Online bestellt, im Laden abgeholt - Fernabsatz-Widerrufsrecht?

Na dann. Ich kenne es nur von den unseriösen MediaMarkt, K&M, Atelco, Cyberport. Die machen das so. Von wo kennst Du es denn anders?

Ich bin auch raus hier.
 
Keiner von den dir aufgeführten Läden macht dies so.
Wenn dann bestellt man es dort nur und schließt dann Vorort den Kaufvertrag ab. Es wird aber Online kein Vertrag abgeschlossen.
Storniert wird da nichts.
 
Uff, kam doch rech viel Text hier auf einmal. Sorry, war in SWTOR drin.

Also bezahlt wurde Bar im Laden. Bestellt wurde bei Bora Computer.

BlubbsDE schrieb:
Wenn dem Paket kein Zettel bei lag, der auf das Widerrufsrecht hinweist, dann gibt es auch keinen. Dieser Hinweis muss einer jeden Lieferung beiliegen, die dieses Recht inne hat.

Den Hinweis hatte ich 2x, vor dem Abschicken der Bestellung und einmal in der Bestellbestätung. Im Laden wurde nur noch bezahlt und die Ware angenommen.


Dass der Händler auf jeden Fall nachbessern muss, ist mir klar. Das Problem ist nur, dass der Laden in Leverkusen ist und ich in Köln wohne. Nen Kumpel, der auf Durchreise war, hat mir das Gehäuse mitgebracht. Ohne Auto komme ich auch etwas schlecht nach Leverkusen, zumal der Laden wohl direkt an der Autobahn ist.

Atelco dagegen hat sich wunderbar kulant gezeigt beim gleichen Kumpel. Er hat sich hier in Köln nen Mainboard geholt, was nicht richitg geht und konnte es in Dortmund umtauschen bzw rückerstatten lassen.
 
Soweit ich das verstanden habe reicht der eigentliche Hinweis auf der Internetseite nicht aus, aber du sagtest du hast es schriftlich. Vielleicht rufst du morgen mal dort an und lässt dir den Vorgesetzten des Agents geben wenn er dir nicht weiterhelfen will oder kann.

Mit Hardware in Köln siehts nicht so rosig aus, ich war auch noch vor ein paar Tagen los, und zwar bis hoch nach Frechen. :D
Bora kenne ich gar nicht, komme aus dem Norden, ist ja fast Köln Nord, Leverkusen wo ist das denn :lol:
 
BlubbsDE schrieb:
Und das entnimmst du welchen Informationen? Wenn der TE den reservierten Artikel in der Filiale bezahlt hat, dort die Rechnung bekommen hat, dann besteht kein Schutz des FernAG

Ich glaube, du hast Problem damit zu erkennen, wann ein Vertrag geschlossen wurde und wann nicht. Der Vertrag wurde in dem hier vorliegenden Fall vor Bezahlung geschlossen (s.o.). Ist eigentlich nicht schwer, wenn man das Gelesene auch mal verstehen (wollen) würde ;)

@lupus
Der Vertrag wurde online geschlossen (auch wenn du in der Filiale bezahlt hast, lass dich da nicht kirre machen), somit hast du natürlich dein 14-tägiges Widerrufsrecht (DocFoster hat das sehr gut erläutert).

Nun hast du die Wahl: Widerrufsrecht in Anspruch nehmen oder im Rahmen der Gewährleistungspflicht des Händlers auf Nacherfüllung bestehen.
 
Hallo, danke für eure Beiträge.

Hinbringen geht bei mir halt schlecht ohne Auto. Ich bin in Köln, der Laden in Leverkusen nähe Autobahn.

Die Filiale hat sich aber nun bereit erklärt, das Paket per DHL abholen zu lassen. Damit dürfte sich nun das ganze Theater erledigt haben.

@xpower ashx Ja, hier in Köln wirds teilweise schwierig. Snogard in Frechen, Atelco, K&M und Cyberport. Aber wenn man ein bestimmtes Produkt will, haben die es meist nicht :D
 
*Keiner von den dir aufgeführten Läden macht dies so*

-ZONK-

Ich war bis zur Insolvenz 2012 bei K&M direkt in Magstadt und die Problematik war uns auch durchaus bekannt. Wir haben, oder besser gesagt mussten in einem solchen Fall immer auf den Filialkauf pochen, auch wenn wir es selbst besser wussten. Im Grunde muss ein wirklich seriöser Händler bei online Bestellung und Abholung in einer Filiale darauf hinweisen, dass dann das 14 Tage Rückgaberecht erlischt und die AGB's aus der Filiale gelten, die sich vom Versandhandel durchaus unterscheiden können und natürlich kein 14 tägiges Rückgaberecht beinhalten.

