Untermietvertrag mit Freundin! Kann ich das so machen?

Xardas

Lt. Junior Grade
Registriert
Juni 2001
Beiträge
375
Hallo,

hier mein Problem.

Ich werde zum 1.3 eine neue 2 Zimmerwohnung beziehen. Meine Freundin ist ab Ende März fertig mit ihrem Studium und ich sie will mit mir zusammenziehen.

Ich werde also ab 1.03 als Hauptmieter den Vertrag mit der Vermieterin schließen und die Räume ab 1.04 auch an meine Freundin untervermieten.

da sie wahrscheinlich nachdem Studium erst einmal sich arbeitslos melden wird, brauchen wir einen Vertrag, den das Amt akzeptiert.

das folgende Problem ist nun, dass ich ihr kein Zimmer in dem Sinne vermiete, da wir ja die beiden Zimmer gemeinsam als Wohn- und das andere als Schlafzimmer nutzen.
Ich möchte mit ihr sozusagen die Mitbenutzung aller Räume für 50 % des Mietvertrages vereinbaren. Kann ich das in dem untermitvertrag regeln? Akzeptiert dass das Amt?

Ich habe hier einmal ein kleine Vorlage gemacht. Vielleicht könntet ihr mir mal ein Feedback geben, ich habe nämlich keine Ahnung mit der Gestaltung solcher Verträge. Wir danken euch schon jetzt für eure Hilfe:

§ 1 Der Hauptmieter vermietet der Untermieterin alle Räumlichkeiten in der [Straße], [Stadt] zur Mitbenutzung, die der Hauptmieter von der Vermieterin gemietet hat.

§ 2 Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2008 und ist unbefristet.

§ 3 Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

§ 4 Der monatlich zu entrichtende Betrag entspricht 50 % des Betrages, den der Hauptmieter der Vermieterin zahlt. Dieser Betrag entspricht derzeit

a) für die Kaltmiete xxx Euro

b) für die Nebenkosten xxx Euro

§ 5 Der Mietbetrag wird im Laufe des Monates für den jeweiligen Monat von der Untermieterin an den Hauptmieter per Banküberweisung überwiesen.

§ 6 Eine Kaution wird nicht hinterlegt.

§ 7 Alle weiteren Regelungen, sofern hier nicht getroffen, gelten entsprechend dem Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Vermieterin. Eine Kopie dieses Vertrages wird dem Untermietvertrag beigefügt.

§ 8 Durch Unterschrift wird der Vertrag von der Vermieterin, vom Hauptmieter und der Untermieterin bestätigt und anerkannt.
 
Du möchtest von uns eine Anleitung zum Leistungsbetrug?
 
Wieso Leistungsbetrug?

Das ist ja kein Pseudomietvertrag!
Ich kann mir die Wohnung alleine gar nicht leisten. Wir wohnen zusammen und jeder sollte die Hälfte der Miete zahlen, dass finde ich eigentlich nicht so sehr unlogisch.

Meine frage ist nun, wie ich das am besten gestalte, denn die Mieterin möchte mich als Hauptmieter haben und ich bewohne die Wohnung dann ja auch einen Monat lang allein.
 
Na du wohnst mit deiner Freundin dann in einer eheähnlichen Gemeinschaft (gemeinsames Schlafzimmer, gemeinsames Wohnzimmer, ...). Bei dieser Gemeinschaft wird auch das gemeinsame Einkommen bewertet und dann anschließend von der ARGE lediglich die Differenz zu den Ansprüchen eurer Bedarfsgemeinschaft gezahlt.

Wenn du vorgibst ihr würdet nicht in einer derartigen Gemeinschaft leben, dann müsst ihr das auch bis ins letzte durchziehen. Das bedeutet dann getrennte Schlafzimmer und was sonst noch dazu gehört.
So wie du es jetzt machen willst ist es Leistungsbetrug.

Wenn nämlich die ARGE dir diesen Vertrag nicht abkauft kann sie jederzeit zur Kontrolle vorbei kommen. Sehen die Kontrolleure dann, dass ihr eben nicht in getrennten Räumen lebt, dann wird das als Leistungsbetrug gewertet und dafür gibt es teils saftige Strafen.

