News RedTube-Abmahnungen: Landgericht Köln revidiert Urteil

Adrian95 schrieb:
Das war es dann wohl, mit derer Anwaltskarriere

Wieso? Denen wird vielleicht sogar von Kollegen auf die Schulter geklopft, wie sie das Gericht übertölpelt haben. Ein Anwalt hat das maximal mögliche für seine Klienten herauszuholen.
 
Der ganze Fall hat sehr schön gezeigt, dass man das Thema Internet doch etwas "gewissenhafter" durchführen sollte, als es in den letzten Jahren von der Politik angegangen und bis jetzt erfolgreich weiter fortgeführt wird.

Aber ein "Oberhaupt" zu haben, für die Internet "Neuland" ist, und ich denke bei den anderen schwirren auch sehr sehr sehr viele Fragezeichen im Kopf rum, ist wohl derzeit nicht mehr zu erwarten.

Vielleicht sollte man eine Petition starten, dass sich der Bundestag damit beschäftigen muss und endlich ein Gesetz verabschiedet, indem klar steht was erlaubt ist und was nicht.
 
Vom Urteil profitieren einzig und allein diejenigen, die gegen ein offizielles Gerichtsdokument Widerspruch oder Beschwerde eingelegt haben oder einlegen werden, denn es gibt keinen Automatismus im Rechtssystem. Jeder Fall wird einzeln geprüft und auch nur dann wenn es einen Anlass dazu gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wen interessiert jetzt noch die Archive AG.

Mich würde interessieren, wie eng sich der Strick nun für U+C zieht.

Das wäre mal ein deutlicher Warnschuss für alle Juristen die mit dem Gedanken spielen, damit viel Geld zu machen.
Wenn die Sache nicht 100% wasserdicht ist, sollen die sich nicht auf Einschüchterungstaktik verlassen können.
 
„The Archive AG“ hat ebenfalls die Möglichkeit, eine Beschwerde einzulegen.
Na da bin ich mal gespannt... :rolleyes:
black90 schrieb:
Dürfen Betroffene nun die Richter auf Schadensersatz verklagen? Immerhin sind einem ziemliche Unannehmlichkeiten wegen nix entstanden.
Das würde mich auch interessieren, ob's da irgendeine Möglichkeit gibt, den Spieß umzudrehen. Wäre ich abgemahnt worden, hätten ich mich quer gestellt und die von Anfang an keinen Cent gesehen, aber für die, die gezahlt haben und sich so quasi "schuldig" bekannt haben, müsste doch Schadenersatz geltend gemacht werden können, vorallem auch weil die Privatsphäre verletzt wurde (Diskretion und so...) und das eventuell so seine Folgen gehabt hat. Es wird nunmal gesellschaftlich nicht unbedingt gut angenommen, wenn man sich quasi öffentlich als Pornogucker outet, das dann auch noch ohne richtige Beweise... (Weshalb den Vögeln von U+C ja auch eventuell auch Nötigung angehägt wird... wünschen tu ich's ihnen -nebst Rechtsmissbrauch, Bertug und was sich sonst noch so findet).

@VAIO: bzgl. Punkt1: Sollte sich auch nur irgendwie belegen lassen, dass U+C mit The Archive unter einer Decke stecken stehen eh alle beteiligten persönlich am Pranger. Dann is egal ob Kanzlei, Auftraggeber oder Mittelsmann.
bzgl. Punkt3: muss sie auch nicht... sie wurde ja auch vom Auftraggeber getäuscht. Die Schuldigen sind so wo anders zu suchen. Das hakt aber an Punkt2, wobei im Falle von Strafverfahren die Leute eh persönlich dran sind...
Insofern kann das Echo für die Verantworlichen ziemlich verheerend sein. Strafanzeigen wurden eh schon genug gestellt. Selbst wenn es letztlich nur zu einem Indizienprozessen kommt, dürfte es für U+C seeehr schlecht aussehen.
 
@VAIO zu 1. Das ist nicht richtig, weil die Anwälte stets von Download gesprochen haben, obwohl es sich um ein Streaming handelte und man kann davon ausgehen, dass die Anwälte das auch wissen müssten! Das Gericht hat erst gerade, diesen Punkt richtig gestellt.

