Gericht hebt Teile des Milliardenurteils gegen Samsung auf

Przemyslaw Szymanski
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Das Verfahren zwischen Apple und Samsung scheint wieder in Bewegung zu kommen: Die zuständige Richterin Lucy Koh hat unter anderem nun Teile der gegen den südkoreanischen Konzern verhängten Schadenersatzsumme in Höhe von 1,05 Milliarden US-Dollar aufgehoben – insgesamt sind rund 450 Millionen US-Dollar strittig.

In der 27 Seiten langen Begründung heißt es, dass die Geschworenen die Strafzahlungen für die Hälfte der von Apple wegen Patent- und Markenrechtsverletzungen beanstandeten Geräte falsch berechnet hätten. So wurde die dafür fällige Entschädigungszahlung aufgrund von Patentverletzungen und der Verletzung des sogenannten „Trade Dress“, des US-Markenrechts, berechnet. Laut Koh hätten die Geschworenen die Entschädigungszahlung aber lediglich wegen Patentverletzungen festlegen dürfen, worüber die Geschworenen deutlich in den Instruktionen des Gerichts informiert worden seien.

Aufgrund dessen ist die von den Geschworenen im August 2012 festgesetzte Entschädigung der Ansicht der Richterin zufolge zu hoch angesetzt. Zahlreiche Medienberichte über eine deutliche Senkung der Schadenersatzsumme sind in diesem Zusammenhang jedoch nicht zutreffend, da die aufgehobenen Teile der Entschädigung vor neuen Geschworenen erneut verhandelt werden sollen – was theoretisch sogar zu einem höheren Schadenersatz führen könnte.

Bei fünf Samsung-Geräten haben die Geschworenen zudem einen geringeren Betrag veranschlagt, als ein von Samsung nominierter Zeuge berechnet hatte. In diesem Bereich verlangte Apple eine höhere Summe. Dieser Antrag wurde allerdings abgelehnt, weil die Geschworenen der Begründung zufolge nicht an die Aussage eines Zeugen gebunden seien.

Des Weiteren wollte Apple zusätzliche Zahlungen für die ab dem 1. Juli 2012 verkauften Geräte erwirken, da die im Prozess vorgelegten Daten nur Verkäufe bis zum 30. Juni 2012 berücksichtigten. Die Richterin stimmt dem Anspruch auf zusätzlichen Schadenersatz grundsätzlich zu, schränkt diesen aber für Verkäufe ab dem 25. August des vergangenen Jahres, dem Tag nach dem Urteil ein. Denn den dazwischen liegenden Zeitraum hätten die Geschworenen in ihrer Berechnung möglicherweise schon berücksichtigt.

Da die Geschworenen aber keine Lizenzgebühren festgelegt haben, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar, wie viel Samsung für die nach dem 24. August verkauften Geräte, die Apples Ansprüche verletzen, bezahlen soll. Die Berechnung wäre auf Basis der zuerkannten Schadenersatzsummen möglich, wenn die Parteien Beweise mittels Samsungs Absatzzahlen vorlegen können. Da aber gegen bestimmte Entscheidungen des Verfahrens bereits Rechtsmittel ergriffen wurden, möchte die Richterin erst das Resultat des Verfahrens beim übergeordneten Gericht abwarten, bevor sie diese Summen endgültig berechnet.

Samsung zeigte sich mit der Entscheidung der zuständigen Richterin zufrieden. „Wir freuen uns, dass das Gericht entschieden hat, 450,51 Millionen US-Dollar der von der Jury verhängten Entschädigung zu streichen“, erklärte Samsung-Sprecher Adam Yates gegenüber CNet. „Samsung strebt eine weitere Überprüfung an, was den verbleibenden Betrag angeht.“ Steve Dowling, seines Zeichens Sprecher von Apple, lehnte diesbezüglich eine Stellungnahme ab.