Ordnungswidrigkeitsanzeige ruhender Verkehr, Auskunftspflicht

log11

Captain
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Hallo,

ich habe mal eine Frage an euch, die sich juristisch etwas auskennen. Wir wohnen in einer schmale Gasse, die zusätzlich noch mit dem Verkehrszeihen verkehrsberuhigter Bereich versehen ist. Es gibt keine gekennzeichneten Parkflächen.
Unsere "netten" Nachbarn parken dennoch regelmäßig viele Stunden vor ihrem Haus. Das hat zur Folge, dass im Fall der Fälle keine Rettungskräfte mehr durchkommen und der Verkehr behindert wird.
2 Knöllchen und mehrere Gespräche von der Nachbarschaft mit besagten Nachbarn blieben "fruchtlos".
Nun meine Frage: Bei unserer Behörde kann man mittels Formular eine Ordnungswidrigkeitsanzeige ruhender Verkehr stellen. Wenn diese dann bearbeitet wurde, dürften die permanenten Falschparker einen Brief vom Ordnungsamt mit Zahlungsauffordernug wegen Falschparkens bekommen.
In wie fern ist die Behörde verpflichtet, den Namen des Anzeigenden herauszugeben sofern der Angezeigte das anfragt? Da die Nachbarn leider nicht ganz ohne sind, möchte ich keine Repressalien riskieren.

Vielleicht habt ihr auch noch eine andere Idee.
Ich danke euch.
 
Mal von der anderen Seite gefragt, wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, das ein anderer außer ihr die Anzeige platziert habt? Wir kennen ja Eure örtlichen Gegebenheiten nicht. :)

Du kannst auch einfach mal bei deiner Stadt anrufen und nachfragen. Ob die Anzeige ggf. durch irgendeinen Hinweis "anonym" oder was auch immer gekennzeichnet werden muss.

So aus dem Stehgreif würde ich aber behaupten, das die Ordnungsämter so etwas nicht raus geben. Mag mich aber auch irren.
 
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@knoxxi , danke. Da das Falschparken noch 2 weitere Nachbarn gehörig nervt, kann der besagte Nachbar das nicht 100% zuordnen.
Tagsüber kann man bei uns ja den Verkehrsordnungsdienst anrufen und diese kommenden dann nach einiger Zeit direkt vorbei. Da aber meist spät am Abend falsch geparkt wird, ist das keine Option.
Ich kann mal bei unserer Behörde telefonisch anfragen, ob man die Anzeige auch anonym stellen kann. Ich glaube das jedoch eher nicht. Foto-Dokumentation würde ich natürlich beilegen.
 
Du musst schon die Eier oder physische Voraussetzungen haben um das durchzuziehen.
Ich habe ca 12 Monate auf die Mieter gegenüber eingeredet. (Parken in Kurve und vor unser Hauszugang)
Hatte schlussendlich dann mal ca 6 Wochen Fotos und Drittanzeigen gemacht.
Um die Frage zu beantworten: Ja, du wirst genannt.
Zusätzlich verirrt sich endlich auch mal der Ordnungsamt hier in die Siedlung und kontrolliert.

Einer kam sich beschweren und diskutiere lautstark. Setzte demonstrativ seine Dose wieder in Kurve und hatte dann die 5. Anzeige ( a' 35 €)
Jetzt ist Ruhe und ich stehe für weitere Diskussionen zur Verfügung, aber das passiert scheinbar nicht.

Edit: Der Hintergrund, weiß wie oft ich schon in der Kurve hab zurücksetzen müssen, weil mir jemand entgegen kam- ist besonders lustig mit beschlagenen Scheiben im Winter. Und mein Junior (12) mit Freunden fährt hier Fahrrad und die müssen wegen den faulen Säcken auf Gegenspur fahren- unübersichtlich!

