Verkauf einer Mietwohnung in Zweifamilienhaus: Gartennutzung und Nebengebäude

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eshoxx

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Hallo zusammen,


gegeben sei der Fall eines Zweifamilienhauses mit den Mietparteien A und B.

Der Garten stand bisher der gemeinschaftlichen Nutzung durch die Parteien A und B zu, Nebengebäude (hier eine Garage und ein Fahrradraum) sind Mietpartei A mietvertraglich zugeordnet.
Dem Hausbesitzer kommt nun die Überlegung aus monetären Gründen die Wohnung der Partei B zu vekaufen und eine entsprechende Teilungserklärung aufsetzen zu lassen. Dies sei so auch statthaft, da die Gebäudeaufteilung dies möglich macht.
Was aber ist jetzt mit...

1. Den Nebengebäuden? "Kauf bricht Miete nicht" - oder?
2. Dem gem. genutzten Garten - kann hier das Eigentum an den Käufer übertragen werden in Teilen oder bleibt auch dieses Nutzungsrecht vom Kauf unberührt?


Ich danke für fachliche Antworten!
 
Super Antwort! Macht in einem Forum richtig Sinn... :volllol:
 
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Lässt sich doch prinzipiell alles vereinbaren, solange alle Parteien zustimmen.

Da den Kauf sowieso ein Notar begleiten muss, kann er auch diesbezüglich rechtssicher beraten.

Das kann das Forum hier nicht.
 
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Dass ist eben das Thema: müssen alle zustimmen? Sehr wahrscheinlich ist es nicht, das Partei A zustimmen würde, da sich daraus ein Nachteil für sie ergeben würde.

Und wegen dem Forum: das kann so viel, wie seine Mitglieder :)
Wenn es einen Arzt gibt, auch anderes. Oder einen kfz-Mechaniker.
Ich im Rahmen meines Studienberufes würde auch Rede und AntWort stehen, wenn es eine Frage diesbezüglich gäbe.

Trotzdem danke!
 
Du Fragst in einem Computerforum nach Grundbuch bzw. Eigentumsfragen, was erwartest du? Ich kann mich nur Idon anschließen
 
Naja, grundsätzlich können natürlich auch vermietete Sachen problemlos verkauft werden. Bei Wohnmietverträgen läuft der Mietvertrag dann üblicherweise einfach auf den neuen Eigentümer weiter. Natrülich können Mietverträge auch gekündiget werden.
 
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eshoxx schrieb:
Ich im Rahmen meines Studienberufes würde auch Rede und AntWort stehen, wenn es eine Frage diesbezüglich gäbe.

das ist schön und auch richtig. Aber wir tangieren hier den Raum der Rechtsberatung und das dürfen wir hier nicht.
Daher mehr als Meinungen und Verweise wirst du hier nicht erwarten dürfen. :)
 
eshoxx schrieb:
Ich hoffe doch, dass der Eigentümer verkauft
eshoxx schrieb:
1. Den Nebengebäuden?
Die sind doch Partei A zugeordnet. Was haben die dann mit Partei B zu tun?
eshoxx schrieb:
2. Dem gem. genutzten Garten
Der kann weiterhin gemeinsam genutzt werden. Mindert evtl. den möglichen Wert... 🤷🏼‍♂️

Ansonsten gilt das, was bereits gesagt wurde: es muss sowieso notariell begleitet werden. Da kann man dann alles festlegen.

Kauf bricht nicht Miete. Das stimmt soweit. Nur der Verkauf ist kein Kündigungsgrund. Eigenbedarf wäre möglich, mit entsprechenden Nachweisen und sofern nicht vertraglich ausgeschlossen. Und eine normale (nicht fristlose) Kündigung geht auch immer, sofern der Vertrag nicht zB eine Mindestlaufzeit hat usw.


Gerade bei Teilung und Umwandlung von Immobiliensegmenten hilft dir ein Anwalt bzw Notar. Das Thema ist (zu) komplex und individuell um es zu diskutieren.
 
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Einfach mal die Tasten ruhen lassen, wenn man keine Ahnung von der Materie hat!

Als Mieter hast Du natürlich keinerlei Mitspracherecht beim Verkauf und der Notar wird Dir auch keine Auskunft für den konkreten Fall geben, Datenschutz usw.
Wo kommen wir denn hin, wenn Vertragsdetails einfach so ausgeplaudert werden dürfen?

