Vertragsstrafe bei monatlichem Mietpreis 0 EUR

@Idon

JA die 120% sind schon sehr zweifelhaft. JA die Situation ist auch (2 Wochen) nicht gut vom Bauhaus gelaufen.
Ich habe nur did BGB Teile herausgesucht, da das Gesetz 0 Verzugszinsen nicht vorsieht.

Persönlich hätte ich das ganze auf eine sehr nette Art versucht zu regeln, evtl. über den Part das ganze als Mietzeit laufen zu lassen (ca.60 €).

Rechtlich könnte natürlich ein Gericht alles kippen und sagen 0,- € weil diverse AGB´s Teile nichtig sind. Aber den Aufwand zu betreiben, noch dazu mit einer Ungewissheit ob das klappt... Und wir reden jetzt nicht über riesen Beträge ala 1200,-€. Ist trotzdem Geld, aber auch ein Fehlverhalten. Muss man jetzt ganz klar abwägen wo man sich mehr Chancen und Vorteile erhofft.
 
Auch da wieder meine Erfahrung aus meinem Markt:
Sowas geht direkt an die zentrale und ab dem Moment darf der TE sich mit der Rechtsabteilung rumschlagen.

Vorausgesetzt natürlich das Bauhaus überhaupt diesen Schritt geht. Vielleicht lassen sie es auch fallen, frei nach dem Motto 'belassen wir es dabei'. So würde vmtl mein ML handeln.

Wenn der ML dort natürlich echt genervt ist und es weiter gibt könnte es teuer werden.
 
@Hylou
Warum könnte es teuer werden?

Rechtsabteilung wäre doch klasse. Dort weiß man sicher um die tatsächliche Rechtslage.



Generell:
Mir fehlt hier ehrlich gesagt etwas die rechtliche Substanz in der Diskussion. Auf welcher Grundlage kann denn generell etwas gefordert werden? Und wer muss agieren, wenn er von einem anderen etwas will? Darauf wird leider nicht eingegangen.
 
Idon schrieb:
Bauhaus muss das Geld einklagen... der TE "muss" derzeit wohl nichts machen, oder?
Richtig, Bauhaus muss einklagen. ABER das ist für das Bauhaus einfach umzusetzen, den Stress hat dann der TE. Wenn Inkasso vor der Tür steht, muss ER sich rechtfertigen. Eine Forderungsabtretung ist schnell gemacht.

Ich finde nur die Diskussion OB man jetzt klagen sollte weil, wieso weshalb warum, echt unnötig. Auch wer wie im Recht ist. Warum muss ein Gedankenspiel durchgekaut werden, bei dem wir schon wissen. 1 Fehlverhalten -> Reaktion -> Ergebnis.
Wiegesagt der TE kann für sich klar entscheiden, abwarten auf Inkasso und Klage warten. Gespräch nochmal suchen. Zahlen. In Zukunft anders Verhalten und/oder Einkaufen. Es liegen genügend Möglichkeiten vor. An diesem Punkt verstehe ich das deutsche/menschliche Gemüt nicht. Ja das löst nicht die Frage wer wie im Recht ist, aber ist das wirklich an diesem Punkt noch wichtig?
 
Erst einem gerichtlichen Mahnbescheid muss (kann/sollte) man widersprechen.

Ich wäre bei so einem Sachverhalt recht entspannt vor einer Klage.


Auch moralisch sehe ich hier übrigens keine EUR 80. Da fand ich den angebotenen Verzicht auf die Kaution ganz nett. Dieses Angebot hat wohl auch der Händler abgelehnt und damit eskaliert.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dominion
Tja, ohne den Mietvertrag zu sehen, wird da wohl kein Ergebnis aufkommen können.
Zu spekulieren ist ja viel. Wo z.B. diese 80 Euro Vertragsstrafe(?) herkommen.
Auch, wenn das Überziehen der Mietzeit auf die Kappe des TE zu gehen hat.

