Vorratsdatenspeicherung: Union lässt nicht locker

Jirko Alex
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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist nicht von dem Ziel abzubringen, eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in einen gesetzlichen Rahmen zu gießen. Dies geht erneut aus einem „Nachforderungspapier“ vor, das den aktuellen TKG-Entwurf entscheidend ändern will.

Der neuerliche Vorstoß der Union in Richtung Vorratsdatenspeicherung kommt nicht überraschend, nutzte die Fraktion doch bereits die tragischen Ereignisse der Anschläge in Oslo im Sommer dieses Jahres, um entsprechende Forderungen zu wiederholen. Dass es ihnen mit der Gesetzesänderung ernst ist, zeigen CDU und CSU nun jedoch mit einem Nachforderungspapier, das heise online vorliegen soll. In diesem fordert die konservative Bundestagsfraktion eine Nachbesserung des aktuellen Diskussionsentwurfs (PDF-Version) des „Gesetz[es] zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet“.

Der Diskussionsentwurf sieht bisher vor, dass Providern die Möglichkeit eingeräumt wird, Verbindungs- und Standortdaten für maximal drei Monate und ausschließlich zu Abrechnungszwecken zu speichern. Eine Verbesserung des Schutzes vor im Internet geplanten kriminellen Aktivitäten soll vielmehr durch eine Änderung des Paragraphen §100j der Strafprozessordnung erreicht werden, die im Verdachtsfall gestattet, Verbindungsdaten von Verdächtigen einzufrieren und für einen – mit Begründung auch zwei – Monate zu speichern. Das Telekommunikationsgesetz sollte hinsichtlich der Speicherung von IP-Adressen dahingehend geändert werden, dass für diese eine Speicherungsfrist von sieben Tagen gelten sollte.

Der aktuelle Diskussionsentwurf entstammt dabei vor allem der Feder des Koalitionspartners FDP. Der Änderungswunsch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betrifft ausschließlich die Speicherung von Verkehrsdaten. Aus der aktuell vorgesehenen Möglichkeit, diese zu Abrechnungszwecken zu speichern, soll eine Verpflichtung zur sechsmonatigen Sicherung werden. An einer Änderung der Strafprozessordnung scheint die Union hingegen nicht interessiert zu sein.

Die Forderungen des Nachforderungspapiers entsprechen damit den Rufen nach einer verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten, wie sie bereits seit Jahren von Sympathisanten der Vorratsdatenspeicherung verlangt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei im März 2010 hohe Hürden für eine gesetzliche Verankerung der Vorratsdatenspeicherung festgesetzt und die damaligen Bestrebungen der Regierung gekippt. Inwieweit sich die aktuellen Forderungen der Union von der damaligen Ausgestaltung unterschieden, wie also sichergestellt werden soll, dass eine neuerliche Umsetzung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung nicht mehr als verfassungswidrig gekippt werden würde, ist allerdings noch nicht klar.