Grundsätzlich gilt: Kauf bricht nicht Mietvertrag
Neuer Eigentümer der Wohnung kann Dir nicht kündigen, weil gar kein Vertragspartner. Dies gilt auch für Teilbereiche wie Nebengelasse usw., sofern diese im Mietvertrag zur alleinigen Nutzung für Dich bezeichnet sind.
Die gemeinschaftliche Nutzung des Gartens kann durch den Verkauf eingeschränkt werden, allerdings mit Anspruch auf einen Mietnachlass, welcher aber in der Regel sehr gering ausfällt. Versuche den Vermieter dahingehend zu bewegen, die Gartenaufteilung nicht einseitig vorzunehmen und begründe dies mit einem Wertverlust für die Wohnung A, falls er diese später auch einmal verkaufen möchte.
Da anscheinend nur 1 Garage vorhanden ist, auch den Vermieter dahingehend bewegen, diese nicht der Wohnung B zuzuordnen, sondern wie jetzt Wohnung A. Hat er später einen höheren Erlös für Wohnung A und B kauft vielleicht auch ohne Garage und baut sich auf selber eine eigene, falls der Platz es zulässt.

Grundsätzlich wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, eine Rechtschutzversicherung für Mieter abzuschließen!
 
ThomasK_7 schrieb:
Neuer Eigentümer der Wohnung kann Dir nicht kündigen, weil gar kein Vertragspartner.

ThomasK_7 schrieb:
Als Mieter hast Du
Du weißt, dass er Mieter ist, weil...?
Und du weißt auch, dass er Mieter B ist? Der neue Eigentümer kann dem Mieter selbstverständlich kündigen - unter den gleichen Voraussetzungen wie der bisherige Eigentümer es auch könnte. Nur eben nicht mit „Verkauf“ als Grund. Bitte erst lesen und verstehen, danke.

Aber nett, dass du meine allgemeinen Ausführungen nochmal für Mieter versucht hast zu wiederholen 😊👍🏻
 
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Bei manchen Beiträgen kann man nur den Kopf schütteln und sich fragen, was Leute sich da so zusammen lesen bevor sie ihre Antworten schreiben.

Ein Versuch war es wert.
 
Meiner Meinung nach: Hat kein Mieter irgendein Mitspracherecht, wie der Eigentümer die Grundstücke aufteilen will und darf. Und Kauf bricht Miete nicht ist Standard (was nicht heissen muss, dass man nicht versucht, die Mieter vorher rauszubekommen). Ob Mieter A später noch Gartenstück B mit benutzen darf (automaitsch), wage ich zu bezweifeln (Grundstücke können nicht wie Wohn-/Nutzraum vermietet werden, dort gelten andere Vertragsarten, die bei Kauf wohl auch gebrochen werden (können?). Der 'Neue' kann es natürlich auch weiterhin erlauben.
 
Tinkerton schrieb:
Und du weißt auch, dass er Mieter B ist?
Tja, so unterschiedlich kann die Auslegung des Eingangspost sein. :D
Ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, das ihn die Rechtslage von Mieter A interessiert, weil nur so die ausformulierte Fragestellung für mich Sinn macht.

Aber es könnte tatsächlich so ein, dass ihn die Rechtsstellung von Mieter B interessiert.
Komisch nur, dass er dann gar keine Angst vor einer Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs hat?
Mieter A hätte vom neuen Eigentümer von Wohnung B rechtlich nichts zu befürchten.

Vielleicht löst der TE diese Frage noch selber bitte auf?
 
Wenn man sich seine Beiträge in dem Thread anguckt scheint seinerseits kein großes Interesse daran zu bestehen aufklärend zu unterstützen.
 
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Der TE wird weder Mieter A , noch Mieter B sein. Er ist der Eigentümer. So mein Verständnis vom Post. In jedem Falle, sollte man sich hier eine entsprechende Beratung einholen. Ja die kostet Geld und ist nicht im Forum für Umme zu haben
 
So, jetzt haben wir alle Rollen als Spekulation durch.
Der TE scheint nicht besonders kooperativ zu sein, ich schließe diesen Thread daher, bevor wir zum nächsten Schritt Verschwörungstheorien kommen.
 
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