Anzeige wegen heimlicher Windows-Updates

Jirko Alex
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In Folge der heimlichen Updates von Windows in der vergangenen Zeit, die Microsoft auch offiziell bestätigte, hat nun Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Der Rechtsanwalt sieht deutsches Recht verletzt und kumuliert so die Klagen vieler Nutzer juristisch.

Microsoft veränderte in der Vergangenheit laut eigenen Aussagen mehrmals Dateien, die im direkten Zusammenhang mit dem Windows-eigenen Update-Service (WU) stehen. Die Updates dienten dazu, den WU-Client auf dem aktuellen Stand zu halten, damit dieser auch weiterhin alle neuen Updates findet. Im Falle einer nicht erfolgenden Aktualisierung, so Microsoft, hätte es passieren können, dass der Client keine neuen Updates mehr finden und installieren könne. Microsoft überging dabei auch die Einstellungen, die Nutzer bei der Konfiguration des Update-Services vorgenommen haben. So aktualisierte sich der WU-Client nicht nur, wenn die automatischen Updates eingeschaltet waren, sondern auch, wenn der PC-Nutzer nur über neue Updates informiert werden wollte, um über die Installation selbst zu entscheiden. Lediglich der ausgeschaltete Update-Service aktualisierte sich nicht selbst. Betroffen waren alle Kunden von Windows XP und Windows Vista.

Thomas Feil sieht in diesem Vorgehen den Paragraphen §303a des StGB verletzt, der die Veränderung von Daten untersagt. Die Anzeige wurde gegen Unbekannt eingereicht, da bisher noch nicht feststehe, ob die Microsoft Deutschland GmbH für das Vorgehen verantwortlich gemacht werden könne. Als möglicher Verdächtiger wurde die deutsche Vertretung des Redmonder Konzerns jedoch benannt. Sollte der Staatsanwalt der Anzeige zustimmen, so könnte es heikel für Microsoft werden. Der Konzern hat die heimlichen Updates nämlich bereits bestätigt. In diesem Fall wäre nur noch zu klären, ob es „Rechtfertigungsgründe“ für das Handeln gab, zu denen zum Beispiel eine „mutmaßliche Einwilligung“ durch die Betroffenen gehöre. Gerade diese könne in besagtem Fall laut Feil jedoch nicht vorliegen, da bereits viele Beschwerden von betroffenen Nutzern zu Microsofts Gebaren eingingen.