Vertragsstrafe bei fehlender Parkscheibe auf Privatparkplätzen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
riversource schrieb:
Das Problem für den Parkraum sind die, die ihn zweckentfremden und zu lange dort parken. Aber die sind nicht das Ziel der Bewirtschafter, denn wenn sie es wären, wäre es ein Leichtes, sie zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Natürlich wird jedem nicht Scheibennutzer eine Strafe aufgedrückt. Einerseits kann der Überwacher es nicht wissen, andererseits ist es ihm egal weil dies ja seine Einnahmequllen sind. Der Grad ist halt, wie weit kann man gehen, dass die Kunden es noch akzeptieren bzw. zu viele fernbleiben.
riversource schrieb:
Dabei gibts nur ein Ziel: Gewinnmaximierung, alles andere ist egal. Und die Mitarbeiter wissen genau, dass dieses Fahrzeug nicht gegen die Parkdauer verstoßen hat, vermutlich weil sie schon den Fahrer bei der Ankunft beobachtet haben.
Selbst wenn Sie jemanden bei der Ankunft sehen und gleich danach das Ticket ausstellen, kann der Überwacher nicht wissen, wie lange diese Personen wirklich dort bleibt.
Ich kann deine Argumente durchaus verstehen, möchte das auch in keiner Weise gutheißen (dieses Konstrukt).
Doch in einem freizugänglichen Parkraum gibt es leider keine andere Möglichkeit. Selbst mit z.B. 15 Minuten Wartezeit wird es schwierig. Gleichzeitig schauen ob A nach 15 Minuten weg ist und B der gerade kommt und C gerade ein Ticket geben.
riversource schrieb:
Es wäre wirklich höchste Zeit, einen Weg zu finden, wie man dem einen Riegel vorschieben kann. Gerne kann der Gewerbetreibende dann Maßnahmen einführen, die wirklich den Missbrauch des Parkraums verhindern, ohne dabei harmlose Parker zu malträtieren.
Mit Schranken z.B. kommt man wieder in die Nähe von Diskriminierung. Kommt man richtig an die Schranke etc. Evtl Kosten weil umgefahren etc.
Selbst mit Sensoren wird es schwer, denn diese erfassen nur die Bewegung nicht den Inhalt dessen wer dort fährt (oder würde der Inhaber, Mitarbeiter auch ein Ticket bekommen?).

knoxxi schrieb:
Das wird alles per Kamera getrackt und die Kennzeichen gescannt inklusive Objektverfolgung wo wer hingeht. Das Bußgeld kommt dann per Post.
Das wäre ja für mich schon der Horror, ich werde nur desparkenwegens getrackt? Weil das auslegen einer Scheibe zu schwierig ist?
 
P4ge schrieb:
Weil das auslegen einer Scheibe zu schwierig ist?
Das ist ja meine eigene Dummheit das zu vergessen. :) Dafür kann ich niemanden den Vorwurf machen.

P4ge schrieb:
ich werde nur desparkenwegens getrackt?
Jup. Der Parkplatz gehört LIDL, gehst du zum Friseur der direkt daneben liegt, bekommst du Post. Ist uns selbst schon passiert. Ich saß im Auto und meine Frau war beim Friseur. 2 Wochen später kam Post.

Hier zur Verdeutlichung wie die Gegebenheiten sind. Großes Dreieck, der getrackte Parkplatz und der Kreis ist der Friseur.

