Weitergabe von Mailadressen

pfungi

Ensign
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Mai 2020
Beiträge
189
Hallo,

mal eine Frage an Leute die sich mit Datenschutzrecht auskennen:

Ein Bekannter von mir ist Musiker und verschickt hin- und wieder Mail-Benachrichtigungen über neue Videos etc an einen Interessentenkreis.

Wie er das genau macht weiss ich nicht, aber in der letzen Mail die ich gerade bekommen habe hat er offenbar einfach 25 Leute als Empfänger eingetragen, so dass jeder Empfänger damit 25 Emailadressen von völlig unbekannten Leuten geliefert bekommt - die stehen alle im entsprechenden Header.

Kann man mit solchen Praktiken Ärger bekommen (solle ich ihn also da mal warnen) oder ist das unkritisch?

Danke!
 
Ich wuerde ihn freundlich darueber aufklaeren, dass es keinen Sinn macht alle seine Kontakte an Alle preiszugeben. Und auch darueber, das er sich damit etwas einhandeln falls sich jemand daran stoert wie er das macht.

Falls er der Typ Musiker ist wie ich Musiker kennen gelernt habe, wird es ihn nicht stoeren bis ihm jemand auf die Finger klopft und ihm zeigt, dass es in jedem Mailprogramm auch BCC gibt. ;)
 
Ja das ist prinzipiell ein Verstoß gegen die DSGVO und grundsätzlich somit zu beanstanden. Echten Ärger wird es nicht geben bei erstmaligen Hinweis, da würde es, so schätze ich, nur einen Hinweis geben und die Mitteilung, dies so zu unterlassen.

Also freundlich drauf hinweisen und ggf. aufzeigen, wie man es richtig macht (bcc oder so)
 
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