Jeder Opfer sollte jetzt meine Meinung nach gegen The Archive AG richtig vorgehen, wegen versuchten Betrug. Das gute daran, die kosten musste The Archive AG tragen (da sie die Prozesse verlieren sollten) und wäre letztendlich Pleite.

Der entschiedene und wichtigste Punkt ist jedoch, dass die Richter bei nächsten mal in Zugzwang stehen werden und die Unterlagen doppelt und dreifach lesen werden und sich kompetente Leute dazu holen werden, falls Sie nicht sicher sind, damit kein zweites mal zu so einer Katastrophe kommen wird.
 
WutzDieSau schrieb:
Wen interessiert jetzt noch die Archive AG.

Mich würde interessieren, wie eng sich der Strick nun für U+C zieht.

Was sollte Urmann passieren? Er hat etwas völlig normales getan. Er nahm einen Auftrag einer Anwaltskanzlei entgegen Leute auf einer Liste abzumahnen. Mehr nicht. Daniel Sebastian hat unkorrekte Anträge eingereicht mit einer eidesstattlichen Versicherung zu einem faulen Gutachten dass er nicht zu verantworten hat. Die EV stimmte sogar im Bezug aufs Gutachten. Die IPs für die ein Auskunftsersuchen beantragt wurde kamen von TheArchive. Mit dem Sammeln der IPs hatte keiner der Anwälte was am Hut.

czmaddin schrieb:
Ich hoffe, dass jetzt auch diese Blutsauger von "U+C" in ihrer Verantwortung drankommen, zur Herausgabe von Nutzerinformationen durch das Landgericht Köln falsche Angabe gemacht zu haben! Versteht doch ein Kind. "Download" ist ein anderes Wort als "Streaming", oder?

Greif den Richtigen an, es war nicht Urmann, sondern der Rechtsanwalt Daniel Sebastian der die Anträge geschrieben und eingereicht hat. Urmann hat nur die Anschreiben übernommen. In Anwaltskreisen ist es völlig normal Aufträge an spezialisierte Kanzleien abzugeben wenn man selbst keine Erfahrung mit der Materie oder auch nicht genügend Ressourcen dafür hat.

Voyager10 schrieb:
Die Gerichte wollen oder können sich offenbar nicht soweit vorwagen weil es eindeutig eine politische Entscheidung ist ob das Abmahnen von Streaming erlaubt ist oder nicht.
Ich halte der Justiz und der Politik trotzdem ein Versagen vor weil sie gegen solche bandenmässige Kriminalität von von dubiosen Wirtschaftszweigen nicht konsequent genug vorgehen. Bis zur Klärung von Sachverhalten hätte man schon von Beginn an Unterlagen und Geld beschlagnahmen sollen, das dürfte mittlerweile nichtmehr erreichbar sein.

Es ist keine politische Entscheidung, die Gesetze sind geschrieben und veröffentlicht. Damit ist die Politik aus der Sache raus. Darum hat Urmann auch Recht wenn er sagt dass eine ihn eine Äußerung der Bundesregierung zu dem Thema nicht interessiere. Wichtig ist der Entscheid eines Gerichtes. Die sind für die Gesetzesauslegung zuständig und sonst niemand. Beim Streaming kommt ein Sonderfall zum tragen da es hier keine höchstrichterlichen Entscheidungen gibt. Sollte die irgendwann mal fallen, was ich stark bezweifle da niemand den Klageweg ausschöpfen wird, dann kann man sagen es ist legal oder es ist illegal. Vorher nicht.

Palomino schrieb:
Die Entwicklung ist sehr zu begrüßen.

Es bleibt mir dennoch unverständlich, wieso das Gericht nicht bereits von Anfang an sorgfältiger geprüft hat und die richtigen Fragen gestellt hat. Der Verdacht, dass man den (vermeintlich Guten) Antragstellern pauschal Recht gibt und von der Richtigkeit der Anträge überzeugt ist, lässt sich so jedenfalls nicht entkräften.