Insofern stimme ich Idon zu und würde dem auch recht gelassen entgegensehen.
Wenn was vom Bauhaus kommt: Widersprechen und eine Aufstellung der Rechnung verlangen.
Wenn was vom Gericht kommt: Mahnbescheid widersprechen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Idon
Und sich damit abfinden, dass man ggf. eine Persona non grata zukünftig bei zumindest diesem Bauhaus Markt ist. ^^
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen
Idon schrieb:
Eine Klausel in AGB muss eindeutig und bestimmbar, vor allem auch in ihrer finanziellen Auswirkung, sein.
Auf der vom TE verlinkten Seite sind die AGB zum Ausleihen wohl nicht enthalten, nur die zum Kauf und außerdem wissen wir nicht was auf dem Vertrag zur Ausleihe stand, der vermutlich unterschrieben wurde, so es denn einen gibt.
Idon schrieb:
Wie viel sind 120% von EUR 0,00? :)
3,90€ am Tag für 11 Tage, dass die ersten 3 Tage auf Kulanz kostenlos waren, kann nicht zu der Annahme führen das auch 14 Tage kostenlos gewesen wären und dazu 120% Strafe obendrauf macht 94,38€, abzüglich der 20€ Kaution sind wir nahe bei den 80€, die ggf. auch gerundet sein können.
Idon schrieb:
Dass jemand etwas vergisst zurückzugeben passiert. Daraus ergibt sich regelmäßig ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch, aber nicht gleich eine Straftat.
Wenn es vergessen wurde, dann ist dies korrekt, weshalb ich ja auch darauf hingewiesen haben nicht den Eindruck zu erwecken das es anderes gewesen sein könnte. So sollte der TE sich nicht dazu hinreißen lassen etwas zu sagen was einen anderen Eindruck erwecken könnte.
Idon schrieb:
Das ist natürlich alles theoretisch. Den vorliegenden Fall kennen wir nicht und den will ich auch gar nicht besprechen.
Eben, aber trotzdem hast du erst auf den Putz gehauen und behauptet:
Idon schrieb:
Ich sage mal auf meine Person bezogen: Ich wäre da womöglich - unabhängig der Rechtslage und natürlich ohne Prüfung des Einzelfalls - ohne Ventil, mit meiner Kaution und ohne weitere Zahlungen herausgegangen.
Die vorhandenen Infos sind aber natürlich dürftig und wie immer hängt das vom eigenen Auftreten, den eigenen Kenntnissen und der eigenen Einsatzbereitschaft ab.
Was das Thema Mahnbescheid angeht, so geht der ja wohl wahrscheinlich an die Firma, sofern in deren Namen und deren Adresse auf der Rechnung angemietet wurde.
 
Penicillin schrieb:
Hallo,

ich bräuchte mal eine Einschätzung von euch. Ich habe in einem Baumarkt ein Ballongasventil kaufen wollen, da ich dieses für 2-3 Tage benötigt habe. Dies war nicht möglich leider, daher wurde mir angeboten gegen eine Kaution von 20 EUR das Ventil für 3 Tage kostenlos zu mieten, zumal ich für mehrere hundert EUR Gas gekauft habe. [üblicher Einzelhandelspreis des Ventils ~ 25 EUR]. Exakt so steht es auch auf dem Mietvertrag, bei dem ich übrigens meine Firma angegeben habe (ich bin da Angestellter ohne Prokura etc. falls dies überhaupt relevant sein sollte.).
(...)
Was meint ihr?

Dein Problem könnte sehr schnell ein viel größeres sein, als die 80€-Streitigkeit mit dem Baumarkt.

Das könnte davon abhängen ob:

1. Das Ventil 2-3 Tage rein für Geschäftszwecke benötigt wurde.
2. Die Beschaffungrichtlinien und die Dir zugewiesenen Befugnisse (für ein derartiges Geschäft im Namen der Firma) kein Problem für Dich als Angestellter bedeuten.

Was mich stutzig macht: Du wolltest ein Ventil für die Firma kaufen (beschaffen) und hast es dann für 2-3 Tage gemietet (solange wurde es für Geschäftszwecke benötigt?)?

Ich an Deiner Stelle würde mir diese Dinge nochmal sehr genau durch den Kopf gehen lassen.
 
Ich bin mit meiner Einschätzung ganz bei @Idon .

Zumindest was die derzeitige Faktenlage betrifft.

Was mich zunächst einmal interessieren würde:
Der TE behauptet hier, das ausgeliehene Teil koste ~ 25€ (als Kaufpreis, d.h. mit Eigentumserwerb).
Der Filialleiter behauptet dagegen, es koste ~ 130 €. Was kostet das Teil denn nun wirklich dort im Baumarkt?