78393A6A-C109-4B34-97F0-853BF4454625.jpeg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
knoxxi schrieb:
Das ist ja meine eigene Dummheit das zu vergessen.
Das war nicht als "vorwurf" gemeint, sondern eher "müssen wir als Gesellschaft schon so weit gehen?".
Klar die Überwachung ist einfach aber, mein Gott wie viel muss da schon gelaufen sein, (Fremdnutzung), das man so etwas einführt?
knoxxi schrieb:
Der Parkplatz gehört LIDL, gehst du zum Friseur der direkt daneben liegt, bekommst du Post.
Einerseits muss ich schon sagen, wie kleinlich muss man sein an LIDL´s Stelle. Es ist echt keine Kundenfreundlichkeit. Andererseits kann es nicht sein, dass sowohl der Friseur als auch der Doc daneben einfach sich auf so einen "freien" Parkplatz verlassen. Da muss es doch andere Möglichkeiten geben.

knoxxi schrieb:
Ich saß im Auto und meine Frau war beim Friseur. 2 Wochen später kam Post.
Hier stelle ich mir die Frage, was wäre passiert, wenn du genauso lange einkaufen gewähren wärst, wie sie beim Friseur?
 
knoxxi schrieb:
das Objekt ins Geschäft geht
^^ Objekt der Begierde.

@riversource
Versteh mich bitte richtig. Ich kann deinen Unmut verstehen, ich kann dieses Verhalten (Gängelung, Überwachung, Ticket) durchaus als Belästigung nachvollziehen, als Abzocke tituliere ich es nicht, da alle Parteien bescheid wissen.

Ich versetze mich bei sowas zunächst in die Lage des anderen. Der Parkplatzeigentümer möchte damit schließlich etwas erreichen (Plätze für Kunden, nicht für Touris), genauso die Überwacher (Einnahmen, zufriedene Kunden [Eigentümer des Parkplatzes]).

Dein Vorgehen würde jedoch niemals den Eigentümer treffen. Wenn sich jedoch genügend Kunden beschweren, dass die Überwachung zu rigide ist, könnte dies etwas ändern. (War zumindest bei uns so).

Zu solch einer Aktion gehören immer 2 Parteien. Das sollte man stets bedenken.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
Ich bin froh am Dorf zu leben. Ein Geschäft, dass seine Parkplätze dergestalt aggressiv "verteidigt" würde ich niemals betreten. Es ist so einfach: Du willst, dass ich bei dir mein Geld lasse? Dann schau, dass du mich nicht schikanierst...
 
Wo ist die Schikane? Wenn Du kostenlos parken willst, halte Dich an die Regeln.
Der Parkplatz des nächstgelegen Edeka war auch immer mit Park-and-Ride-Nutzern gut gefüllt, bis eine Parkscheibenpflicht eingeführt wurde. Nach einer Weile wurden die Kontrollen eingestellt, weil sich daran weitestgehend gehalten wurde. Also Ziel erreicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: karlos3 und Tinkerton
Incanus schrieb:
Wenn Du kostenlos parken willst, halte Dich an die Regeln
Das dürfte der Knackpunkt bei einer gewissen Klientel sein. Regeln gelten da oft nur für die anderen und wenn, dann müssen die Regeln geändert werden und nicht das eigene Verhalten 🤷🏼‍♂️
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: karlos3, DDM_Reaper20 und knoxxi
Mach doch das Kennzeichen runter bevor du dort parkst :hammer_alt: Wo die Kamera nix lesen kann, kann auch kein Knöllchen hin geschickt werden...

Ich hab neulich auch auf einem Parkplatz geparkt auf dem vor einem Jahr noch das Kennzeichen per Kamera erfasst wurde. Dann musste man am Automaten nur noch das Kennzeichen eingeben und konnte bezahlen. Das wurde zwischenzeitlich geändert und wieder auf normale Parkscheinautomaten umgestellt. Ich hab das nicht gemerkt und ein 30 Euro Knöllchen bekommen.
Was ist da dabei? Nichts! Ich war definitiv selber Schuld. Hätte ich mich nach dem aussteigen am Automaten informiert, wäre alles gut gewesen. Die fehlende Schranke an der Ausfahrt war zudem ein deutlicher Hinweis :D
Faulheit muss halt manchmal auch bestraft werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Streichholzmann und knoxxi
Ich lese hier immer "haltet euch an die Regeln". Das tun wir ja, jedenfalls an die entscheidenden. Mindestens 99 % der abgemahnten "Parksünder" haben gar keine Parksünde begangen. Es geht ja wirklich nur um die vergessene Parkscheibe, die nur aufgrund eines obskuren Vertragskonstrukts überhaupt zum Problem wird.
Und dafür sind 30 EUR einfach zu viel, wenn man sich sonst nichts zu schulden kommen lässt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mickey Cohen
Die vergessene Parkscheibe aber ist doch die sanktionierte 'Sünde' :confused_alt:.
 