Ganz einfach, Köln hat nur zwei spezialisierte Kammern. Da aber so viele Anträge rein kamen wurden die auf alle Kammern verteilt. Die Fachkammern haben übrigens alle Anträge abgelehnt. Die anderen verließen sich auf die EV zum Gutachten sowie den Antrag. Ein Richter hat um die 10 Minuten um einen solchen Antrag zu entscheiden. Rechne dir selbst aus wie du reagieren würdest ohne Fachwissen. Das ist auch keine Verletzung der Dienstpflichten, auch wenn das gerne jeder der wenig Ahnung hat behauptet.


Ich muss mal wieder feststellen dass die wenigsten überhaupt eine Ahnung haben was da genau passiert ist und wer was gemacht hat. Es ist erschreckend in welchem Unwissen hier rumgebasht wird ohne Plan und Ziel. Ich bitte um Entschuldigung falls sich jetzt jemand auf den Schwanz getreten fühlt. Aber bevor hier der mobile Volksgerichtshof tagt sollte sich jeder der teilnehmen will mal mit dem genauen Ablauf und dem rechtlichen Hintergrund zu den einzelnen Punkten befassen.
 
Ich finde es immernoch unerhört, dass jemand mit quasi ungeprüften Anschuldigungen Realname und Anschrift eines Menschen erfahren kann. Bei derartigen Vorfällen kann es zwar ein rechtliches "Zurückrudern" geben, in der Form der abgegeben Beschlüsse geben, aber wenn die Information raus ist, ist das Kind doch in den Brunnen gefallen.
 
Andy, berichtige doch bitte die Überschrift und den Text. Es waren Beschlüsse, die revidiert wurden, und keine Urteile. Das sind unterschiedliche Entscheidungsformen, die mit entsprechend unterschiedlichen Rechtsmitteln angegriffen werden können.
 
Hat eigentlich viel zu lange gedauert.

Als man das erste Urteil hörte bekam man das Gefühl das die Richter ohne große Prüfung der Abmahnlobby freies Geleit zu äußerst privaten Daten verschafft hat
 
Creeed schrieb:
Ganz einfach, Köln hat nur zwei spezialisierte Kammern. Da aber so viele Anträge rein kamen wurden die auf alle Kammern verteilt. Die Fachkammern haben übrigens alle Anträge abgelehnt. Die anderen verließen sich auf die EV zum Gutachten sowie den Antrag. Ein Richter hat um die 10 Minuten um einen solchen Antrag zu entscheiden. Rechne dir selbst aus wie du reagieren würdest ohne Fachwissen. Das ist auch keine Verletzung der Dienstpflichten, auch wenn das gerne jeder der wenig Ahnung hat behauptet.

So einfach geht es auch nicht. Würdest Du entscheiden wenn Du keine Ahnung hast worüber Du entscheidest?
Wenn ich ohne Fachwissen entscheide und mich irre, werde ich sehr schnell einen Richter mit Fachwissen treffen, der mit eine Strafe aufbrummt. Vorher hat mich dann schon mein Chef mit Fachwissen durch die Mangel gedreht.

Wenn ein Richter nicht das Fachwissen hat, über einen Antrag zu entscheiden dann muss er sich entweder informieren oder die Entscheidung an einen anderen Richter weitergeben. Es wäre ein leichtes gewesen, sich an den Entscheidungen der Fachkammern zu orientieren. Alles andere ist fahrlässig und verstößt aus meiner Sicht gegen die Amtspflichten eines Richters.

Alleine die Dimension dieses Falles hätte besondere Aufmerksamkeit durch das Gericht bedurft. Üblicherweise gehen bei den Gerichten Anträge über einige wenige Downloader ein. Wenn es jetzt auf einen Schlag um eine 5-stellige Anzahl geht, ist das schon außergewöhnlich. Wenn man die Entscheidungen auch auf andere Kammern verteilt, hätte es hierzu mindestens eine Entscheidungsempfehlung durch die Fachkammern geben müssen.



