Warum zahlen Beamte eigentlich Steuern?

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PCGamer007 schrieb:
Nein es gibt auch Beamte auf Zeit oder Anwärter.
Das weiß ich. Und auf wen trifft das zu? Also ersters? Wo kommen die her?
PCGamer007 schrieb:
warum bist du es dann nicht?
Wer sagt denn, das ich es nicht bin? Davon abgesehen: Soll jeder BEamter werden? Geht das? Solche Scheinargumente kannst du dir sparen, das zeigt nur, wie wenige echte Argumente du hast.
PCGamer007 schrieb:
Nein auch bei den Gehältern im mittleren Dienst ist dies so.
Aha. Dann vergleich mal Mediangehälter von Sachbearbeiter in der freien Wirtschaft und bei Beamten...
PCGamer007 schrieb:
Doch, denn jeder AN hat das Recht zu Streiken. Beamte haben dies nicht.
Hat er per se nicht! An das Streikrecht sind strenge Auflagen geknüpft, die bei weitem nicht jeder AN erfüllt und somit bleibt ihm der Streik verwehrt. Auch hier gilt: Nicht jeder AN kann sich das Streikrecht auch beschaffen. Ebensowenig wie jeder BEamter sien kann.
PCGamer007 schrieb:
Es sind 41h grundsätzlich.
Das stimmt einfach nicht! Schau bitte ins die entsprechenden gesetze dazu! Vll glaubst du aber auch dem dbb... https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/arbeitszeit.html
PCGamer007 schrieb:
Es kommt mir (meine Meinung) so rüber, als ob du als Außenstehender deine Meinung viel von "Hörensagen" gebildet hast, aber die Nachteile nicht sehen willst.
Deswegen kamen falsche Behauptungen zur Arbeitszeit oder der Wahlkfreiheit von der Beamtenfraktion oder wie? Auch die genannten Nachteile konnte ich korrekterweise in nicht grade kleinem Anteil widerlegen.
NotNerdNotDau schrieb:
Ich kann dir da nicht folgen.
Du hast klipp und klar behauptet, es ginge nicht! Erst 2-3 Beiträge später gibst du zu, dass es geht, nur nicht gemacht wird, weil es eben ein so gewaltiger Vorteil ist. Und das in einer Diskussion, die davon losgetreten wurde, dass die PKV kKosten als NACHTEIL für die Verbeamtung genannt wurden... Und das ist schlicht eine Farce.
 
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Erkekjetter schrieb:
Dazu habe ich mich bereits geäußert. Es ist unlauter, die möglichst beste Variante dagegen zu stellen, obwohl diese nicht repräsentativ ist.
Inwiefern nicht repräsentativ? TvÖD ist nunmal Bund und Kommune 39h/W. Beamte gehen nicht unter 40h/W heim. Das ist geldwerter Vorteil, punktum.

Erkekjetter schrieb:
Das ist auch nur Wunschdenken und in der Praxis nicht der Fall. Zudem wird das dadurch ausgeglichen, dass die Beamtengewerkschaften regelmäßig die Erhöhung der BEsoldung durchsetzen. UNd wer jetzt meint, das wäre bei GEwerkschaften in der freien Wirtschaft ebenso: Richtig, dort wird dann aber erst rehct nicht nach der Tätigkeit bezahlt sondern ebenso nach Stufen, die denen der Besoldungsgruppen wie einem Ei dem anderen gleichen. Die Tätigkeit entscheidet nur, auf welcher Stufe man anfängt, das ist bei der Besoldung aber nicht anders.
Mal langsam, bitte. Du scheinst da ein paar Verständnisprobleme zu haben.

Ich rede nicht davon, dass es einen Unterschied zwischen Besoldungsstufen und Entgeltgruppen (A-E) gibt, sondern es geht um die Zuweisung in dieselben. Kommst du als 20-jähriger Angestellter nach der Ausbildung auf eine Stelle, die mit E12 bewertet ist, bekommst du instant Bezahlung nach E12. Ein Beamter frisch von der FHöD fängt auf derselben Stelle zwingend in A9 an. Und er braucht mindestens 4 Jahre um das aufzuholen!

Wie oft das passiert? Weiß ich nicht, ich kenne jedenfalls Beispiele. Wenn es also um die Frage geht, ob einem aus dem Beamtenstatus auch Nachteile erwachsen können, ist das ein Beispiel. Sogar eines der größten, wenn nicht das größte. Verdiene mal 4 Jahre pro Monat 300-400€ weniger als der gleichqualifizierte Angestellte Kollege/In...

