Verbraucherschutzministerin fordert Rückgaberecht für Apps

Przemyslaw Szymanski
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Aktuell müssen Verbraucher bei einem Kauf von Smartphone- respektive Tablet-Apps hoffen, dass diese beispielsweise den vom Entwickler versprochenen Funktionsumfang bieten – denn ein Rückgaberecht für die beliebten Applikationen gibt es nicht. Letzteres soll sich laut Lucia Puttrich (CDU) jedoch zukünftig ändern.

Denn die Vebraucherschutzministerin vom Bundesland Hessen fordert vor der Verbraucherschutzministerkonferenz ab dem 15. Mai in Bad Nauheim, dass die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrechtrichtlinie in nationales Recht einen Ausgleich für das mit dem Download erlöschende Widerrufsrecht schafft. „Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht“, sagt Puttrich in der Mitteilung. Verbraucher müssten aber die Chance haben zu entscheiden, ob ihnen ein Produkt gefällt oder nicht.

Die Regelungen für den Versandhandel und das Widerrufsrecht müssen bis Mitte 2013 in nationales Gesetz integriert werden, was zahlreiche Änderungen im E-Commerce-Bereich mit sich bringt. Den ersten Schritt der Richtlinie, den „Zahlungspflichtig bestellen“-Button, hat der deutsche Gesetzgeber bereits mit Wirkung zum 01.08.2012 umgesetzt. Im zweiten Schritt sollen nun Neuregelungen beim Widerrufsrecht folgen.

Der angesprochene Ausgleich könnte laut der Verbraucherschutzministerin etwa in der Verpflichtung der Anbieter bestehen, dem Verbraucher eine Demoversion der genannten Apps wie bei anderer Software oder auch Musik anbieten zu müssen.

Apple sieht im App Store aktuell gar kein Rückgaberecht vor, zeigt sich aber in einigen Fällen kulant, wenn Nutzer den Kundendienst mit einer Begründung kontaktieren. In Google Play Store können die Nutzer eine App innerhalb von 15 Minuten ab dem Zeitpunkt des Downloads zurückgeben.

Zudem setzen sich die hessischen Verbraucherschützer für mehr Transparenz und Klarheit der Informationen beim mobilen Einkauf ein. Die wesentlichen Informationen für die Nutzer und Einwilligungserklärungen sollen so gestaltet sein, dass sie auf den Endgeräten angemessen zur Kenntnis genommen werden können und der Verbraucher diesen zustimmen kann. Hierfür müssen die Geräte-Hersteller und Entwickler von Apps sorgen.

Auch die Transparenz bei der Kaufabwicklung müsse verbessert werden. „Die Zahl der Verbraucher, die mit ihren mobilen Endgeräten Tickets kaufen, Bankgeschäfte abwickeln oder online einkaufen, nimmt immer mehr zu. Um diesem Trend verbraucherfreundlich zu begegnen, müssen die Verbraucher klar verständliche und übersichtliche Informationen erhalten“, sagt die Ministerin. Des Weiteren spricht sie sich generell für entsprechende Informations- uns Aufklärungskampagnen aus, um die „Verbraucherbildung im digitalen Verbraucherschutz“ voranzubringen.