Edit2: du machst 2 Fotos, Nummernschild auf einem und die Endzeit (Zeitstempel Digitalfoto) wie der steht.
Mehr als 10 Minuten brauchst du nicht.....wird dann nicht teurer oder billiger. Rest steht ja dann in Drittanzeige.
2 oder 3 Tage sind uninteressant, weil man vor Gericht nicht beweisen kann, ob derjenige mal weggefahren ist.
So der Leiter des Ordnungsamts.
 
Zuletzt bearbeitet:
log11 schrieb:
ob man die Anzeige auch anonym stellen kann
was ich nun bei Google rausfinden konnte, nein. Fast alle Kommunen bearbeiten keine anonymen Anzeigen und Düsseldorf, die anonyme Anzeigen zulässt, benötigt trotzdem die Daten falls es vor Gericht geht etc. dann wirst Du nämlich als Zeuge geladen.
 
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Im Prinzip muss man sich ja nichts vorwerfen lassen.
Eine Gefährdung ist und bleibt eine Gefährdung und unser System funktioniert vor allem darum, weil du dich darauf verlassen kannst, dass eben nicht jeder machen kann was er will und ich eben nicht erwarte, wenn mit meinem Motorrad unterwegs bin, in einer Kurve einer einfach ein Loch gegraben hat.
Oder den Hauseingang zuparkt, egal ob die Feuerwehr/Notarzt klettern muss oder ich mit dem Eingekauften.
Ich will mein Eigentum jederzeit betreten oder verlassen können.

Wie sagte ich einem noch gleich?
3 Leute vom Ordnungsamt (Ortstermin Besichtigung) und 2 Polizisten (Freunde) sagen hier ist parken verboten, aber du glaubst hier stehen zu dürfen? Und ich bin Schuld für deinen Ärger^^
Hab den ausgelacht.....
 
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@Joker (AC) , das heißt in dem Ordnungswidrigkeits-Schreiben mit Zahlungsaufforderung steht der Anzeigende drin? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich hatte eher vermutet, dass der Angezeigte das bei der Behörde erfragen kann.
Ich habe keine Angst davor, dass die mir oder meiner Familie was tun. Da wir aber unser Auto unter unserem Carport stehen haben was von der Gasse aus zugänglich ist, fürchte ich hier unfreiwillige Dekorstreifen mittels Schlüssel oder ähnliches. Denke du verstehst was ich meine.
Ich habe bereits mehrere Fotos gemacht, der Zeitstempel steht allerdings nur in den Exif Daten. Irgendwie kann ich bei meinem Samsung Galaxy A52 keinen Zeitstempel ins Bild einfügen....oder ich bin blind. Falls das notwendig ist, muss ich die richtige Kamera nehmen. Da geht das wohl.
 
Bei uns ist es so, das man den Namen nennen muss (Stadt Vollzugsdienst). Dieser wird aber nur herausgegeben, wenn dein Nachbar das via Anwalt einsehen will.
 
In den Knöllchen die ich ausgelöst von einem lieben Nachbarn schon mal bekommen habe stand sein Name als Zeuge drin.
 
Kobe schrieb:
Bei uns ist es so, das man den Namen nennen muss (Stadt Vollzugsdienst). Dieser wird aber nur herausgegeben, wenn dein Nachbar das via Anwalt einsehen will.
Damit könnte ich leben. Denn leider gibt es ja nur 10€ bei verkehrswidrigen Parken im verkehrsberuhigten Bereich ohne Behinderung kleiner 3h und 20€ bei größer 3h.
Bei max. 20€ Strafe wird man vermutlich auch mit eventueller Rechtsschutz die Mühe mit Anwalt nicht machen.
 