Außerdem: *Wunsch*denken? Deine Begriffswahl ist - wohl ob des Schaumes vor dem Mund - etwas daneben. ;)

Edit: Im Prinzip stimme ich ansonsten zu. Ob PKV immer und zu jederzeit besser ist als GKV kann man ausführlich diskutieren. Für Jungbeamte ist PKV-Vorteil anfangs so groß, dass man kaum nein sagen kann, auch wenn er mit dem Alter erheblich abschmilzt. Es ist allerdings durchaus auch schon ein Privileg eine Wahl zu haben, ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Orcon schrieb:
Bullshit, es muss im Arbeitsvertrag klar und deutlich stehen ob und wieviele Überstunden mit dem normalen Lohn abgegolten sind.
Natürlich, behaupte ich gegenteiliges? Nur steht eben das im Standardarbeitsvertrag.... Kannst ja mal gern bei einem Unternehmen, was nicht gewekrschaftlich organisiert ist, die Streichung dieser Passage im Arbeitsvertrag verhandeln. Und zu dem was du da zitierst:
Erkekjetter schrieb:
Da überlichweise 10% Üstunden
Die zeitliche Begrenzung habe ich klar benannt...
 
OdinHades schrieb:
dabei noch so Scherze wie Beitragsrückzahlungen, Chefarztbehandlung und 80 % Zahnersatz bekommen würde. Das ist schon verlockend.
Für solche Sonderleistungen bezahlst du aber zusätzlich in der PKV. Oder glaubst du ernsthaft, dass man das für lau bekommt?
Ich bezahle jeden Monat knapp 350 Euro in die PKV, für Standardleistungen. Würde ich Sonderleistungen in Anspruch nehmen, wäre ich bei über 400 Euro, die ich von meinem Nettogehalt bestreite. Ich bin Normalverdiener und für mich ist das ein Batzen Geld.
Ich bin 50% zu 50 % versichert.

Es ist klar, man hat durchaus Privilegien. Aber nur, wenn man häufiger krank ist und somit die Privilegien wie Beihilfe in Anspruch nehmen kann oder muss.
Aber was ist, wenn jemand (wie ich) kaum krank ist? Ich bin mir bewusst, dass Gesundheit unbezahlbar ist und ich froh und glücklich sein muss, dass es so ist.
Bin ich auch.

Was die Terminvergabe bei Ärzten betrifft: Die Zeiten, in denen Privatversicherte bei der Terminvergabe bevorzugt worden sind, sind zum größten Teil vorbei. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
Ich bin aber schon immer der Meinung, dass alle, ob PKV oder AKV, gleich behandelt werden sollten.
Das Geschäft auf Kosten von Kranken halte ich für sittenwidrig und unangemessen.
 
milliardo schrieb:
Inwiefern nicht repräsentativ? TvÖD ist nunmal Bund und Kommune 39h/W. Beamte gehen nicht unter 40h/W heim. Das ist geldwerter Vorteil, punktum.
der TvÖD ist repräsentativ für den durchschnitts-AN in DE? Oo Du verleichst hier Beamte mit einer ganz klar umrissen, sehr kleinen Teilmenge der AN. Du piekst dir eine Gruppe raus, wo dein Argument grade zutrifft. Das ist eben nicht repräsentativ sondern Cherrypicking...
milliardo schrieb:
Ich rede nicht davon, dass es einen Unterschied zwischen Besoldungsstufen und Entgeltgruppen (A-E) gibt, sondern es geht um die Zuweisung in dieselben. Kommst du als 20-jähriger Angestellter nach der Ausbildung auf eine Stelle, die mit E12 bewertet ist, bekommst du instant Bezahlung nach E12. Ein Beamter frisch von der FHöD fängt auf derselben Stelle zwingend in A9 an. Und er braucht mindestens 4 Jahre um das aufzuholen!
Und wie kommst du darauf, dass eine E12 Stelle einer A9 entspricht?
milliardo schrieb:
Deine Begriffswahl ist - wohl ob des Schaumes vor dem Mund - etwas daneben.
Inwiefern? Weil ich es eine Farce nenne, wenn jemand bestreitet, das die Aussage unwahr ist, dass ein Beamter in die GKV kann weil er damit verschleiern will, dass es kein Beamter tut, weil es so nachteilig ist?
Ergänzung ()

