Xardas
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juni 2001
- Beiträge
- 375
Hallo,
hier mein Problem.
Ich werde zum 1.3 eine neue 2 Zimmerwohnung beziehen. Meine Freundin ist ab Ende März fertig mit ihrem Studium und ich sie will mit mir zusammenziehen.
Ich werde also ab 1.03 als Hauptmieter den Vertrag mit der Vermieterin schließen und die Räume ab 1.04 auch an meine Freundin untervermieten.
da sie wahrscheinlich nachdem Studium erst einmal sich arbeitslos melden wird, brauchen wir einen Vertrag, den das Amt akzeptiert.
das folgende Problem ist nun, dass ich ihr kein Zimmer in dem Sinne vermiete, da wir ja die beiden Zimmer gemeinsam als Wohn- und das andere als Schlafzimmer nutzen.
Ich möchte mit ihr sozusagen die Mitbenutzung aller Räume für 50 % des Mietvertrages vereinbaren. Kann ich das in dem untermitvertrag regeln? Akzeptiert dass das Amt?
Ich habe hier einmal ein kleine Vorlage gemacht. Vielleicht könntet ihr mir mal ein Feedback geben, ich habe nämlich keine Ahnung mit der Gestaltung solcher Verträge. Wir danken euch schon jetzt für eure Hilfe:
§ 1 Der Hauptmieter vermietet der Untermieterin alle Räumlichkeiten in der [Straße], [Stadt] zur Mitbenutzung, die der Hauptmieter von der Vermieterin gemietet hat.
§ 2 Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2008 und ist unbefristet.
§ 3 Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
§ 4 Der monatlich zu entrichtende Betrag entspricht 50 % des Betrages, den der Hauptmieter der Vermieterin zahlt. Dieser Betrag entspricht derzeit
a) für die Kaltmiete xxx Euro
b) für die Nebenkosten xxx Euro
§ 5 Der Mietbetrag wird im Laufe des Monates für den jeweiligen Monat von der Untermieterin an den Hauptmieter per Banküberweisung überwiesen.
§ 6 Eine Kaution wird nicht hinterlegt.
§ 7 Alle weiteren Regelungen, sofern hier nicht getroffen, gelten entsprechend dem Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Vermieterin. Eine Kopie dieses Vertrages wird dem Untermietvertrag beigefügt.
§ 8 Durch Unterschrift wird der Vertrag von der Vermieterin, vom Hauptmieter und der Untermieterin bestätigt und anerkannt.
hier mein Problem.
Ich werde zum 1.3 eine neue 2 Zimmerwohnung beziehen. Meine Freundin ist ab Ende März fertig mit ihrem Studium und ich sie will mit mir zusammenziehen.
Ich werde also ab 1.03 als Hauptmieter den Vertrag mit der Vermieterin schließen und die Räume ab 1.04 auch an meine Freundin untervermieten.
da sie wahrscheinlich nachdem Studium erst einmal sich arbeitslos melden wird, brauchen wir einen Vertrag, den das Amt akzeptiert.
das folgende Problem ist nun, dass ich ihr kein Zimmer in dem Sinne vermiete, da wir ja die beiden Zimmer gemeinsam als Wohn- und das andere als Schlafzimmer nutzen.
Ich möchte mit ihr sozusagen die Mitbenutzung aller Räume für 50 % des Mietvertrages vereinbaren. Kann ich das in dem untermitvertrag regeln? Akzeptiert dass das Amt?
Ich habe hier einmal ein kleine Vorlage gemacht. Vielleicht könntet ihr mir mal ein Feedback geben, ich habe nämlich keine Ahnung mit der Gestaltung solcher Verträge. Wir danken euch schon jetzt für eure Hilfe:
§ 1 Der Hauptmieter vermietet der Untermieterin alle Räumlichkeiten in der [Straße], [Stadt] zur Mitbenutzung, die der Hauptmieter von der Vermieterin gemietet hat.
§ 2 Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2008 und ist unbefristet.
§ 3 Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
§ 4 Der monatlich zu entrichtende Betrag entspricht 50 % des Betrages, den der Hauptmieter der Vermieterin zahlt. Dieser Betrag entspricht derzeit
a) für die Kaltmiete xxx Euro
b) für die Nebenkosten xxx Euro
§ 5 Der Mietbetrag wird im Laufe des Monates für den jeweiligen Monat von der Untermieterin an den Hauptmieter per Banküberweisung überwiesen.
§ 6 Eine Kaution wird nicht hinterlegt.
§ 7 Alle weiteren Regelungen, sofern hier nicht getroffen, gelten entsprechend dem Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Vermieterin. Eine Kopie dieses Vertrages wird dem Untermietvertrag beigefügt.
§ 8 Durch Unterschrift wird der Vertrag von der Vermieterin, vom Hauptmieter und der Untermieterin bestätigt und anerkannt.