log11 schrieb:
@Joker (AC) , das heißt in dem Ordnungswidrigkeits-Schreiben mit Zahlungsaufforderung steht der Anzeigende drin? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich hatte eher vermutet, dass der Angezeigte das bei der Behörde erfragen kann.
Ich habe keine Angst davor, dass die mir oder meiner Familie was tun. Da wir aber unser Auto unter unserem Carport stehen haben was von der Gasse aus zugänglich ist, fürchte ich hier unfreiwillige Dekorstreifen mittels Schlüssel oder ähnliches. Denke du verstehst was ich meine.
Ich habe bereits mehrere Fotos gemacht, der Zeitstempel steht allerdings nur in den Exif Daten. Irgendwie kann ich bei meinem Samsung Galaxy A52 keinen Zeitstempel ins Bild einfügen....oder ich bin blind. Falls das notwendig ist, muss ich die richtige Kamera nehmen. Da geht das wohl.
Bei meinem ollen Galaxy5, wenn ich das Foto zum Hochladen auf PC ziehe, ist ein Zeitstempel zu sehen.
Selbst ISO, Blende usw
Du stehst als Zeuge = aka Auslöser der Anzeige da.
In NRW sind 35,- fällig.
Mach 2 Fotos, 1 von Situation und eins mit Kennzeichen. Idealfall 10-15 Minuten auseinander.
Da gibt es auch keine Verhandlung. Der Aspirant bekommt eine Anhörungsbogen ( Knolle)
Wenn er nicht einverstanden ist, kann er sich dagegen wehren, was aber eigentlich so witzlos ist.
Ist ja kein falsch aufgestellter Knipser.
Bei vernünftigen Fotos ist da keine Diskussion.
Des weiteren, wenn derjenige tatsächlich einen Rechtsanwalt aufsucht, und der Namen weitergibt, ist das selbst schwierig für den RA. Das wird der sich überlegen.
Und wenn du auf einmal Zierstreifen hast, wird die Polizei schon wg Sachbeschädigung passend ermitteln.
So doof kein kein Nachbar sein.
 
@Vista64 , sehe ich prinzipiell auch so. Wenn ich den Beitrag von @Incanus richtig interpretiere, stand dort im Knöllchen allerdings der Anzeigende als Zeuge drin.
Ich werde es bei unserem Ordnungsamt anfragen und muss drauf vertrauen, was die mir sagen.

Wie gesagt, ich habe nur Bedenken wegen heimlicher und feiger Sachbeschädigung aufgrund von Frust. Leider ist denen das zuzutrauen...
Ergänzung ()

Joker (AC) schrieb:
Bei meinem ollen Galaxy5, wenn ich das Foto zum Hochladen auf PC ziehe, ist ein Zeitstempel zu sehen.
Selbst ISO, Blende usw

Mit welchem Programm öffnest du das Bild am PC? Hab es jetzt mal vom Galaxy zu OneDrive hochgeladen und mit dem PC geöffnet.
Sowohl mit IrvanView als mit Paint sehe ich nur das Bild und keine Exif Daten. (Zeitstempel, Blende etc.)
Dank Dir.
 
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Vista64 schrieb:
Ist schon erstaunlich, dass im Zeitalter der DSGVO Namen genannt werden.
Ich bin letztes Jahr im Luxx b.trogen worden (gehackter Account, 3080/700€)
Die Bank hat mir für 10€ Bearbeitungsgebühr selbst die Ardesse und Klarnamen genannt (den ich in Anzeige aufgenommen habe) und die Staatsanwaltschaft Namen, wer da noch mit drin hing.
Letzte Woche habe ich von Oberstaatsanwalt HH dann den B.trüger genannt bekommen und das er eine nicht unerhebliche Strafe bekommen hatte (so das meine Anzeige nicht mehr ins Gewicht fiel) + angeordnete Rückzahlung......Die ich fristgerecht einem Inkassounternehmen verkaufe, damit der P.nner mich nie vergisst.
Von daher geschissen DSGVO ^^

@log11
Ich ziehe einfach die Bilder in einen Ordner (Handy zu PC) und wenn ich dann mit Maus auf Pic (selbst ohne Klick) geht dann der Stempel auf.