Es wird dann immer gesagt "ja aber der Kunde kann ja den Artikel in der Filiale in Augenschein nehmen und dann nochmal vom Kauf zurücktreten wenn er den Artikel nicht will" ....machen die meisten Kunden aber nicht, wenn sich hinter einem noch 5 andere Kunden drängen lässt man den armen Tropf, welcher sich Verkäufer schimpft und (teilweise vllt sogar alleine) in der Filiale steht nicht noch den Karton öffnen.

Das steht aber bei online Bestellung wenn überhaupt im Kleingedruckten, worauf sowieso keiner achtet, oder wird nicht erwähnt. Der Kunde kann dann auf sein Recht beharren und wer hartnäckig bleibt kommt dann meist auch zu seinem Recht. Das wird dann von den Händlern als "jaa ausnahmsweise können wir das aus Kulanz machen" - Fall hingestellt - im Grunde auch eine Frechheit.

Damit macht man sich dann die Kundschaft madig, im Grunde gibts auch auf beiden Seiten keine Gewinner, der Händler spart vllt ein paar Euro, wird aber garantiert nicht weiterempfohlen und der Kunde hat den Ärger mit der Rückabwicklung und dem sich vllt sogar querstellenden Händler....

Gruß Killa
 
Zuletzt bearbeitet:
@KillaGT

verwirre die Leute nicht mit Fakten. Das erschwert die philosophisch rhetorische Diskussion nur.
 
Habe ich irgendwo geschrieben, ich mache es mir einfach? Habe ich irgendwo geschrieben, die Händler machen das sauber?

Eigentlich hätten meine ersten zwei Beiträge gereicht und dort wurde alles gesagt.

Du hast kein Recht auf Widerruf. Kläre das mit dem Händler.

Das erste geschah, weil ein Ladenkauf mit gleichzeitiger Stornierung des Onlinekaufs. Das zweite, der Händler nimmt es zurück, weil auch er ein Interesse an einer Regelung hat. Fertig. Mehr wollte ich nicht sagen.

Die philosophischen Auswüchse, die dann hier passierten, sind zum Großteil einfach lächerlich.

Man braucht kein rechtswissenschaftliches Seminar hier, um solche tagtäglichen Problemchen im Umgang mit Einkäufen zu regeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Regelung von Problemchen im Alltag und rechtliche Einschätzung von Alltagsproblemen sind allerdings zwei unterschiedliche paar Schuh. Auch wenn deine Ausführungen, blubbs, im Einzelfall für die Regelung von Problemchen im Alltag zutreffen mögen, rechtlich sind sie von vorne bis hinten nicht schlüssig.

Ich verstehe einfach nicht, warum Laien immer der Meinung sind, vernünftige rechtliche Ratschläge erteilen zu können. Das ist in etwa so, wie wenn der Berufsschläger von nebenan auf einmal Staatsanwaltschaft spielt. Das Problem mag im nachhinein erledigt sein, mit Recht hat es aber nichts zu tun...

Wer online bestellt unter den Voraussetzungen des § 312b und in der Filiale abholt, hat ein Widerrufsrecht. Alles andere ist mit Sinn und Zweck der Fernabsatzrichtlinie schlicht nicht vereinbar.
 
Weder Laien, noch Profis dürfen hier Rechtsratschläge geben. So einfach ist das. Willst Du eine Rechtsberatung, dann musst Du zum Fachmann gehen. Das hast Du richtig erkannt.

Ich wiederhole mich gerne. Der Sachverhalt hier, konkret in diesem Thread, wurde von mir in meinen ersten beiden Beiträgen erkannt und die Lösung gezeigt.

Will man mehr, muss man zum Fachmann.

Und gerade den Doc kann man nur schwer Ernst nehmen, mit seiner Flohmarktsignatur.
 
BlubbsDE schrieb:
Du hast kein Recht auf Widerruf. Kläre das mit dem Händler.

hä?
KillaGT hat es doch sehr schön die Praxis beschrieben.
erstmal wird versucht den Kunden so abzuspeisen.
bleiben sie hartnäckig, bekommen sie dennoch ihr recht und man verkauft es als Kulanz.

und nichts anderes versuchen hier einige dem TE zu vermittel --> er soll Hartknäckig bleiben, dann kommt er zu seinem recht.
 
Ich darf meinen zweiten Beitrag selbst zitieren?

BlubbsDE schrieb:
Klären kannst Du das mit dem Händler.

Und siehe da, genau das hat das Problem des TEs auch gelöst. Ich habe doch KillaGTs Beitrag voll unterstützt.
 
BlubbsDE schrieb:
Eigentlich hätten meine ersten zwei Beiträge gereicht und dort wurde alles gesagt.
Nur das deine beiden Beiträge inhaltlich komplett falsch waren, warum wurde dir mittlerweile von mehreren Seiten erläutert.

Du hast kein Recht auf Widerruf. Kläre das mit dem Händler.
Das Recht hat er und könnte er auch im Zweifel gerichtlich durchsetzen. Der Händler könnte sich natürlich trotzdem querstellen, spätestens vor Gericht müsste er aber klein bei geben.