riversource schrieb:
Es geht ja wirklich nur um die vergessene Parkscheibe, die nur aufgrund eines obskuren Vertragskonstrukts überhaupt zum Problem wird.
Und dafür sind 30 EUR einfach zu viel, wenn man sich sonst nichts zu schulden kommen lässt.
Oder die 60(?) Euro für das vergessenen Fahrtticket im ÖPNV?

Sieh es doch so:
Dabei nimmst du eine Fahrt in Anspruch, bei der vergessenen Parkscheibe einen Parkplatz.
Vergessen ist immer falsch.
 
P4ge schrieb:
Wie jetzt du siehst das Schild (evtl. kannst du den Text nicht lesen, aber das Piktogram) und dich interessiert nicht was dort steht?
Wo habe ich das geschrieben? Warum unterstellst Du mir das?!

Tatsächlich habe ich sogar einmal versucht diesen Sermon bei einem solchen 'bewirtschafteten' Parkplatz zu lesen: Dafür braucht man ein Fernglas (und ne Taschenlampe, falls es dunkel ist)!

Allgemein sollte bekannt sein, das ein 'Piktogram' nicht für einen Vertragsschluss ausreicht.
Der Hinweis auf Videoüberwachung ist kein solcher - da vergleichst Du Äpfel mit Birnen.
P4ge schrieb:
Die Firma die den Parkraum überwacht verdient halt nicht am legalen "gratis" parken, sondern am zweckentfremdeten parken.
Und deshalb ist es also OK legitim Parkenden einfach widerrechtliches Parken zu unterstellen, weil sie die Parkscheibe vergessen haben?! Äußerst krude Logik!
P4ge schrieb:
Kann man, nur sind diese idR Plätze der öffentlichen Hand und keine Privatplätze.
Sorry, woher Du diese 'Erkenntnis' nimmst erschließt sich mir nicht.
Jeder Eigentümer eines Grundstücks kann an die Zufahrt eine Schranke stellen - egal ob es 'die öffentliche Hand', ein Unternehmen oder eine Privatperson ist.
P4ge schrieb:
Wunderbar und wo ist dann das Problem, wenn sich alle so verhalten würden?
Tja, wo könnte nur das Problem liegen? Vielleicht darin, dass sich eben nicht alle so verhalten?
P4ge schrieb:
Wenn der Service dem Besitzer nichts kostet, wird sich irgendwann die entsprechende Firma melden. Denn wenn der Parkraum kein Geld erwirtschaftet, ist er nicht mehr lukrativ. Warum soll ein Parkplatz 16h überwacht werden (Personalkosten), wenn 0 € abgerechnet werden können.
Inhaltlich absolut nicht nachvollziehbare Aussage.
Ich sagte, dass die Dienste der Parkraumbewirtschaftungsunternehmen von diesen den Parkplatzeigentümern (Discounter o.ä.) meist kostenlos angeboten werden und das sich diese rein über die zu erwartenden Vertragsstrafen finanzieren. Um wirtschaftlich arbeiten zu können ist es also erstrebenswert, so viele 'Falschparker' wie möglich zu erwischen.
Darin sehe ich das Problem! Ohne gezielt auch diejenigen abzustrafen, die lediglich vergessen haben, die Parkscheibe auszulegen oder die Pflicht dazu nicht wahrgenommen haben, können diese Abzoker (und genau dieser Sachverhalt macht sie zu solchen!) nicht wirtschaftlich arbeiten.
P4ge schrieb:
Es sind die Menschen, die den Parkplatz zweckentfremden und sei es auch nur unbewusst.
Hä? Entweder ich parke auf einem Parkplatz eines Discounters um dort einzukaufen oder ich parke dort eben wissentlich ohne einzukaufen. Unbewusstes zweckentfremdendes Parken?!?!
Echt jetzt?!
P4ge schrieb:
ICH habe keine Lust beim einkaufen überwacht zu werden, egal ob auf dem Parkplatz oder im Laden. Wenn es aber dumme Menschen gibt, die meinen klauen zu müssen, dann wird das halt überwacht.
Die Frage ist doch nicht OB überwacht wird, sondern WIE!
Solange die Überwachung lediglich den berechtigten Interessen des Eigentümers dient und auf seinem Grundstück erfolgt, ist da ja nichts gegen einzuwenden (solange darauf hingewiesen wird!)

