Amazons „Cyber Monday Woche“ in der Kritik

Jan-Frederik Timm
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Auch in diesem Jahr steht Amazons „Cyber Monday Woche“ in der Kritik. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht die Rabatte eher „als kleines Teelicht“ denn als „Feuerwerk“. Große Rabatte, die zumeist gegenüber der UVP ausgeschrieben werden, fielen deutlich kleiner aus. Günstig ist Amazon trotzdem.

Ohne Mühe entdeckten die Verbraucherschützer 50 Produkte, bei denen enorme Preisnachlässe von mehr als 40 Prozent auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP) beruhten. Dazu zählten vor allem Technikprodukte, Schmuck und Spielzeug“, erklärte die Verbraucherzentrale per Pressemitteilung am Donnerstag. Das sei irreführend, denn „kaum ein Händler, geschweige denn Amazon selbst, berechnet Kunden die als Mondpreise verschrienen UVP. Deutlich wird das anhand eines Damen-Ohrsteckers mit einem Nachlass von satten 74 Prozent. Der kostete statt der UVP von 85 Euro im Cyber-Deal 22,19 Euro. Tatsächlich aber kassierte Amazon - abseits der Cyber-Woche - für das Geschmeide nicht 85 Euro, sondern nur 26,17 Euro.

Im Schnitt habe der durchschnittliche Rabatt bei den 50 von der Verbraucherzentrale geprüften Produkten nicht bei 50 sondern lediglich bei 18 Prozent gelegen. „Nötig hat Amazon solche Prozente-Tricksereien eigentlich nicht. Denn als Schnäppchen gehen Cyber-Angebote meist durch“, resümieren die Verbraucherschützer. Im Quervergleich mit anderen Anbietern war Amazon bei allen 50 Produkten in der Tat der günstigste Anbieter.

Im letzten Jahr hatte das Landgericht Berlin die von Amazon erstmals im Jahr 2010 in Deutschland veranstaltete „Cyber Monday Woche“ nachträglich für nicht rechtens erklärt. Aufgrund einer zu geringen Verfügbarkeit der ausgepriesenen Produkte habe es sich bei der Aktion um verbotene Lockwerbung gehandelt. In den Jahren 2011 und 2012 hatte Amazon die Verfügbarkeit der im Preis gesenkten Produkte daraufhin deutlich erhöht. Zu weiteren Klagen war es nicht gekommen.