Das erste geschah, weil ein Ladenkauf mit gleichzeitiger Stornierung des Onlinekaufs. Das zweite, der Händler nimmt es zurück, weil auch er ein Interesse an einer Regelung hat. Fertig. Mehr wollte ich nicht sagen.
Nochmal: Auch das hätte rechtlich keinerlei Bestand.

Die philosophischen Auswüchse, die dann hier passierten, sind zum Großteil einfach lächerlich.
Der einzige der hier lächerlich ist bist du, denn du stellst hier dauernd falsche Behauptungen auf, obwohl die rechtliche Lage eindeutig ist.

Man braucht kein rechtswissenschaftliches Seminar hier, um solche tagtäglichen Problemchen im Umgang mit Einkäufen zu regeln.
Der TE hat aber gefragt was er für Rechte in diesem Fall hat, insbesondere ob er ein Widerrufsrecht hat.

Und siehe da, genau das hat das Problem des TEs auch gelöst. Ich habe doch KillaGTs Beitrag voll unterstützt.
So ein Quatsch. Natürlich muss er es mit dem Händler klären, mit wem denn auch sonst?
Es ging dem TE darum ob er im Recht ist.
 
BlubbsDE schrieb:
Na dann. Ich kenne es nur von den unseriösen MediaMarkt,

Komisch und ich nehme die Ware trotz der Bezahlung und Abholung innerhalb von
14 Tagen zurück.....Warum wohl? Weil der Kunde ein Widerrufsrecht hat und sogar eine Widerrufsbelehrung bekommt...

WhiteShark schrieb:
Keiner von den dir aufgeführten Läden macht dies so.
Wenn dann bestellt man es dort nur und schließt dann Vorort den Kaufvertrag ab. Es wird aber Online kein Vertrag abgeschlossen.
Storniert wird da nichts.

So sieht es, wenn der Kaufvertrag online abgeschlossen wurde, hast du ein Widerrufsrecht...

KillaGT schrieb:
*Keiner von den dir aufgeführten Läden macht dies so*

-ZONK-

Ich war bis zur Insolvenz 2012 bei K&M direkt in Magstadt und die Problematik war uns auch durchaus bekannt. Wir haben, oder besser gesagt mussten in einem solchen Fall immer auf den Filialkauf pochen, auch wenn wir es selbst besser wussten. Im Grunde muss ein wirklich seriöser Händler bei online Bestellung und Abholung in einer Filiale darauf hinweisen, dass dann das 14 Tage Rückgaberecht erlischt und die AGB's aus der Filiale gelten, die sich vom Versandhandel durchaus unterscheiden können und natürlich kein 14 tägiges Rückgaberecht beinhalten.

Kein Wunder, dass der Laden Pleite gegangen ist, wenn ich deinen Post so durchlese.
Es kommt immer darauf an, ob der Kaufvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde....
 
@ Ribery88


mich wunderts auch nicht, wobei ich dir als ebenfalls ehemaliger MA von ARLT sagen kann, dass es dort das selbe in hellgrün ist, wobei dort die Kulanz etwas ausgedehnter vorzufinden ist als es bei K&M der Fall gewesen ist.

Ich für meinen Teil werde die Pleite von K&M jedoch nicht auf den teilweise schlechten Umgang mit Kunden verbuchen, das hat vllt etwas dazu beigetragen, das war eher das starre Verhalten in der Chefetage, wenn es darum ging Trends zu folgen und ein grandioses Talent für Fehlinvetitionen. Ich die Verkaufszahlen gesehen, schlecht unterwegs waren wir nicht.

Ich könnte da noch ganz andere Story's auftischen, aber das gehört ja auch nicht hier rein =)

Gruß Killa
 
BlubbsDE schrieb:
Weder Laien, noch Profis dürfen hier Rechtsratschläge geben. So einfach ist das. Willst Du eine Rechtsberatung, dann musst Du zum Fachmann gehen. Das hast Du richtig erkannt.

Und gerade den Doc kann man nur schwer Ernst nehmen, mit seiner Flohmarktsignatur.
Warum sollten Laien oder Profis keine Rechtsratschläge geben dürfen, es sei denn sie sind wissentlich oder vorsätzlich falsch.
Was man davon glaubt ist eine Geschichte. Verbindlich sind sie auf gar keine Fall.

Persönliches gehört definitiv nicht in diesen Thread.
 
Warum sollten Laien oder Profis keine Rechtsratschläge geben dürfen, es sei denn sie sind wissentlich oder vorsätzlich falsch.

Richtig, auch wenn viele meinen, dass Ratschläge in rechtlichen Angelegenheiten Anwälten vorbehalten sind.

Nicht Rechtsdienstleistung ist (u.a.) die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien.
 
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