Hallo zusammen,
gegeben sei der Fall eines Zweifamilienhauses mit den Mietparteien A und B.
Der Garten stand bisher der gemeinschaftlichen Nutzung durch die Parteien A und B zu, Nebengebäude (hier eine Garage und ein Fahrradraum) sind Mietpartei A mietvertraglich zugeordnet.
Dem Hausbesitzer kommt nun die Überlegung aus monetären Gründen die Wohnung der Partei B zu vekaufen und eine entsprechende Teilungserklärung aufsetzen zu lassen. Dies sei so auch statthaft, da die Gebäudeaufteilung dies möglich macht.
Was aber ist jetzt mit...
1. Den Nebengebäuden? "Kauf bricht Miete nicht" - oder?
2. Dem gem. genutzten Garten - kann hier das Eigentum an den Käufer übertragen werden in Teilen oder bleibt auch dieses Nutzungsrecht vom Kauf unberührt?
Ich danke für fachliche Antworten!
gegeben sei der Fall eines Zweifamilienhauses mit den Mietparteien A und B.
Der Garten stand bisher der gemeinschaftlichen Nutzung durch die Parteien A und B zu, Nebengebäude (hier eine Garage und ein Fahrradraum) sind Mietpartei A mietvertraglich zugeordnet.
Dem Hausbesitzer kommt nun die Überlegung aus monetären Gründen die Wohnung der Partei B zu vekaufen und eine entsprechende Teilungserklärung aufsetzen zu lassen. Dies sei so auch statthaft, da die Gebäudeaufteilung dies möglich macht.
Was aber ist jetzt mit...
1. Den Nebengebäuden? "Kauf bricht Miete nicht" - oder?
2. Dem gem. genutzten Garten - kann hier das Eigentum an den Käufer übertragen werden in Teilen oder bleibt auch dieses Nutzungsrecht vom Kauf unberührt?
Ich danke für fachliche Antworten!