NotNerdNotDau schrieb:
Für solche Sonderleistungen bezahlst du aber zusätzlich in der PKV. Oder glaubst du ernsthaft, dass man das für lau bekommt?
In der GKV doch auch! MEine Güte... Ein AN zahlt für die GKV + die Zusatzleistungen, die ihn auf DEIN Niveau heben, mehr pro monat...
NotNerdNotDau schrieb:
Es ist klar, man hat durchaus Privilegien. Aber nur, wenn man häufiger krank ist und somit die Privilegien wie Beihilfe in Anspruch nehmen kann oder muss.
Ernsthaft jetzt? Jetzt argumentierst du, dass das Privileg ja nur zum tragen kommt, wenn man häufig krank ist? Also da wo man es braucht?
NotNerdNotDau schrieb:
Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
Meine nicht. Und wenn man diversen Medien glauebn schenken darf, ist das generell noch immer so.
NotNerdNotDau schrieb:
ch bin aber schon immer der Meinung, dass alle, ob PKV oder AKV, gleich behandelt werden sollten.
Ein großer Anfang wäre dann, dass Beamte wie AN in der GKV einzahlen und alle die selbe Leistung erhalten.
 
Erkekjetter schrieb:
Und wie kommst du darauf, dass eine E12 Stelle einer A9 entspricht?
Weil die Eingruppierung in Entgeltgruppen (Bereich der Tarifbeschäftigten) anders läuft als die Eingruppierung in eine Besoldungsgruppe für Beamten. Nicht ohne Grund sind Fachkräfte eben oft Tarifbeschgäftige, da sie dort ein höheres Grundgehalt erzielen (Sofern die Stelle als TB besetzbar ist).

Man kann zB auch mit Ausbildung als IT Fachkraft mit Berufserfahrung leicht in eine EG11. Würde man sich verbeamten, bekommt man wahrscheinlich nur eine A9 weil man eben nur eine Ausbildung hat und nicht für den gehobenen Dienst die Voraussetzungen (Studium) erfüllt. Ausnahmen sind hier extrem selten.
 
Erkekjetter schrieb:
Ich sehe schon, du bist voreingenommen und bist nur darauf aus, die Kommentare anderer zu zerpflücken, um deine eigenen (kruden) Ansichten durchzudrücken.
Diskussion sinnlos und deshalb bin ich jetzt raus.
Viel Spaß noch.
 
PCGamer007 schrieb:
Weil die Eingruppierung in Entgeltgruppen (Bereich der Tarifbeschäftigten) anders läuft als die Eingruppierung in eine Besoldungsgruppe für Beamten. Nicht ohne Grund sind Fachkräfte eben Tarifbeschgäftige, da sie dort ein höheres Grundgehalt erzielen.
Na dann zeig mal bitte, wo das so ist. Irgendein fiktives Beispiel kann sich jeder ausdenken. Ich kenne jedenfalls keine Stelle in der freien Wirtschaft wo man mit den Vorrausetzungen einer A9 Stelle direkt in E12 kommt....
 
Erkekjetter schrieb:
der TvÖD ist repräsentativ für den durchschnitts-AN in DE? Oo Du verleichst hier Beamte mit einer ganz klar umrissen, sehr kleinen Teilmenge der AN. Du piekst dir eine Gruppe raus, wo dein Argument grade zutrifft. Das ist eben nicht repräsentativ sondern Cherrypicking...

Fair enough.

Dann sagen wir mal repräsentativ für den Wald-und-Wiesen-Bürobeamten (öffentliche Verwaltung, Finanzen... die größten Behörden halt) mit seinem Angestellten-Counterpart.

Erkekjetter schrieb:
Und wie kommst du darauf, dass eine E12 Stelle einer A9 entspricht?
Da bin mir noch unsicher, ob du es nicht verstehen kannst oder willst.

Es gibt eine Stelle: Wertigkeit A/E12. Ein Angestellter wird darauf zwingend entsprechend E12 bezahlt. Ein Beamter wird zwingend nach seiner Laufbahnstufe bezahlt (z.B. eben A9/10) und zwar auch dann, wenn er höherwertigere Aufgaben ausführt, für die ein Angestellter mehr Lohn erhalten würde.

So klarer?
 
NotNerdNotDau schrieb:
Ich sehe schon, du bist voreingenommen
Natürlich, ich bin voreingenaommen und dein Argument nicht einfach nur zu Recht gebogen. Bzw. deine Aussagen bewusst verdrehend...
 