PS:
Ohne Fachwissen kannst Du bei den Berliner Verkehrsbetrieben Finanzchef werden und riskante Geldwetten abschließen. ;)
 
Ohne jetzt dein eventuell vorhandenes Vertrauen in die Justiz erschüttern zu wollen. Jeden Tag entscheiden Richter mehrfach über Anträge ohne Fachwissen. Die Zeit lässt gar nicht zu dass sie sich ausgiebig informieren können. Sie können auch keinen Fachkollegen konsultieren da der keine Zeit dazu hat. Die Richter müssen sich auf die Anträge und Gutachten verlassen die ihnen auf den Tisch kommen. Die haben den Schreibtisch voller Arbeit liegen, dann kommt ein Antrag. Die lesen den Antrag, schauen in die EVs und flüchtig über die eventuellen Gutachten. Danach wird entschieden. Nennt sich Entscheidung nach Aktenlage. Wie schon gesagt, 19-12 Minuten pro Antrag, auch für Hausdurchsuchungen ist nicht mehr Zeit.

Sebastian staffelte die Anträge so dass sie höchstens in der Geschäftsstelle aufgefallen wären. Da die chronisch überlastet sind, auch ohne Urlaubszeit, fielen keinem die über 80 Anträge auf. Wie auch bei über tausend Anträgen in der Woche, zum normalen Betrieb dazu gerechnet wohlgemerkt. Ist ja nicht eine Person alleine die in der Geschäftsstelle arbeitet. Er schickte sie über mehrere Tage verteilt. Also bekamen sich auch verschiedene Richter in verschiedenen Kammern auf den Tisch. Wenn in Kammer 14, einer der spezialisierten Kammern, in 5 Tagen 6 Anträge abgelehnt werden ist das nichts ungewöhnliches. Das ist eher der Normalfall. Eine Kammer besteht auch nicht aus einem sondern mehreren Richtern. Es muss also gar nicht auffallen dass da mal knapp 100 Anträge in ein paar Tagen vom selben Anwalt zur selben Sache eingehen. Jeder Antrag kann bei einem anderen Richter landen.

Mir kommt es vor als habe mancher hier als einzige Erfahrung über die Justiz die Gerichtssendungen aus dem Fernsehen.

Normalerweise werden Anträge zu den Fachkammern geleitet. Also Anträge im Bereich Baurecht bekommt ein spezialisierter Richter in die Hände. Aber RA Sebastian hat in der Haupturlaubszeit jeden Tag Anträge im zweistelligen Bereich eingerichtet. Eine solche Menge wird automatisch auf alle Kammern verteilt da die Kammern ja nicht da sitzen und darauf warten dass die Arbeit zu ihnen kommt. Die ist schon da und zwar so viel dass sie jetzt schon fast nicht zu bewältigen ist. Die Anträge kommen rein und müssen zügig bearbeitet werden da die Daten sonst weg sind.
 
drago-museweni schrieb:
Ist das ein Zenover das da nicht einfach mal Nägel mit Köpfen gemacht werden...
Ahem, ich glaube du meinst "Zinnober". ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Generell ist's ja nicht mehr als richtig, dass Personen, die keinen legalen Zugang besitzen, auch keine urheberrechtsgeschützten Daten zugänglich gemacht bekommen. Aber ist der Verbraucher hier wirklich derjenige, der anzuklagen ist? Bleiben wir mal explizit beim Thema Red-Tube/Porno-Videos allgemein.

Woran genau erkennt der Verbraucher denn überhaupt, ob es sich bei dem gestreamten Inhalt, der zusammen mit tausenden anderen Videos auf der selben Plattform abrufbar angeboten wird, überhaupt urheberrechtsgeschützt ist?

Um's ein wenig mehr zu verdeutlichen:
Auf einer x-beliebigen Mediathek sind Dokus und freie Filme anzuschauen. Mitten darin befindet sich ein "Blockbuster", der eben nicht frei, sondern eigentlich dem UrhG unterliegt. Ist das nun die Schuld des Streamenden oder die Schuld des Streamingdienstes?