Eine Überlegung zum Stichwort Miete:
Eine Miete macht ja nur dann Sinn, wenn der Erwerb des Eigentums außer Verhältnis zum Nutzen stehen würde. Sprich wenn es sich nicht lohnt, den Gegenstand käuflich zu erwerben, weil eine Miete aufgrund der Preisdifferenz wesentlich günstiger wäre.

Angenommen, das vom TE entliehene Teil kostet tatsächlich nur 25 € als Kaufpreis mit Eigentumserwerb.
Dann wären bspw. die von @Holt genannten 3,90€ / Tag schlichtweg nicht statthaft, da treuwidrig. Denn nach 14 Tagen Mietzeit hätte man bereits den doppelten Kaufpreis gezahlt -> unvereinbar mit dem Grundgedanken des Mietrechts.


Zustimmen würde ich @Holt jedoch bezüglich seiner Aussage, dass die Vereinbarung, 3 Tage lang kostenlos mieten zu dürfen nicht bewirken kann, dass dieser vereinbarte Mietzins (nämlich Null) sich weiter so fortsetzen muss. Vielmehr tritt an Stelle des zuvor vereinbarten Nullzinses der übliche Mietzins, der für die gemietete Sache veranschlagt wird (Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte!), sobald der TE in Verzug geraten ist. Ob er in Verzug geraten ist, kann nur ein Blick in den Mietvertrag klären.

Und hier bin ich in der Gesamtbetrachtung ganz bei @Idon, dass der angebotene Verzicht auf die Kaution vollumfänglich hätte ausreichen müssen. Selbst wenn das Teil, wie vom Marktleiter behauptet, 130 € kosten sollte.

Auf 80 € komme ich - auch unter Berücksichtigung einer möglicherweise wirksam einbezogenen Vertragsstrafe von 120 % des ursprünglich angefallenen Mietzinses - nicht.


Von der Thematik des Auftretens als Firma ohne entsprechende Legitimation möchte ich jetzt auch nicht anfangen. Das würde den Rahmen sprengen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Idon
Dominion schrieb:
(...)
Von der Thematik des Auftretens als Firma ohne entsprechende Legitimation möchte ich jetzt auch nicht anfangen. Das würde den Rahmen sprengen.
Das könnte aber der im vorliegenden Fall wesentliche Aspekt sein. Handelsvollmacht sowie Innen-/Außenverhältnis kann der TE nur für sich selber beurteilen und Idon diese Punkte sicher besser erklären als ich. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen könnten, je nach Sachlage, die 80€ weit in den Schatten stellen.
 
@Binalog

Richtig ist, dass ein solches Vorgehen sicherlich niemandem anzuraten ist.

Rechtlich gesehen ist es so, dass das Außenverhältnis zählt, also der Rechtsschein, den der TE mit seiner Bestellung gesetzt hat: Er hat nach außen hin für seine Firma einen Vertrag geschlossen.

Die Firma wiederum kann vom TE aufgrund des falschen Rechtsscheins den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Und ihm natürlich eine Menge Ärger bereiten, was aber nicht Gegenstand dieses Threads ist.

Im Ergebnis ist es aber so (von dem Ärger durch die eigene Firma einmal abgesehen), dass der TE sich selbst mit den Forderungen des Baumarktes auseinander setzen muss. Daher können wir diese Problematik hier getrost ignorieren. Denn an den Forderungen des Baumarktes und deren Rechtmäßigkeit ändert sich nichts. Lediglich der Adressat ist ein anderer.


@Holt
Alles klar. Dachte ich mir schon, dass Du Dir diesen Betrag nicht selbst ausgedacht hast. ;)
Sollte dieser Fall vor Gericht landen, würde ich die Beträge im Hinblick auf den Kaufpreis angreifen. Wenn der Kaufpreis denn überhaupt tatsächlich so gering ist, wie der TE behauptet.
 
Dominion schrieb:
@Binalog
(...)
Die Firma wiederum kann vom TE aufgrund des falschen Rechtsscheins den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Und ihm natürlich eine Menge Ärger bereiten, was aber nicht Gegenstand dieses Threads ist.
(...)
Zum Teil schon, der TE fragt nach der Meinung und schreibt selbst im Eingangsbeitrag...

Exakt so steht es auch auf dem Mietvertrag, bei dem ich übrigens meine Firma angegeben habe (ich bin da Angestellter ohne Prokura etc. falls dies überhaupt relevant sein sollte.).