Zeitstempel Falschparker.jpg

Ich habe Jannuar dem Ordnungsamt erst einen Brief geschrieben- mit Fotos.
Daraufhin kamen die hier zum Ortstermin (ob überhaupt ein Park/Halteverbot vorliegt)
Parallel hab ich die 2 Kumpel (Polizisten) Drittanzeigen schreiben lassen.....die ja hier auch zu Besuch waren.
Ich selber musste 40 (!) Drittanzeigen erstellen, das Ordnungsamt nahezu täglich und die von den Polizisten.
Gegenüber sind 4X6 Parteien mit Besuch. Dauerte halt bisschen, bis jeder mal dran war.
Jetzt ist das hier frei :D
 
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@Joker (AC) , danke für die Erklärung zum Bild. Würde aber bedeuten, dass ich der Behörde die Anzeige und Bilder per Mail zusenden muss. Werde dann mal anrufen und nachfragen ob das möglich ist und in wieweit mein Name beim Knöllchen auftaucht.
 
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@log11
Bei uns hier gibt es Adressen der Sacharbeiter und PDF als Vordruck für Drittanzeige.
Aber hast recht, ruf da mal an. Auch, ob die nicht mal vorbei kommen wollen, ob das eine Ordnungswiedrigkeit ist. Das müssen die ja eigentlich auch prüfen.
Die tauchen hier auch am Abend 21.30 Uhr auf.....doof sind die ja auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Joker (AC) , wie gesagt die Anwohnerschaft hat schon ein paar mal bei der Verkehrsaufsicht angerufen und die kommen den innerhalb von 1-2h vorbei. Es wurde jedes mal bestätigt, dass hier parken verboten ist und die haben eine Knolle gefangen.
Leider passiert es aber auch, dass das Ordnungsamt kommt und die sind inzwischen weg gefahren.
 
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Also ist das Parkverbot unbestritten.
Wie gesagt, du musst halt überlegen, ob du damit klar kommst, wenn das eskaliert

Sonst musst du tricksen- wie schnell kann ein Freund kommen, der Fotos macht?
Ist nicht so einfach mit Namen ohne Adresse jemanden auf den Nerv zu gehen.

Oder bist du verheiratet? Lasse deine Frau mit Mädchennamen unterschreiben.
Das dürfte legal sein, wenn das Ordnungsamt die Zeugin einwandfrei feststellen kann.

Da gibt es legale Möglichkeiten. Und wie gesagt. Bis zu einer Gerichtsverhandlung kommt sowas nicht, vor allem wenn das aussagekräftige Fotos sind.
Wenn der Rechtsanwalt der Gegenpartei deinen Namen nennt, ist der eigentlich schon geliefert.
Geschweige es zu einer Rache kommt.....(Der wird kaum seinen Job riskieren)
So weit wird es nicht kommen.
Der Falschparker wird einen Anhörungsbogen bekommen.
Keine Reaktion....dann muss die Verwarnung bezahlt werden, oder Widerspruch.
Mit Widerspruch klemmt sich dann das Ordnungsamt dahinter und ist keine Verwarnung mehr.
Gebühren usw.....das wird ja immer teurer.
Und erst dann kann Gericht angestrengt werden- aber dafür musst du ja echt einen an der Latte haben.
Da lässt sich ja auch niemand darauf ein. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und kein Mordfall.

Ich habe sehr lange mit mir selber gerungen, ob ich nun Anzeige oder nicht.
Es gab ein über 1 Jahr langes Vorspiel und hatte in den letzten Monaten jedem gesagt, wenn die weiterhin so parken, würde ich sie anzeigen. Weihnachten ist mir dann der Kragen geplatzt, als ich die eigene Bude nurnoch durch Garage, weiter durch Garten und von hinten ins eigene Haus komme.
Ich laufe ja nicht durch die Straßen und gucke wen ich aufschreiben kann. Das überlasse ich anderen.
Aber ich kehre vor der eigenen Türe und lasse mir nicht weiter meine Nerven kaputt machen.
 
