Steuererklärung / Reparaturen am Gemeinschaftseigentum absetzen

c-mate

Commodore
Registriert
Aug. 2010
Beiträge
5.078
Hallo, soweit ich weiß, kann man den Stundenlohn der Reparaturen am Gemeinschaftseigentum einer WEG (selbst bewohnte Eigentumswohnung) absetzen, richtig?
Allerdings endet ja die Frist für die Steuerklärung am 31.07., zumindest wenn man die Erklärung selbst macht, aber die Abrechnung von der WEG Verwaltung ist noch nicht fertig.
Wie macht man das dann?
THX
 
Aus der Praxis: lass die Frist verstreichen, die erinnern dich dann noch 2-3x, sodass eine Abgabe im Oktober ohne Sanktionen funktioniert. Ich selber lasse es über die VLH machen und habe damit sowieso bis zum Ende des Folgejahres zeit, aber ein Arbeitskollege praktiziert dieses so seit Jahren (da er immer zurückzahlen muss)
 
Ach google heißt das? Wahnsinn, wenn ich dich nicht hätte.

@Scythe1988 danke, mit der Antwort kann ich etwas anfangen.
Zumal ich ja Geld zurück bekomme, ist ja was anderes, als wenn man Geld nachzahlen muss.
 
Eine verspätete Steuererklärung kann, muss aber nicht, mit (Geld)Strafe belegt werden.
 
Betriebskostenabrechnungen kommen gern mal ein paar Tage vor Ablauf des Jahres
 
Zurück
Oben