Schlechtes Gewissen? Kann nur der TE beantworten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dominion
@Binalog

So gesehen würde ich Dir zustimmen.

Ich bin davon ausgegangen, dass sich der TE voll bewusst ist, dass es aufgrund seiner falschen Angaben Ärger mit der Firma geben könnte (und vermutlich auch wird).

Seine Frage zielte ja nur auf die Rechtmäßigkeit der von dem Baumarkt veranlagten (Schadenersatz-) Summe ab.

Aber es ist sicherlich nicht verkehrt, auch das Thema der vermeintlichen Berechtigung, für diese Firma Verträge zu schließen, aufzugreifen. Zumal das auch im öffentlichen Interesse liegen dürfte, über die Folgen eines solchen Handelns aufgeklärt zu werden.

Darum bekommst Du auch einen Daumen hoch für Deinen Einwand.
 
Auch ohne Prokura kann eine Vollmacht vorliegen. Das Thema führt aber zu weit und ist einfach nur komplex und aus meiner Sicht auch noch wenig spannend. :D

Nach anderen Threads und Posts des TE bin ich mir nicht sicher, ob @Penicillin nicht einfach nur behauptet hat, er hätte ohne Wissen und Wollen des Arbeitgebers gehandelt, um womöglich eine bessere Position als Verbraucher einzunehmen - oder ob hier tatsächlich ohne Wissen und Wollen gehandelt wurde.


Nur weil ein Unternehmen einen gewissen (Miet-)Preis verlangt heißt das nicht, dass das so in Ordnung ist. Siehe zum Beispiel die derzeitige Mietentwicklung in Berlin. Oder einfach nur Management Fees im B2B-Bereich...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Penicillin und Dominion
Ob hier was in Bezug zum Arbeitsverhältnis des TE im Argen liegen könnte und daraus mögliche Konsequenzen im Verhältnis zu den 80 € stehen, kann m. E. nur der TE abwägen.
 
@Idon
Mit Absatz 1 und 3 bin ich vollumfänglich einverstanden :D.

Zu Absatz 2 (Deines Posts #37):
Ich habe noch keine weiteren Posts oder Threads des TE gelesen, habe aber eher die Befürchtung, dass aus Angebereigründen und aufgrund der Hoffnung, als Vertreter einer Firma besser dazustehen als als einfacher Kunde die Variante als Vertreter der Firma gewählt wurde!

In völliger juristischer Unkenntnis der Tatsache, dass ein Firmenkunde für ein Unternehmen weit weniger riskant ist als ein Privatkunde. Und in völliger juristischer Unkenntnis darüber, dass möglicherweise ein Vertrag mit der eigenen Firma als Vertragspartner geschlossen wurde.

Dieser Gedanke kommt mir zumindest gerade... .
 
Dominion schrieb:
Sollte dieser Fall vor Gericht landen, würde ich die Beträge im Hinblick auf den Kaufpreis angreifen. Wenn der Kaufpreis denn überhaupt tatsächlich so gering ist, wie der TE behauptet.
Den kennen wir nicht, da wir auch das genau Ventil nicht kennen. Der TE schrieb:
Penicillin schrieb:
Der Filalleiter behauptete auch noch das Ventil koste 130 EUR, obwohl es das für Privatpersonen unter 30 EUR zum Kaufen gibt
Bei Bauhaus habe ich das nun nicht im Sortiment gefunden, aber hier ist ein Profiventil im Preisbereich von 130€[/URL zu finden. Dazu schrieb ich ja schon mal:
Holt schrieb:
Aber ich habe mit so einem Ventil nie etwas zu tun gehabt.

Die Frage ist aber eben, ob es sich lohnt die Sache wegen der relativ geringen Summe von 80€ derart eskalieren zu lassen, denn die Folgekosten wären dann schnell um ein Vielfaches höher. Man kann natürlich darauf hoffen das der Markt diese Überlegung auch anstellt und es von seiner Seite darauf beruhen lässt. Aber da sie schon nicht mit den 20€ Kaution, was ja dann fast dem Wert eines billigen Ventils entsprechen würde, zufrieden waren und wir auch nicht wissen wie die Atmosphäre war als das Ventil zurückgegeben wurden, würde ich mir an der Stelle des TE gut überlegen ob ich darauf hoffen würde.
 
Zurück
Oben