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So ich habe gerade angerufen und mit dem Stadtordnungsdienst sowie der Bussgeldstelle gesprochen.
Ergebnis:
1.Einreichung per Mail inkl. Fotos ist möglich und muss nicht per Post erfolgen
2. Im ersten Anhörungsschreiben mit Verwarngeld steht mein Name als Anzeigender nicht drin.
Sollte jedoch ein Bussgeldbescheid ausgestellt werden, dann werde ich in dem Schreiben genannt.
Sofern ein beauftragter Anwalt Akteneinsicht verlangt oder es zum Verfahren kommt, werde ich natürlich als
Zeuge geladen und bin auch "mit dabei". Letzteres war mir natürlich schon klar.
Ergänzung ()

Joker (AC) schrieb:
Da gibt es legale Möglichkeiten. Und wie gesagt. Bis zu einer Gerichtsverhandlung kommt sowas nicht, vor allem wenn das aussagekräftige Fotos sind.
Wenn der Rechtsanwalt der Gegenpartei deinen Namen nennt, ist der eigentlich schon geliefert.
Geschweige es zu einer Rache kommt.....(Der wird kaum seinen Job riskieren)
So weit wird es nicht kommen.

Der Betroffene ist arbeitslos und lebt eigentlich nur auf Kosten seiner Eltern. Man muss dazu sagen, junger Kerl, gesund...einfach nur faul. Und dementsprechend sind seine Wertevorstellungen und sein Leben organisiert.
Ich weiß das so genau, weil wir uns auch unterhalten. Doch in Sachen Parken ist er absolut lernresistent.

Übrigens, wir wohnen ca 8km vom Stadtzentrum entfernt. Dementsprechend selten sind bei uns die Kontrollfahrten. Und es dauert natürlich auch seine Zeit, bis die Behörde hier vor Ort auftaucht wenn ich das telefonisch melde.
 
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Das Ordnungsamt kommt/kam hier spontan vorbei. Ich hatte nur 2X mit denen telefoniert, bis das funktionierte.


Funfakt:
Einen den ich angesprochen hatte, (und sofort im Beißreflex war) parkte 2 Tage woanders, bis ihm wohl ein Kollege (oder Internet?) schlechte "Rechtsberatung" hat zukommen lassen. Dann wieder vor Eingang geparkt.
Dann trudelten wohl im Takt die Knollen rein und die kamen klingeln um sich zu beschweren.
War nicht schnell genug bis an die Türe....dann brüllten die noch aus dem Auto raus, dss hätte ein Nachspiel, ich bekäme Anzeige, ich hätte verbotenerweise ihr Auto fotografiert, gäbe Strafanzeige ^^
Die sind dann abgezogen ....(schade eigentlich)
Am nächsten Tag beschwerte sich die Frau bei mir, sie hätten 5 Anzeigen a 35€ , das wäre Sauerei von mir.
Ich hatte ihr erklärt, ich könne mich nicht erinnern, ihr Auto falsch geparkt zu haben und nich ich würde das Geld bekommen, sondern das Ordnungsamt ^^
Und auf das " man müsse doch miteinander reden" hatte ich auf den Umstand verwiesen, wie es das letzte mal gelaufen war ( 2 Tage woanders parken und dann dreist wieder ) und hatte erklärt, nach der Brüllerei quer über sie Straße, ich keinen Redebedarf mehr hätte. Und natürlich habe ich danach die letzte Anzeige sofort losgeschickt (vom Vorabend)
Funfact 2:
Als ich beim Ordnungsamt angerufen hatte, hatte mir die Mitarbeiterin erzählt, wie oft die vom Funfact 1 angerufen hätten. Es wären ja keine Schilder da und woher man das wissen soll mit Halte/Parkverbot.
Die hatte dann trocken erklärt, das Ordnungsamt arbeite mit Fahrschulen zusammen, zwecks Nachschulung, wenn man das wirklich vergessen hätte, dass man in unübersichtlichen Kurven nicht anhalten darf.:D
 
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