Im übrigen:

Wenn deine Freundin in deinem Alter ist, dann bekommt sie eh so gut wie nichts. Bei unter 25-jährigen ist das mit dem Auszug von zu Hause und der Finanzierung einer Wohnung durch die ARGE nicht so einfach ...
 
Hallo,

ich muss hier mal einiges klarstellen.

Soweit ich weiß, ist das mit der eigenen Wohnung unter 25 bei ihr kein Problem.
Da sie schon vorher im Studentenwohnheim gewohnt hat und nicht bei den Eltern.

Eine Rückkehr in ihre Wohnung ist daher wohl nicht zumutbar und betrifft nur diejenigen, die eben noch zu hause wohnen.

Ich habe auch gehört, dass wenn wir Zusammenziehen erst nach einem Jahr als Bedarfsgemeinschaft zählen.

Auszug aus einem anderen Forum:

"Denn lt. § 7 Abs. 3a SGB II seit ihr erst eine BG, wenn ihr:
- länger als ein Jahr zusammenlebt, oder
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebt, oder
- eigene Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt, oder
- befugt seit, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."


In dem Mietvertrag steht ja ausdrücklich nicht, dass ich ihr ein Zimmer vermiete, sondern dass ich ihr die gesamte Wohnung zur Mitbenutzung untervermieten will.
Vielleicht gibt es ja auch noch einen anderen Weg, dass in ein Vertragsverhältnis zu bringen. Eventuell sollten wir doch beide als Mieter bei der Vermieterin unterzeichnen? Aber sie wünscht sich einen Hauptmieter. Ich will das schon formal korrekt und der Wahrheit entsprechen machen. Faklt ist ja aber, dass sie die Hälfte der Miete bezahlen wird (wenn sie einen Job hat) und solange dass nicht der Fall ist, kann ich doch nicht für sie in Haftung genommen werden, oder?

Mein Einkommen als Student ist nicht sehr hoch, ich habe nen kleinen Nebenjob und werde von meinen Eltern untersützt. In dem Sinne hätte ich auch keine Probleme meine Einkünfte offen zu legen. ich denke aber nicht, dass ich das brauche, weil wir ja noch nicht länger als 1 Jahr dann zusammenwohnen würden?

Ich bitte also dennoch um Feedback zum Mietvertrag.
 
Die Wohnung ist also so gross, das Deine Frundinh einige eigene Räume hat, die sie für sich nutzen kann und nicht bei Dir im selben Zimmer wohnt/schlaft? Wenn nicht, lebt Ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft, dann ist es auch egal was im Untermietvertrag drin steht. Dann kannst Du mit der Vermieterin auch einen gemeinsamen Vertrag aufsetzen lassen, in der beide als Mieter eingetragen werden. Wenn Du sowieso kein grosses Einkommen hast, mindert es ja nicht den Anspruch der Freundin. Oder hast Du vor Dich in nächster Zeit von ihr zu trennen?
 
Ok,
nein die Wohnung hat 2 Zimmer + Küche und Bad, also wären wir dann eine eheähnliche Gemeinschaft.

Wie ist es dann mit den Freigrenzen für Vermögen.

Sie hat kaum erspartes, aber ich habe ein bisschen was.

Zählt nur ihr Vermögen, pro Anzahl der Lebensjahre x 200 €+ 750 €?
Oder wird auch mein Vermögen mitberücksichtigt. Wird dann der Betrag einfach verdoppelt? dann würden wir nämlich insgesamt weit drunter liegen.

Außerdem bin ich mir immernoch nicht sicher, ob wir gleich nachdem wir zusammenziehen eine Bedarfsgemeinschaft bilden oder erst nach einem Jahr?

Angenommen wir sind nun eine eheähnliche Gemeinschaft, kann ich doch den Untermietvertrag ihr so geben?
 
Einen Vertrag zur Untermiete bekommst du in jedem gut sortierten Schreibwarenladen als Vordruck.

