Schlag auf Schlag: Weitere Verurteilung im Fall kino.to

Jirko Alex
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Im Fall kino.to gab es eine weitere Verurteilung. Nachdem bereits am Montag ein Webdesigner der Plattform zu 30 Monaten Haft verurteilt wurde, verurteilte das Amtsgericht Leipzig einen 27-jährigen Administrator am Mittwoch ebenfalls schuldig. Er soll einen Filehoster betrieben und Abo-Fallen verkauft haben.

Auch der 27-jährige Martin S., ein gelernter KFZ-Mechaniker, wurde der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig gesprochen. Er legte zuvor ein umfassendes Geständnis ab, dass sich strafmildernd auswirkte. Die Richter verurteilten S. zu einer Haftstrafe von drei Jahren.

Der ehemalige kino.to-Admin soll das Forum der Streaming-Plattform betreut sowie einen Filehoster betrieben haben. Auch an Werbeeinnahmen, die überwiegend für Abo-Fallen warben, sei er beteiligt gewesen. Auf diese Weise soll er rund 400.000 Euro umgesetzt und allein in drei Jahren rund 226.500 Euro Gewinn erwirtschaftet haben, berichtet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) unter Berufung auf Prozessunterlagen.

Der verurteilte Administrator ist der Schwager der vermeintlichen Kopfes der kino.to-Plattform. Auch gegen diesen sei mittlerweile Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben worden. Er soll in noch größerem Maße Gewinn mit der Verbreitung von über 1,1 Millionen Inhalten erwirtschaftet haben – es gehe hier bereits um Millionenbeträge, heißt es. Der zuständige Staatsanwalt Dietmar Bluhm lastet ihm sowie zwei weiteren Hauptbeschuldigten „denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung in der deutschen Geschichte“ an.