Erkekjetter schrieb:
Na dann zeig mal bitte, wo das so ist. Irgendein fiktives Beispiel kann sich jeder ausdenken. Ich kenne jedenfalls keine Stelle in der freien Wirtschaft wo man mit den Vorrausetzungen einer A9 Stelle direkt in E12 kommt....
Ausbildung als Fachinformatiker mit 6 Jahren Berufserfahrung erhalten bei uns die EG11 (Stufe x) - bei entsprechender Stelle.
Wenn sich diese Kollegen verbeamten lassen, erhalten diese nur eine A9 - auf der gleichen Stelle. Weil dabei eine Ausbildung nur für den mittleren Dienst qualifiziert und eine EG11 im gehobene Dienst zu finden ist.
Dieses Problem haben viele meiner Kollegen.

Übrigens kannst du keine Stelle kennen, da ich von den Entgeltgruppen des TVöD rede und dieser gilt nur im öffentlichen Dienst ;)
 
milliardo schrieb:
Dann sagen wir mal repräsentativ für den Wald-und-Wiesen-Bürobeamten (öffentliche Verwaltung, Finanzen... die größten Behörden halt) mit seinem Angestellten-Counterpart.
Sehe ich anders. Und das beruft darauf, dass ich die Gehälter der örtlichen Kleinstadtbeamten hier kenne ebenso die Gehälter einiger Sachbeamter in mittelständischen Unternehmen hier in der selben Gegend.
milliardo schrieb:
Ein Beamter wird zwingend nach seiner Laufbahnstufe bezahlt (z.B. eben A9/10)
Ich bezweifele aber, dass ein Angestellter oder Beamter mit den Vorraussetzungen, die im die A9 ermöglichen würde, jemals an eine E12 Stelle kommen würden. Darum geht es.
 
Erkekjetter schrieb:
Die Beamten müssen auch keine PKV abschließen, sie könnten genauso in die GKV oder den Eigenanteil selber zahlen, wie jeder GKV versicherte auch. Macht kaum einer, weil es in der PKV mit dem Zuschuss vom Dienstherren erheblich günstiger bei besserer Leistung ist.
Dazu kommt aber auch, dass die einzelnen Länder es aber nicht einsehen, den Arbeitgeber-Anteil der GKV zu bezahlen. Beamte müssten auch diesen Teil aus der eigenen Tasche zahlen, was auch eine Ungleichbehandlung wäre. Als Beamter wird man quasi dazu gedrängt in die PKV & Beihilfe zu gehen.
 
Hirtec schrieb:
Dazu kommt aber auch, dass die einzelnen Länder es aber nicht einsehen, den Arbeitgeber-Anteil der GKV zu bezahlen. Beamte müssten auch diesen Teil aus der eigenen Tasche zahlen, was auch eine Ungleichbehandlung wäre. Als Beamter wird man quasi dazu gedrängt in die PKV & Beihilfe zu gehen.
Da gebe ich dir vollkommen Recht, das ist Unsinn und gehört abgeschafft.
PCGamer007 schrieb:
Ausbildung als Fachinformatiker mit 6 Jahren Berufserfahrung erhalten bei uns die EG11 (Stufe x) - bei entsprechender Stelle.
Das dürfte wohl aber mehr daran, liegen, dass man damit Fachinformatiker ködern wollte mit einer hohen Entlohnung. Eine solche Stelle würde in der freien Wirtschaft kaum mit E11 versehen werden (habe mir das durch 2-.3 Gehaltscheck bestätigt. Der Medianlohn in der freien Wirtschaft liegt für einen Fachinformatiker mit 6 JAhrenberufserfahrung DEUTLICH unter einer E11, 1200€ brutto weniger). Wenn ich mir aber ansehe, wie hoch der Gehaltsunterschied ist, aber bei Verbeamtung sowas wie Berufunfähigkeit etc. druch den Dienstherr mit abgedeckt wird sowei 2-3 andere Vorteile ist an sich kein wirklich großen NAchteil vorhanden, wenn man nicht nur das Gehalt/Besoldung vergleicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Erkekjetter schrieb:
Das dürfte wohl aber mehr daran, liegen, dass man damit Fachinformatiker ködern wollte. Eine solche Stelle würde in der freien Wirtschaft kaum mit E11 versehen werden.
Nein das sind ganz normale IT Stellen. Eine E11 in der Wirtschaft ist auch was anderes als eine E11 im öffentlichen Dienst.
Die Stellen richten sich auch nicht direkt an Fachinformatiker sondern sind allgemein. Als Beamter im mittleren Dienst, kann man sich eben nicht auf diese Stellen bewerben.