Aber:
- Ihr macht euch viel weniger Arbeit und Stress wenn ihr einfach zusammen die Wohnung mietet
- Einen Untermieter akzeptiert der Vermieter vielleicht nicht so einfach, daher müsst ihr auch mit dem Rücksprache halten.
- Eine Untervermietung geht auch weiterhin nur dann, wenn der Untermieter einen Raum ganz für sich hat.

... du hast im Mietvertrag den Verweis auf die Hausordnung vergessen.
 
lasst euch einfach beide als mieter eintragen, das ist das einfachste!
 
Danke, das hilft mir schon mal weiter.

Die Vermieterin drängt mich dazu den Vertrag am Dienstag zu unterschreiben, meine Freundin ist dann nicht da (im Ausland für noch einige Zeit).

Einen Untermieter akzeptiert die Vermieterin, ich habe ihr das ja erklärt und gesagt, ich solle ihr Hauptmieter werden, meine Freundin die Untermieterin.

Dazu kommt ja, dass ich einen Monat der alleinige Mieter bin und sie erst danach dazustößt.
Würde es gehen, dass ich den Mietvertrag unterzeichne und sie einen Monat später mit in den Mietvertrag aufgenommen würde? Dann würde ich nämlich den Untermietvertrag komplett umgehen! Da ich ihr auch kein eigenes Zimmer vermieten kann, würde er ja wohl ohnehin nicht gehen.

Danke schonmal
 
Klar geht das, wenn du das so mit der Vermieterin abmachst.

Es reicht meist auch aus, wenn du den Mietvertrag erst einmal als Hauptmieter unterzeichnest. Du lässt aber sofort deine Freundin mit in den Mietvertrag aufnehmen und sie unterschreibt dann wenn sie wieder da ist.

Etwas Absprache mit der Vermieterin sollte das alles möglich machen.
 
jup, is gar kein problem...
 
Hi,
ich bin jetzt total verzweifelt.
Habe mit meiner künftigen Vermieterin gesprochen und sie akzeptiert nur mich als Hauptmieter (weil ich nur beim Gespräch war und ihr der rest zu kompliziert ist).

Ich müsste dann mit meiner Freundin einen Untermietvertrag machen.

Das ist die wichtige Frage, die mir auf der Zunge brennt: Kann ich einen Untermietvertrag machen, inder ich ihr meinen GESAMTEN Wohnraum (und nicht nur ein Zimmer) zur MITBENUTZUNG zur Verfügung stelle und sie dafür mit 50 % an den Kosten der Wohnung beteilige?

Bis jetzt habe ich immer nur gesehen, das man einzelne Räume untervermietet. Ich möchte das aber nicht so in den Vertrag schreiben, da wir die Wohnung ja zusammen bewohnen und wir nicht diese Raumteilung haben.

ich muss in ein paar Stunden meiner Mieterin Bescheid sagen, ob ich ihr Angebot annehme als Hauptmieter zu fungieren, daher ist eine Antwiort dringend erforderlich.

DANKE DANKE DANKE
 
Dann unterschreibe den Vertrag alleine, wenn Deine Freundin einzieht, sag Bescheid, dass Du mit Ihr zusammengezogen bist. Fertig. Habe ich noch nie gehört, dass man einen Untermietvertrag abschliessen muss, wenn man zusammen leben möchte. Verbieten kann sie es ja nicht, weil sie es ja ausdrücklich erlaubt, dass Du einen Untermieter haben darfst. Und da es bei einer eheähnlichen Gemeinschaft weder Vor- noch Nachteile hat einen Untermietvertrag zu haben, was soll dann der Aufwand? Probleme treten nur auf, wenn Du aus der Wohnung ausziehst, warum auch immer, z.B. Trennung, muss die Freundin auch raus, weil sie ja nicht Mieter sondern nur "Untermieter" von Dir ist. Steht sie im Mietvertrag mit drinne, kann sie wohnen bleiben.
 
Für den Staat kann man immer noch einen Vertrag abschliessen, der geht doch der Vermieterin dann nichts an oder muss sie den auch unterschreiben? Habe das noch nicht gebraucht, Gott sei Dank, von daher keine Ahnung davon.
 
Zurück
Oben