@BelaC
Das ändert nichts daran, dass es eine Straftat ist. Der Täter hat in Deinem gebildeten Fall das Glück, dass er etwas billiger davon kommt, da es "nur" ein einfacher und kein besonders schwerer Fall des Diebstahls ist (was es bei einem verschlossenen Fahrzeug wäre).
Dass der Besitzer des Fahrzeug wohl Probleme mit der Versicherung bekommt, ist eine andere Frage und sicher gewissermaßen auch gerechtfertigt. Das kann aber dem Täter nicht unbedingt positiv angerechnet werden (ein bisschen vielleicht schon, weil die Schwere der Tat geringer ist; was andererseits durch die geringere Bestrafung aus dem milderen Delikt schon erfolgt).
BTT
Andererseits kann man auch so argumentieren, das Herrn Zuckerberg Daten anvertraut werden und er ein besonderes Vertrauensverhältnis missbraucht. Gerade bei höchstpersönlichen Daten, die verfassungsrechtlichen Schutz genießen (Briefe und Telekommunikation) dürfen da Dritte nicht eingreifen. Ich frage mich, warum wir eigentlich über Vorratsdatenspeicherung und co diskutieren. Wenn der Staat das schon bei der Wahrnehmung von Strafverfolgungsinteressen nur eingeschränkt und unter nur sehr begrenzten Ausnahmen darf, dann doch mal überhaupt kein Privater, egal mit welchen Interessen. Da kann er soviel AGB haben wie er will. Die sind alle rechtswidrig weil verfassungswidrig, da kaum einer der Betroffenen zugestimmt haben dürfte, dass Zuckerberg im Emailkonto rumstöbert.
Man sollte auch vorsichtig mit Äußerungen sein, ala "mir doch egal, wenn sie das wissen wollen, sollen sie doch". Das kann mal ganz böse ins Auge gehen, gerade heute wo Datenbanken verknüpft und Teile großer Netzwerke sind, symmantische Systeme im Kommen sind und Datenverarbeitung automatisiert wird. Irgendwann wissen "die" mehr über einen, als man selbst, weil sie alles (noch) wissen, was man selbst schon vergessen hat. Was mit den Daten passiert, weiß niemand (zB Zugang zu Versicherung verweigert, kein Jobangebot, Ausschluss aus dem sozialen Leben, usw). Im Zweifel weiß derjenige nichtmal warum. Ein befremdliches Gefühl.