Ein noch deutlicheres Beispiel:
Jeder kennt es: ein YouTube-Video kann nicht abgespielt werden, weil es in dem jeweiligen Land nicht verfügbar ist. Warum nicht? Meist, weil es ein GEMA-geschütztes Musikstück besitzt, für welches YouTube in dem jeweiligen Land nicht das Recht zur Ausstrahlung besitzt.
Wird hier der Streamende, also der Verbraucher abgemahnt? Natürlich nicht!

Wenn überhaupt, dann sollte man also Red-Tube abmahnen bzw. sollte Red-Tube den Uploader des urheberrechtsgeschützten Clips abmahnen. Das wäre der einzig richtige Weg.

Nun fragt euch selbst:
Warum gehen Abmahnkanzleien den hier vorgefallenen Weg und mahnen die Endverbraucher ab? Es ist ganz einfach zu erklären.
Pornografie ist ewas Schmutziges, etwas Ekliges. Da fühlt man sich sofort schuldig und betroffen. Folglich will man jeglicher peinlichen Situation aus dem Weg gehen und ist geneigt, eine angemessene, bzw. bezahlbare Summe dafür aufzuwenden, um das Thema schleunigst aus der Welt zu schaffen.

Es ist also nichts weiter, als reine Geldmacherei der Abmahnkanzleien. Warum es hier überhaupt Handlungsbedarf im Rechtssystem zu geben scheint, ist mir ein unerklärliches Rätsel. Die Abmahnkanzleien gehören für dieses Vorgehen so dermaßen abgewatscht, dass es nie wieder einem Anwalt in den Sinn kommt, hier an den Bürger zu gehen, anstatt die Plattform anzugehen, die rechtswidrige Inhalte bereitstellt.

Cya, Mäxl
 
Die Kanzlei U+C und The Archive erscheinen nicht vor Gericht im Fall RedTube. Vom Gericht wurde per Versäumnisurteil festgestellt, dass die Abmahnungen rechtswidrig waren.

LINK
 
Zuletzt bearbeitet:
Neues im Fall Redtube:
http://www.golem.de/news/redtube-ve...abmahnungen-fuer-unzulaessig-1404-105809.html

Betroffene und andere Rechtsanwaltsozietäten sollten nun wirklich überlegen inwiefern man dieser Kanzlei dieses Geschäftsfeld absprechen kann.
Vormals hatte Herr Urmann noch behauptet, die Einschätzung des Justizministeriums sei nicht bindend, womit er fachlich recht hat.
Weiterhin wurde oft genug betont, dieser Fall wäre nur eine Präzedenz und würde weitere ähnlich gelagerte Abmahnverfahren nach sich ziehen.

Vielleicht um den letzten betroffenen Zweifler doch noch zu einer übereilten Zahlung zu bringen.

Nun eine billige Versäumnisklage zu kassieren bezeugt für mich die Tatsache der Kostenoptimierung dieses unseriösen Abmahnwesens, zumindest in diesem Fall.

Ich vermute das Fernbleiben von der Verhandlung hatte den Sinn sich die Reisekosten und personellen Aufwand für die Verteidigung seinen Mandanten zu ersparen.

Das Tolle an dem Ganzen ist nun: Betroffene die gezahlt haben, werden nur Schwer an ihr Geld kommen und müssten erstmal in Vorleistungen für eine Klageerhebung gehen.

Ggf. kann man die Kanzlei Urmann und Collegen auf Schadenersatz verklagen. Dazu müsste man nachweisen kann, dass hier bewusst ein faules Mandat übernommen wurde, also Rechtsmissbrauch stattfand.

Die Kanzlei Urmann und Collegen ist trotz der Beauftragung mit dem Fall der lachende Dritte, da sie sicher ihre Gebühren anteilig nach RVG erhalten haben. Diese imho, zwielichtige Bereicherung wird Ihnen wohl keiner nehmen.

Auf den Kosten des Verfahrens bleibt nun diese Briefkastenfirma sitzen, und letztlich bei fehlender Liquidität oder mangelnder Vollstreckung dann der Steuerzahler!

Ausser Reputation hat diese Kanzlei hier keine direkten finanziellen Einbußen zu befürchten, es sei denn die o.g. Betroffenen werden Urmann und Collegen erfolgreich in Regress nehmen.
 
Zurück
Oben