Paul Allen verklagt Google, Facebook, Apple und Co.

Benjamin Beckmann
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Microsoft-Mitbegründer Paul Allen, der bisher neben seiner Tätigkeit für den Redmonder Softwarekonzern eher als Mäzen und Investor bekannt war, scheint nun auch auf dem Felde der Patentverletzungskläger tätig werden zu wollen.

Er verklagte unter anderem die Firmen AOL, Apple, eBay, Facebook, Google und Yahoo, weil sie seiner Ansicht nach Patente, die Techniken für die Darstellung und Administration von Audio- und Videodateien sowie Texten schützen, verletzen würden. Allerdings unterscheidet sich Allen von den meisten Patentklägern dahingehend, dass er im Gegensatz zu der gängigen Praxis keine recht weit und schwammig gefassten Patente in Geld ummünzen möchte. Dies deshalb, weil die betroffenen Patente von Forschenden in einer Allen gehörenden Firma entwickelt und angemeldet wurden, sodass Allen zwar nicht der Erfinder, aber doch der rechtmäßige Inhaber der Patentrechte ist.

Desweiteren wird von Allens Rechtsvertretern betont, dass man sich insofern von sogenannten „Patent-Trollen“ (Personen, die u.a. Patente ungenau und weitläufig formulieren, um so später andere, auf ähnlichen Technologiegebieten aktive Firmen beklagen zu können) unterscheide, als dass man alle durch die Patente geschützten Inhalte durch intensive und fordernde Arbeit selbst entwickelt und an die Marktreife herangeführt habe. Daher habe man vier verletzte Patente, die essentiell für die jetzige Arbeitsweise von Suchmaschinenanbietern und E-Commerce-Unternehmen seien, in besagter Klage angeführt (6,263,507 / 6,034,652 / 6,788,314 / 6,757,682). In dieser wird Schadenersatz im nicht bezifferten Umfang ebenso verlangt wie die gerichtliche Unterbindung der weiteren Nutzung der in ihrem Schutze verletzten Technologien.

Die Auffassung, dass Allen da nicht dem Klischee des „Patent-Trolls“ entspreche, wird von den beklagten Firmen jedoch nicht geteilt. Während es Google bedauerte, dass man den Konkurrenzkampf vom Markt zum Gericht verlege, fand Facebook härtere Worte, in welchen der Klage jegliche Grundlage und damit Legitimation abgesprochen wurde. Zudem sei man gewillt, sich nachdrücklich dagegen zur Wehr zu setzen.

Der Microsoft-Konzern, von dem man annehmen könnte, dass er aufgrund der punktuellen Ähnlichkeit der Geschäftsfelder mit den beklagten Firmen ebenfalls eine Klage erhalten hätte, wurde in keiner Weise belangt. Ob eine Lizenzierung der Patente durch Microsoft erfolgte, ist nicht eruierbar.

Wenn man vergleichbare bisherige Geschehnisse betrachtet, so scheint es nicht unwahrscheinlich, dass die Affäre in einem gut dotierten Vergleich bei Rückziehung der Klage seitens Allens enden wird.