Wenn die Überwachung allerdings zum Geschäftsmodell gemacht wird, welches sich nur rechnet, wenn man bewusst und gezielt auch Leute zur Kasse bittet, die eigentlich gar nicht gegen die berechtigten Interessen des Eigentümers verstoßen haben, dann kann man doch ganz klar von 'Abzocke' sprechen.
P4ge schrieb:
Oder die Menschen kommen langsam mal auf den Trichter sich richtig zu verhalten.
Es ist nicht an dir den Menschen vorzuschreiben, sich so zu verhalten, wie DU es für richtig hälst!
P4ge schrieb:
Warum muss der Inhaber/Unternehmer für eine banalität wie eine zweckbestimmte Nutzung eines Parkplatzes sich kümmern?
Wenn es so eine 'Banalität' wäre, würde es die ganze Problematik gar nicht geben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
riversource schrieb:
Es geht ja wirklich nur um die vergessene Parkscheibe
Das sind die besten Argumente...
Ich kann doch auch nicht in einen Supermarkt gehen und Obst einstecken ohne zu bezahlen.

Dann werde ich wegen Diebstahl angezeigt und kann dann sagen: "Ups, habe vergessen an die Kasse zu gehen. Die Vertragsstrafe von 60€ akzeptiere ich nicht. Und die Anzeige auch nicht. Dubioser Laden."
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mental.dIseASe und Streichholzmann
MichaW schrieb:
Oder die 60(?) Euro für das vergessenen Fahrtticket im ÖPNV?
Wieder die Äpfel und die Birnen:

Wenn man eine Fahrt in einem Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs in Anspruch nimmt, sollte man wissen, das hierfür eine Fahrkarte erforderlich ist.

Wenn man auf einen Parkplatz fährt, den man über Jahre bis Jahrzehnte kostenlos und ohne Parkscheibe genutzt hat, muss man nicht automatisch davon ausgehen, dass diese nun plötzlich erforderlich ist und das Versäumnis eine Parkscheibe auzulegen mit nicht unerheblichen Vertragsstrafen verbunden ist.

Natürlich fallen die meisten versehentlich Parkscheibenvergessenden nur einmal auf diesen 'Trick' rein und werden in Zukunft penibel darauf achten, ihre Parkscheibe gut sichtbar auszulegen - oder den Laden, der solch dubiose Machenschaften unterstützt in Zukunft einfach nicht mehr besuchen.
Ergänzung ()

Skeidinho schrieb:
Ich kann doch auch nicht in einen Supermarkt gehen und Obst einstecken ohne zu bezahlen.
Und nochmal Äpfel und Birnen verglichen:

Die Parkplatzbewirtschafter leben davon, Leute zu erwischen, die es nicht mitbekommen haben, dass man (neuerdings) eine Parkscheibe braucht. Sonst könnten sie niemals wirtschaftlich arbeiten können.