Wie @milliardo sagte, ist dies schon ein sehr großer Nachteil.
 
Ich habe es oben ergänzt. Du kannst es gern selber nachprüfen, das Mediangehalt eines Fachinformatikers mit 6 Jahren Berufserfahrung liegt in der freien Wirtschaft bei um die 3000-3300€ brutto. MAssiv weniger als eine E11 Stelle nach TvÖD und auf dem Niveau einer A9 Besoldung.

Wie gesagt, es liegt dir offen, dass selber zu recherchieren.
 
Erkekjetter schrieb:
Sehe ich anders. Und das beruft darauf, dass ich die Gehälter der örtlichen Kleinstadtbeamten hier kenne ebenso die Gehälter einiger Sachbeamter in mittelständischen Unternehmen hier in der selben Gegend.
Da gibt es hinsichtlich meiner Argumentation aber nichts "anders zu sehen". Ich vergleiche hier angestellte Staatsdiener mit verbeamteten Staatsdienern im selben Aufgabenkreis.

Vollzeit im TvÖD ist 39h, Beamte im selben Arbeitsbereich 40+h. Gehaltstabellen sind öffentlich. Diskussionsbedarf? Nein.

Du kommst mit "Sachbeamten" (sic!) in mittelständischen Unternehmen". Wat? Beamte in mittelständischen Privatunternehmen? Meinst du "Sachbearbeiter"? Dann frage ich mich, was der Vergleich soll. Wir können nur vergleichen, was zumindest im Grundsatz vergleichbar ist: Selbe Aufgaben, selber AG, anderer Status. (s.o.)

Erkekjetter schrieb:
Ich bezweifele aber, dass ein Angestellter oder Beamter mit den Vorraussetzungen, die im die A9 ermöglichen würde, jemals an eine E12 Stelle kommen würden. Darum geht es.
Frische Beamte von der Schule oder FH kommen regelmäßig auf Stellen, in die sie erst hineinwachsen müssen, auf denen sie aber noch schlecht bezahlt werden. Das ist jedenfalls in kleineren Behörden mit wenig Personalspielraum aber zwingend zu erfüllenden Aufgaben nicht unüblich. (Bin an einem kleinen LRA)
 
milliardo schrieb:
Dann frage ich mich, was der Vergleich soll. Wir können nur vergleichen, was zumindest im Grundsatz vergleichbar ist (s.o.)
Natürlcih meinte ich Sachbearbeiter.... Und weshalb sollte ein Sachbearbeiter nicht verlgeichbar sein mit einem Hof und wiesenbeamten? oO
Ergänzung ()

milliardo schrieb:
Frische Beamte von der Schule
Würden in der freien Wirtschaft auf keine E12 Stelle kommen.
milliardo schrieb:
Dann würde er keine A9 mehr bekommen sondern höher beginnen oder?
 
Erkekjetter schrieb:
Natürlcih meinte ich Sachbearbeiter.... Und weshalb sollte ein Sachbearbeiter nicht verlgeichbar sein mit einem Hof und wiesenbeamten? oO

Wieso sollte eine Ministerialdirigentin anders zu bewerten sein, also die Sekretärin des Vorstands im Mittelstand? Also komm, das führt doch zu nichts...

Wir können die Beamtenvorteile nur dann klar abgrenzen, wenn wir "genormte" Stellen haben, auf denen zwei gleichqualifizierte Personen mit lediglich anderem AN-Status sitzen. Ansonsten sind es verrückte Apfel-Birnen-Vergleiche.
 
Deine Vergleiche verstehe ich nicht mehr. Was ist den für dich ein Sachbearbeiter? Bzw. ein Hof und wiesen Beamter....

Ich halte BEamte, die im Backoffice die Abarbeitung von Alltagsvorgängen durchführen für durchaus vergleichbar mit einem Sachbearbeiter, der im backoffice Alltagsvorgänge abarbeitet... Oder um spezifischer zu werden: Ein Beamter der im Finanzamt oder Eltergeldstelle die Anträge bearbeitet und prüft ist inwiefern nicht mit einem Sachbearbeiter vergleichbar, der Aufträge bearbeitet und prüft? Der 0815 Bürojob eben, den es sowohl in Ämtern als auch in der freien Wirtschaft gibt.
 
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