Kriterien für 4G-Mobilfunk offiziell festgelegt

Patrick Bellmer
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Rund 15 Monate nach der Auswahl der künftigen Übertragungstechniken für den Mobilfunk der vierten Generation – kurz 4G, hat die Internationale Telekommunikationsunion (ITU) in der vergangenen Woche nun endgültig die entsprechenden Kriterien verabschiedet.

Demnach werden wie erwartet weder LTE noch WiMAX offiziell zur vierten Generation gehören, da nicht alle Bedingungen erfüllt werden. Diese sehen vor, dass im stationären Betrieb Übertragungsraten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde erreicht werden müssen, bei mobilen Geräten immerhin noch 100 Megabit pro Sekunde. Im Upload soll in beiden Fällen eine Geschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde möglich sein.

Zusätzlich soll die Latenz, die für einige Anwendungen auch bei LTE noch zu hoch ist, auf etwa zehn Millisekunden verringert werden. Somit wären beispielsweise auch Online-Spiele wie MMOs oder auch Videokonferenzen ohne nennenswerte Einschränkungen möglich. Ein weiterer Vorteil der 4G-Techniken, zu denen nach aktuellem Stand erst LTE-Advanced und WirelessMAN-Advanced (WiMAX 2) gehören werden, soll die deutlich höhere Effizienz der Frequenznutzung sein. Denn der 4G-Standard sieht vor, dass mehr Frequenzbänder als bislang gebündelt werden können.

Da die Übertragung im 4G-Netz künftig auch bei Sprachdiensten rein paketbasiert sein wird, sollen die Investitions- und Betriebskosten für die Netzbetreiber zudem geringer als bislang ausfallen. Gleichzeitig soll die Qualität der Dienste (QoS) höher ausfallen. Bis Nutzer hierzulande aber von den Verbesserungen profitieren können, wird noch einige Zeit vergehen. Zwar könnte der Ausbau der bereits vorhandenen Infrastruktur nach Ansicht von Netzausrüstern wie beispielsweise Nokia Siemens Networks bereits in Kürze beginnen, allerdings wollen erst im kommenden Jahr die ersten Provider damit starten.