Jemand der in einem Geschäft Obst oder sonst irgend einen Artikel einsteckt und den Laden verlässt, ohne zu bezahlen, macht das im Bewusstein des Unrechts, das er begeht.

Das kann man den meisten Opfern der Parkplatzbewirtschafter eben gerade nicht unterstellen!
Hier handelt es sich zum größten Teil um reguläre Kunden, die von der Regelung einfach nichts mitbekommen haben oder zu sehr in Eile waren, um an die Parkscheibenpflicht zu denken.

Die tatsächlichen regelmäßig Parkplatzmißbrauchenden, die nicht zum Zwecke des Einkaufs bei einem Discounter parken, sind vermutlich die allerwenigstens, die diesen Unternehmen ins Netz gehen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich sehe da weiterhin nichts dubioses.

Wenn nach Jahren, die ich eine Straße nutze, diese zur Einbahnstraße gemacht wird, kann ich ja auch nicht behaupten, davon nicht ausgehen zu können, obwohl die Beschilderung eindeutig ist.

Hier handelt es sich zum größten Teil um reguläre Kunden, die von der Regelung einfach nichts mitbekommen haben oder zu sehr in Eile waren, um an die Parkscheibenpflicht zu denken.
Und die können in den Märkten, die ich kenne mit einem Kassenbon der fraglichen Zeit die Vertragsstrafe abwenden.
Die tatsächlichen regelmäßig Parkplatzmißbrauchenden, die nicht zum Zwecke des Einkaufs bei einem Discounter parken, sind vermutlich die allerwenigstens, die diesen Unternehmen ins Netz gehen!
Dann wäre das Verfahren gar nicht notwendig gewesen. Die Marktleitung wird das Verfahren nicht willkürlich eingeführt haben, sondern weil es für die reguläre Kundschaft eng wurde.
 
Incanus schrieb:
Wenn nach Jahren, die ich eine Straße nutze, diese zur Einbahnstraße gemacht wird, kann ich ja auch nicht behaupten, davon nicht ausgehen zu können, obwohl die Beschilderung eindeutig ist.
Auch in solchen Fällen wird jede Behörde in den ersten Wochen bei einem Verstoß die Augen zudrücken und es bei einer kostenlosen Verwarnung belassen - ansonsten könnte ein Verkehrsteilnehmer sehr wohl mit der geänderten Verkehrslage argumentieren und vor Gericht recht bekommen!
Incanus schrieb:
Und die können in den Märkten, die ich kenne mit einem Kassenbon der fraglichen Zeit die Vertragsstrafe abwenden.
Das funktioniert nur, wenn man es sofort nach einem Einkauf macht.
Meistens bekommt man jedoch gar keinen Hinweis auf den vermeintlich begangenen Vertragsbruch bis die Rechnung im Briefkasten liegt.
Nach ein paar Tagen im Discounter aufzutauchen und den Kassenzettel vorzulegen bringt dann auch nichts mehr!

Dann bleibt nur noch der teure und langwierige Rechtsweg, den die meisten für 40,-€ Vertragsstrafe einfach nicht beschreiten wollen (selbst wenn sie wahrscheinlich 'Recht' bekommen würden.)

Außerdem geht es ja auch nicht immer nur um die vergessene Parkscheibe - meist sind in den Vertragsbedingungen ja auch Höchstparkzeiten festgelegt, die bei Überschreitung ebenfalls zu Vertragsstrafen führen.

Wer also statt 60 Minuten fünf Minuten länger für seinen Einkauf braucht, dem hilft auch der Kassenzettel nicht weiter!
Incanus schrieb:
Dann wäre das Verfahren gar nicht notwendig gewesen. Die Marktleitung wird das Verfahren nicht willkürlich eingeführt haben, sondern weil es für die reguläre Kundschaft eng wurde.
Ich denke mal, den typischen 'Fremdparker' erwischt man auf so einem Parkplatz genau ein mal.
Nach einer gewissen Zeit wird es auch der dämlichste P&R-Parker kapiert haben, dass der vermeintlich kostenlose Parkplatz beim Supermarkt auf die Dauer ganz schön teuer wird.

