Durchsuchungen bei Werbevermarktern von kino.to

Przemyslaw Szymanski
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Nachdem das Streaming-Portal kino.to vor mehr als einem Jahr vom Netz genommen und der Betreiber vor einem Monat zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt wurde, könnte es nun für die Werbevermarkter von kino.to brenzlig werden.

Laut Berichten der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) wurde bei einer von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geleitetet landesweiten Aktion am 11. Juli 2012 bereits ein Werbevermittler verhaftet, der zweite soll sich am 16. Juli 2012 freiwillig gestellt haben. Beiden wird Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Die Unternehmen sollen Teil eines Netzwerkes sein, zu dem Ende 2011 insgesamt vier Firmen gehörten, die Raubkopien- und Erotikportale sowie Filehoster vermarkteten – unter anderem auch kino.to. Zwei der dazugehörigen Betriebe sollen zu diesem Zeitpunkt bereits eingestellt worden sein.

Als Ausgangspunkt des Verfahrens gegen die Werbevermarkter gibt die GVU eigene umfangreiche Vorermittlungen „gegen mehrere Internet-Werbeanbieter seit dem Frühjahr 2011“ an. Zu diesem Zeitpunkt soll die Gesellschaft auf eine der Agenturen aufmerksam geworden sein, da deren Werbeschaltungen damals auf der bekannten Streaming-Internetseite kino.to angezeigt wurden. Die gesammelten Beweise sollen dann im Januar 2012 an die Behörden weitergeleitet worden sein, aufgrund derer das jetzige Verfahren eingeleitet wurde.

Welche Strafen die beiden verhafteten Personen bei einer Verurteilung zu erwarten hätten, ist unbekannt. „Auch das deutsche Urheberrecht verfügt mit Paragraf 106 Urheberrechtsgesetz über eine Strafnorm, welche unerlaubte Vervielfältigungen und Verbreitungen von urheberrechtlich geschützten Werken mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft“, meint Rechtsanwalt Stephan Mathé der Anwaltssozietät Rode + Mathé zu dem damaligen Fall von The Pirate Bay gegenüber dem Stern. Dieses Strafmaß kann laut Mathé dabei auch auf die Beihilfe verhängt werden.