche Zusagen sind zwar auch erstmal bindend aber versuch das dann mal im Zweifel nachzuweisen....
 
Khaotik schrieb:
Rechnungen für Kunden solltest du dann vermutlich ohne Ust-Ausweisung machen, ist für Gewerbekunden dann natürlich etwas nachteilig....
Muss nicht zwangsläufig sein. Er kann z.b. seinen Dienst für 100,- € brutto gleich netto anbieten, die Konkurenz bietet es für 119,- Brutto / 100,- netto an.
Da habe ich als Gewerbekunde keinen Vor oder Nachteil. Absetzen kann ich beides. Er könnte sogar etwas mehr nehmen und damit argumentieren, dass bei vergleichbaren Anbietern diese Mehrleistung signifikat teurer wird wegen Steuern un Co. Er muss diese Abrechnung ja schließlich nicht machen.

Khaotik schrieb:
der Tipp recht sinnvoll.
Ob er sinnvoll ist muss sich der TE selbst stellen. Klar ich komme aus dem Bereich und es ist in gewisser Art nicht egoistisch, andererseits kenne ich genug Kollegen und weiß wie wenig noch Platz haben.
Aber wenn ich so sehe, wie blind manch einer seine Neugründung plant und aufbaut (also nicht der TE) dann komme ich drumrum gerade auf so etwas hinzuweisen.
 
P4ge schrieb:
Ob er sinnvoll ist muss sich der TE selbst stellen.
Sicherlich. Ich habe meine Anmeldung nach Abwägung dann selbst gemacht, habe mich aber einige Stunden dazu informiert, wo man wie etwas angeben muss/sollte.
Man braucht dafür sicher keine Steuerfachausbildung, aber ein Grundverständnis sollte man schon haben. Und je komplexer es wird (Sobald es dann auch mit Mitarbeitern oder verschiedenen Sektoren (Handel, Produktion, Dienstleistung) oder gar anderen Firmierungen (GmbH, GbR etc.) anfängt wäre die Konsultation eines Steuerberaters sicher sinnvoll.
Kosten lassen sich ja im Unternehmenszweck direkt absetzen^^

Bzgl. Vorsteuer: Soweit ich das verstehe, ist es für Unternehmen vorteilhaft, um die eigene Vorsteuerlast zu senken. Kann daher relevant sein. Von den Ist-Kosten ist es natürlich egal wenn beides mal Netto 100€ wären.
 
Bei Dienstleistung ist es nicht so entscheidend, weil der Kleinunternehmer relativ problemlos einen niedrigeren Stundensatz anbieten kann und damit dem B2B Endkunden kein wirklicher Nachteil entsteht. Der Kleinunternehmer hat nicht die laufenden Kosten des Betriebs und ihm tut es nicht weh dann beim Stundensatz etwas weniger zu nehmen.

Bei Waren sieht das ganze aber etwas anders aus. Entweder hat man hier eine Spezialisierung, so dass der Unternehmer bei ihm kaufen muss oder er wird kaum einen konkurrenzfähigen Preis anbieten können. Verkauft man z.B. Waren die es bei vielen Händlern gibt, bist du mit der Kleinunternehmerregelung schon beim Einkauf im Nachteil, weil du die MwSt. nicht absetzen kannst.

Will man etwas produzieren, dass auch andere herstellen, wird es schwierig als kleiner Einzelunternehmer es mit niedrigeren pro Stück Kosten zu fertigen, als dies ein etablierter Betrieb macht, der seine Prozesse und seinen Maschinenpark schon optimiert hat.

Also muss man etwas herstellen, dass es nicht überall gibt. Im besten Fall ist man sogar der einzige der das Teil bzw. die Teile herstellt.
 
Khaotik schrieb:
Bzgl. Vorsteuer: Soweit ich das verstehe, ist es für Unternehmen vorteilhaft, um die eigene Vorsteuerlast zu senken. Kann daher relevant sein. Von den Ist-Kosten ist es natürlich egal wenn beides mal Netto 100€ wären.
Wenn wir uns aber über Kleinunternehmer unterhalten und dem Thema "Vorsteuerlast" senken , dann passt da eine Seite nicht. Beim KU rede ich ja nun wirklich von sehr kleinen Stückzahlen oder Aufträgen, zb.: kleine Handwerkerrechnung 4000,-€. Das sind zwar 760,-€ Vorsteuer aber bei einer durchschnittlichen VSt von 20k doch eher ein kleiner Fisch, der die VSt nicht wirklich drücken würde.
Außerdem muss man sich fragen: 4000,- € für KU oder 4760,- € für Mitbewerber. Kann der andere das wirklich, oder ist dem das zu klein, hat er Kapazitäten etc pp.

Ich halte nichts davon KU allein der Firmierung wegen als nicht gut zu klassifizieren für falsch. Doof ist es halt nur, wenn man mit KU in 2023 jetzt z.b. anfängt und schon 2024 mit USt weiter macht, weil man so schnell gewachsen ist. Dann hat man irgendwie sich gehörig selbst falsch eingeschätzt. (Dieser Text beinhaltet keine Anklage gegen TE oder andere Beteiligten, alles ganz wertfrei)
 
Was hier unter "Vorsteuer" diskutiert wird, stimmt so nicht.
Insbesondere "Vorsteuerlast": Was soll das sein?

Die Vorsteuer ist für ein Unternehmen immer ein Guthaben, das von der zu leistenden Umsatzsteuer abgezogen wird.

Also bitte kein Halbwissen multplizieren, sondern erst einmal informieren - am besten beim Steuerberater.
 
prh schrieb:
Die Vorsteuer ist für ein Unternehmen immer ein Guthaben, das von der zu leistenden Umsatzsteuer abgezogen wird.

Vorsteuerlast / Vorsteuer. Wenn ich da jeden Beitrag kritisieren würde der in die Steuerrichtung geht und falsch geschrieben ist, würde ich hier nicht mehr ruhig schlafen können. Wichtig ist schon mal wenn alle wissen was gemeint ist.
 
A415 schrieb:
Vorher im Arbeits- bzw. Tarifvertrag nachsehen ob eine Nebentätigkeit Seitens des Arbeitgebers genehmigungspflichtig ist. Ein AG kann auch eine Nebentätigkeit untersagen, da sich der AN mit ihm im primären Vertragsverhältnis befindet und Anspruch auf Exklusivität der Arbeitsleistung geltend machen kann.
Das Versagen der Nebentätigkeit ist nur in sehr engen Grenzen möglich. Grundsätzlich muss diese nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden, sondern diese muss dem AG nur angezeigt werden und dieser hat ein Wiederspruchsrecht.

Versagensgründe ergeben sich wenn
  • die Leistungen in direkter Konkurrenz zueinander stehen, das typische Beispiel ist der Herzchirurg, der ebenfalls Totengräber ist. (Ich weiß, ist etwas Makaber)
  • die Arbeitszeit von 48h/Woche hierdurch überschritten wird oder die 10h am Tag.

In vielen Unternehmen wird es anders gelebt, da Nebentätigkeiten häufig - warum auch immer - nicht gern gesehen werden. Allerdings widerspricht dies dann der aktuellen Regelung zu diesem Thema.
 
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