Wer bleibt dann noch übrig, um die Unkosten der Parkplatzbewirtschafter reinzuholen?

Tatsächlich ist es so, dass es sich bei diesen Parkraumüberwachern meist um ein vorübergehenden Phänomen handelt. Wenn es sich der Supermarkt mit genug regulären Kunden verdorben hat und keine Fremdparker mehr kommen, verschwinden die auch ganz schnell wieder in der Versenkung.

Wie gesagt:
Es gibt durchaus kundenfreundliche Lösungen die ohne Wegelagerei und Abzocke auskommen.
Sei es die automatische Schranke mit Ticketsystem oder diese LoRa-Sensoren in den Parkflächen, die erst Alarm schlagen, wenn jemand länger als die Höchstparkdauer dort steht.
Da braucht es dann auch keine Parkscheibe mehr (siehe z.B. LIDL)
 
Das Problem ist einfach die Verhältnismäßigkeit.

Wenn es wirklich um die Sanktionierung eines Parkverstoßes geht, dann sehe ich das ja ein. Aber darum geht es nicht. Die Nutzung des Parkraums spielt überhaupt keine Rolle, es geht um die Gewinnmaximierung des Bewirtschafters. Es ist die Perversion der Parkraumverwaltung.

Deshalb hinkt auch der Vergleich mit der Fahrkarte. Die fehlende Fahrkarte belegt, dass ich mir eine Leistung erschlichen habe. Das ist bei der vergessenen Parkscheibe anders, die belegt nämlich keinesfalls eine missbräuchliche Nutzung des Parkplatzes. Das ist ein rein vertragliches Konstrukt und hat mit der Intention der Eigentümer (Nutzung der Parkplätze ausschließlich für Kunden) nicht das geringste gemein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: r3n3947
r3n3947 schrieb:
Wenn man auf einen Parkplatz fährt, den man über Jahre bis Jahrzehnte kostenlos und ohne Parkscheibe genutzt hat, muss man nicht automatisch davon ausgehen, dass diese nun plötzlich erforderlich ist und das Versäumnis eine Parkscheibe auzulegen mit nicht unerheblichen Vertragsstrafen verbunden ist.
Deswegen sind die Parkplatzbewirtschafter verpflichtet, eine entsprechende Beschilderung aufzustellen.
In entsprechender Größe, Sichtbarkeit (also nicht zugewachsen o.ä.) und, je nach Größe des Parkplatzes, auch wiederholt Schilder und nicht nur am Eingang.

r3n3947 schrieb:
Auch in solchen Fällen wird jede Behörde in den ersten Wochen bei einem Verstoß die Augen zudrücken und es bei einer kostenlosen Verwarnung belassen - ansonsten könnte ein Verkehrsteilnehmer sehr wohl mit der geänderten Verkehrslage argumentieren und vor Gericht recht bekommen!
Ein Autofahrer hat IMMER die Augen offen zu halten und sich auf Veränderungen einzurichten.
Wer das nicht kann und verkehrt in die Einbahnstraße fährt, hat gegen $1 Abs. 1 StVO verstoßen:
"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht [...]"

Das kann passieren, schützt aber nicht vor Strafe.
Ergänzung ()

riversource schrieb:
Deshalb hinkt auch der Vergleich mit der Fahrkarte. Die fehlende Fahrkarte belegt, dass ich mir eine Leistung erschlichen habe. Das ist bei der vergessenen Parkscheibe anders, die belegt nämlich keinesfalls eine missbräuchliche Nutzung des Parkplatzes.
Und wie weist du nach, dass du sie vergessen hast und nicht nur dort fremdgeparkt (Parkplatz erschlichen) hast?
Wenn du im Geschäft warst, kannst du notfalls mit der Quittung zurück ins Geschäft gehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mental.dIseASe
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben