Teile der Origin-Bestimmungen offenbar sittenwidrig

Update Maximilian Schlafer
989 Kommentare

Schon im Vorfeld der Veröffentlichung von Battlefield 3 gab es kritische Stimmen von Nutzern, die mit den weitreichenden Rechten, die sich EA in dem EULA und in der Datenschutzerklärung des Dienstes Origin einräumen lässt, nicht einverstanden waren. Ein genauerer Blick darauf zeigt, dass durchaus Sprengstoff darin enthalten ist.

Die Seite gamestar.de hat nun offenbar einen einschlägig bewanderten Anwalt namens Thomas Schwenke mit der Prüfung dieses Vertragswerkes beauftragt, welcher zu einem durchaus beachtenswerten Ergebnis kam. In der von ihm untersuchten Version dem EULA fanden sich zahlreiche Bestimmungen, die entweder den Anforderungen der deutschen Rechtsnormen betreffend der Verwendung von AGB durch Unternehmen im Verhältnis zu Verbrauchern nicht entsprechen oder aber den Bestimmungen des Wettbewerbsrechtes, der Datenschutzregelungen, der Zivilprozessordnung und dem Telemediengesetz nicht Genüge tun. Im Einzelnen attestierte der Prüfer folgenden Bestimmungen einen nicht rechtswirksamen Charakter:

  • der Klausel, in der sich EA das Recht einräumen lässt, Lizenzen von installierten EA-Spielen unter Zuhilfenahme von auf dem Computer gespeicherten Informationen zu verifizieren (sollte EA dies tun, geschähe es widerrechtlich)
  • die Klausel, nach der die Unterstützung der Programme nach belieben durch EA kündbar ist
  • dem umfassende Gewährleistungs- und Haftungsausschluss für Mängeln und Handlungen aller Art (bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen ist das nicht möglich)
  • dem von EA in Anspruch genommenen Recht, Änderungen der Datenschutzrichtlinie bzw. der Nutzungsbestimmungen ohne weiteres durchführen zu dürfen (dies darf nur aus triftigen Gründen erfolgen und der Verbraucher muss eine angemessene Widerspruchsmöglichkeit haben)
  • dem Versuch EAs, den Gerichtsstand des Vertrages nach England zu verlegen und nur dortiges Recht zur Anwendung kommen zu lassen (nicht zulässig, da hier Verbraucherschutzvorschriften tangiert werden, die ius cogens darstellen; es bleibt daher bei deutschem Recht und deutscher Gerichtsbarkeit)
  • dem Rechtsmittelausschluss, wonach dem Verbraucher als einziges Rechtsmittel bei einer Streitigkeit zwischen ihm und EA die Kündigung eines Abonnements oder des Kontos ansich erlaubt ist (der Gang zu Gericht darf einem Verbraucher nicht verwehrt werden)
  • dem Versuch der geltungserhaltenden Reduktion für den Fall, dass bestimmte Klauseln unwirksam sein sollten (laut BGB tritt an die Stelle einer unwirksamen Klausel ohne wenn und aber die jeweilige dispositive Regelung des Gesetzes)

Angesichts dieses offensichtlichen Verstoßes gegen Rechtsnormen, die dem Daten- und Verbraucherschutz gewidmet sind, besteht laut Schwenke die Möglichkeit als Verbraucher gekauft Spiele, die Origin zwingend voraussetzen, aufgrund rechtlicher Mangelhaftigkeit nach §434 und §437 BGB gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben zu können. Das gilt, wenn man vor dem Kauf zwar über den Zwang zu Origin aufgeklärt wurde, nicht aber über die vorhin erwähnten unzulässigen Regelungen.

EAs Datensammelfreude
Einen weiteren großen und bedenklichen Posten machen die Regelungen EAs betreffend des Umfanges der gesammelten Daten und des Umgangs damit aus. Wie der Datenschutzerklärung EAs zu entnehmen ist, wird zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten (allerdings nach dem Maßstab, was EA dem einen oder anderen Bereich zugehörig erachtet) unterschieden. Sonderbarerweise finden sich dann unter nicht-personenbezogenen Daten eindeutig personenbezogene wie die MAC- oder IP-Adresse. Schlussendlich werden beide Datensätze gemeinsam erfasst.

Zwar wird einige Absätze weiter unten davon gesprochen, dass keinerlei personenbezogene Daten weitergegeben werden, nicht-personenbezogen hingegen schon. Abgesehen davon, dass Schwenke durch die Verknüpfung miteinander diese allesamt zu persönlichen Daten werden, würde EA also auch Daten wie die IP- oder MAC-Adresse, die ja nach Eigendefinition nicht-personenbezogen seien, weitergeben. Als Grund für diese Praxis wird folgendes angegeben:

Wenn Sie EA Online- und Mobil-Produkte und -Dienste nutzen oder unsere Spiele auf Ihrem PC oder Spielsystem spielen, erfassen wir möglicherweise bestimmte, nicht-personenbezogene demographische Daten, einschließlich Geschlecht, Postleitzahl, Daten über Ihren Rechner, Ihre Hardware, Software, Plattform, Spielsystem, Medien, mobiles Gerät, einschließlich Geräte-IDs, Ereignisdaten, Internet Protocol (IP)-Adresse, Netzwerk-Media Access Control (MAC)-Adresse und Verbindung. Wir erfassen außerdem andere nicht-personenbezogene Daten wie z.B. Benutzername, Benutzer-ID oder Persona, Nutzung von Funktionen, Spielstatistiken, Punktzahlen und Leistungen, Benutzerranglisten und Klickpfade sowie andere Angaben, die Sie möglicherweise bei Umfragen über Ihre Kontoeinstellungen und Online-Profile wie beispielsweise Freunde-Listen oder Käufe machen. Im Rahmen von Markt- und demographischen Studien und/oder Daten erhalten wir möglicherweise auch von Dritten entweder nicht-personenbezogene Daten oder öffentlich zugängliche Informationen, die wir zur Ergänzung der unmittelbar von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nutzen.

Die dazu passende Bestimmung in der EULA Origins lautet wie folgt:

2. Einwilligung zur Datenerhebung und -nutzung.

Du gestattest EA und seinen Partnern das Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen, die deinen Computer (einschließlich IP-Adresse), dein Betriebssystem, deine Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und deine Hardware-Peripherie identifizieren, um die Bereitstellung von Software-Updates, dynamischen Inhalten, Produktunterstützung und anderen Diensten, einschließlich Online-Diensten, zu erleichtern. EA kann diese Daten ebenfalls in Verbindung mit personenbezogenen Informationen zu Marketingzwecken und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienste nutzen. Des Weiteren können wir diese Daten in einer Form, die keine persönliche Identifizierung ermöglicht, an uns verpflichtete Drittunternehmen weitergeben. WENN DU NICHT WILLST, DASS EA DIE IN DIESEM ABSCHNITT BESCHRIEBENEN DATEN SAMMELT, BENUTZT, SPEICHERT, ÜBERMITTELT ODER ANZEIGT, INSTALLIERE ODER NUTZE DIE ANWENDUNG BITTE NICHT. Diese und alle anderen EA zur Verfügung gestellten und/oder von EA in Verbindung mit deiner Installation und Nutzung dieser Anwendung gesammelten Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von EA gesammelt, genutzt, gespeichert und übertragen. Du findest die Datenschutzrichtlinie auf www.ea.com. Sollten die Bedingungen dieses Abschnitts den Bedingungen der Datenschutzrichtlinie von EA widersprechen, gelten die Bedingungen der Datenschutzrichtlinie.

Des Weiteren nimmt EA für sich in Anspruch, dass die gesammelten Daten ohne weiteres „in die Vereinigten Staaten oder in andere Länder, einschließlich Länder innerhalb und außerhalb der Europäischen Union und Asien, übertragen und dort verwendet, verarbeitet, gespeichert und für die in diesen Datenschutzrichtlinien aufgeführten Zwecke verwendet werden [können]“. Das widerspricht jedoch den Paragraphen 4b und 4c des Bundesdatenschutzgesetzes, wonach der Nutzer darüber explizit um Einwilligung befragt werden und ihm auch das jeweilige Land mitgeteilt werden muss. Diese Klausel ist daher laut dem prüfenden Anwalt ebenfalls nichtig.

Angesichts dieses harten Tobaks lag es natürlich auch nahe, einen kurzen Blick auf die Datenschutzrichtlinienbestimmungen der Konkurrenz in Form von Valve werfen. Dort finden sich ähnliche Regelungen bezüglich Garantie- und Haftungsausschlüssen sowie zum Rechtsmittelausschluss oder zur Gerichtsstandsvereinbarung, wenn auch in mehr oder minder anderem Wortlaut. Einzig ein Begehren zu solch umfangreicher Datensammlung wie in EAs Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt sich nicht auffinden.

Als Conclusio ist festzuhalten, dass es zwar durchaus legitim ist, dass Unternehmen versuchen, sich durch die Verwendung von AGB eine günstige Rechtsposition zu sichern, jedoch ist es wohl kaum zu viel verlangt, sich dabei an Grundmaßstäbe des geltenden Rechtes zu halten. Generell bleibt wohl die Frage übrig, ob man als Nutzer für die Möglichkeit ein Spiel konsumieren zu können, derartige Unarten (Missachtung rechtlicher Bestimmungen, Datensammelbedürfnisse über jede Notwendigkeit hinaus), die scheinbar durchaus verbreitet sind, in Kauf nehmen will. Dies muss wohl jeder Einzelne für sich entscheiden, jedoch sollte bedacht werden, dass bislang noch kein einziger triftiger Grund geliefert wurde, weswegen man als Unternehmen im Sinne der Kundenbetreuung so eine Fülle an teils höchstpersönlichen Daten benötigt (Stichwort Systemscanvorgang), denn bislang war eine ordentliche Kundenbetreuung offenbar auch ohne diese Daten möglich.

Datenschutzerklärung im Volltext (Achtung, sehr umfangreich)

Link zur EA-Datenschutzerklärung

Link zur EULA von Origin

Link zur Privacy Policy Valves

Link zu den Nutzungsbestimmungen von Steam

Vielen Dank an unsere Leser für die zahlreichen
Hinweise zu dieser News!

Update

Mittlerweile wurden der Endnutzerlizenzvertrag für Origin von EA hinsichtlich einiger Bestimmungen adaptiert. Während ein Großteil der oben schon geschilderten, in Deutschland unwirksamen Bestimmungen weiterhin beibehalten wurde, erfuhr neben der ebenfalls für Deutschland irrelevanten Schiedsgerichtsvereinbarung vor allem der Absatz betreffend der Rechte, die sich EA bezüglich des Sammelns von Daten einräumen lassen will, eine tiefgreifendere Umformulierung. Ein Vergleich der beiden vollständigen Vertragstexte ist auf diesem Bild der Seite theorigin.de zu sehen.

Fassung vom 29.10.2011

2. Einwilligung zur Datenerhebung und -nutzung.

EA weiß, dass Ihnen wichtig ist, wie Informationen über Sie gesammelt, verwendet und weitergegeben werden und weiß deshalb Ihr Vertrauen zu schätzen, dass wir gewissenhaft und zweckmäßig mit Ihren Daten umgehen. Informationen über unsere Kunden stellen einen wichtigen Teil unseres Geschäfts dar. EA wird niemals personenbezogene Daten weiterverkaufen, Spyware verwenden oder auf den Rechnern von Benutzern installieren. Wir geben keine Informationen, die Sie persönlich identifizieren, ohne Ihre Zustimmung weiter, außer in den seltenen Fällen, in denen eine Preisgabe gesetzlich oder zur Durchsetzung der Rechte von EA notwendig ist.

Zusätzlich zu den Informationen, die Sie selbst direkt an EA weitergeben, sammelt EA nicht-personenbezogene (oder anonyme) Informationen, um EAs Produkte und Dienste zu verbessern, Ihnen Dienste zur Verfügung zu stellen, Software-Updates, dynamische Inhalte und Produktunterstützung leichter zugänglich zu machen und zur Kommunikation mit Ihnen. Die nicht-personenbezogenen Informationen, die EA sammelt, schließen technische und zugehörige Informationen ein, die Ihren Computer (einschließlich IP-Adresse) und Ihr Betriebssystem identifizieren, sowie Informationen über Ihre Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und Ihre Hardware-Peripherie. Wie vorstehend erwähnt werden diese Informationen regelmäßig zur Verbesserung unserer Produkte und Dienste, zur Behebung von Bugs (Programmfehler) sowie zur Verbesserung des Benutzererlebnisses gesammelt.

In der neuen Fassung wird nun versichert, dass man sich des Bedürfnisses der Nutzer nach verantwortungsvollem Umgang mit gesammelten Daten bewusst sei und dementsprechend verantwortungsvoll agieren wolle. Man werde keinerlei Daten an Dritte verkaufen oder Spyware verwenden bzw. auf Kundenrechnern installieren sowie keinerlei persönliche Daten ohne Zustimmung der jeweils betroffenen Person weitergeben (außer in Fällen von gesetzlicher Verpflichtung).

Der Umfang der gesammelten Daten ist jedoch augenscheinlich weiterhin der gleiche, EA scheint sich also nur bezüglich der Weitergabe der Daten eingeschränkt zu haben. Welche Daten im Einzelnen überhaupt erfasst und an EA übermittelt werden, ist momentan aber weder dem EULA noch der Datenschutzerklärung EAs in vollem Umfang zu entnehmen, sodass hier wohl noch weiterer Klärungsbedarf besteht.

  989 Kommentare
Themen:
  • Maximilian Schlafer E-Mail
    … ist die erste Anlaufstelle für alles, was Recht ist auf ComputerBase. Paragraphen haben es ihm angetan.
Quelle: Gamestar

Ergänzungen aus der Community

  • -Headhunter- 29.10.2011 23:55
    Moin,
    zum Thema ansich ist hier eigentlich ja schon alles gesagt (habe den Thread und nicht nur diesen komplett gelesen).

    Ich bin selber seit Beginn begeisterter BF Spieler und daher tut mir die Sache mir Origin auch sehr weh, diese Art der Software, wie im übrigen Steam auch, ist und bleibt eine Frechheit und wird den Weg auf meine Festplatte niemals finden, selbst wenn die Games dort umsonst wären.

    Auch alle Social Network Kisten sind und bleiben mir fremd, weil ich meine private Selbstbestimmung niemals für so banale Dinge wie Computerspiele und oder Software in fremde Hände geben will und werde (entsprechende Maßnahmen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen geroffen). Dass ein kompletter Schutz meiner Daten nicht möglich ist, ist mir natürlich bewusst, aber ich denke, jeder ist für den Schutz seiner Daten eigenverantwortlich und muss sein Bestes dafür geben. Das ist der Preis, den der Vorteil der Informationsfreiheit, die das Netz bietet, kostet. Jeder der nicht selbstverantwortlich mit seinen Daten umgeht, ist in meinen Augen unmündig. Daher sind alle erdenklichen Aussagen dahingehend, dass man sich ja eh fügen müsse hinfällig.

    Mich machen alle Leute die sich freiwillig, egal zu welchem Zweck, dermaßen digital prostituieren (mir fällt dazu kein besserer Begriff ein) einfach nur traurig.
    Einer Software zuzustimmen, die nach der EULA offensichtlich, egal für welchem Zweck sie offenkundig bereitgestellt wurde, einzig und allein den Zweck verfolgt, Daten der Nutzer zu sammeln und auszuwerten, sollte kein mündiger Bürger dieser Welt installieren. Jedes erdenkliche Argument dagegen läuft für mich ins Leere.

    Die Leute, die FB, andere Social Networks und oder Software wie Steam anfügen, den möchte ich sagen, eine Nutzung eben solcher Software macht euch zu digitalen Nutten, die sich die Unternehmen der digitalen Welt nur zu gerne vornehmen. Und dann stellt sich die Frage für was ihr das macht,....? Für die Nutzung (nicht einmal den Besitz) einer Software, und selbst dieses Recht der Nutzung obliegt dem guten Willen dessen dem ihr euer Geld gegeben habt. Klingelts...?

    Natürlich bin ich selber nicht frei von dem Fehler meinen Allerwertesten für gewisse Sachen die ich gern hab hinzuhalten, aber für die Nutzung eines Spiels oder einer Software, wie BF3, halte ich meinen Hintern nicht hin.

    Klar möchte ich BF3 gerne spielen, aber nicht zu diesem Preis.

    Die Tatsachen, dass eine Software wie BF3, die ein Programm wie Origin zwingend voraussetzt, überhaupt in DE angeboten werden darf, obwohl geltendes Recht verletzt wird, ist für mich ein weiterer Punkt an unserem politischem System zu zweifeln. Meiner Meinung nach gehört es verboten und der Publisher bestraft.

    Gruß -Headhunter-
  • Zornbringer 30.10.2011 00:12
    ich möchte nur kurz zwei dinge anmerken. die eula's zu origin sind schon lange bekannt. sowieso ist nicht nur das allerhabene battlefield 3 betroffen, sondern alles, was mit origin verknüpft ist.

    und...

    der steam vergleich ist einfach nicht korrekt. steam hat andere eula's. steam spioniert nicht aus. selbst die "hardware survey" erfolgt ausschließlich durch individuelle zustimmung.

    (außerdem ist mir valve schlicht sympatischer als EA, aber das ist nur mein subjektives empfinden)
  • Doktor Kumpel 30.10.2011 00:25


    Moin,
    zum Thema ansich ist hier eigentlich ja schon alles gesagt (habe den Thread und nicht nur diesen komplett gelesen).

    Ich bin selber seit Beginn begeisterter BF Spieler und daher tut mir die Sache mir Origin auch sehr weh, diese Art der Software, wie im übrigen Steam auch, ist und bleibt eine Frechheit und wird den Weg auf meine Festplatte niemals finden, selbst wenn die Games dort umsonst wären.

    Auch alle Social Network Kisten sind und bleiben mir fremd, weil ich meine private Selbstbestimmung niemals für so banale Dinge wie Computerspiele und oder Software in fremde Hände geben will und werde (entsprechende Maßnahmen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen geroffen). Dass ein kompletter Schutz meiner Daten nicht möglich ist, ist mir natürlich bewusst, aber ich denke, jeder ist für den Schutz seiner Daten eigenverantwortlich und muss sein Bestes dafür geben. Das ist der Preis, den der Vorteil der Informationsfreiheit, die das Netz bietet, kostet. Jeder der nicht selbstverantwortlich mit seinen Daten umgeht, ist in meinen Augen unmündig. Daher sind alle erdenklichen Aussagen dahingehend, dass man sich ja eh fügen müsse hinfällig.

    Mich machen alle Leute die sich freiwillig, egal zu welchem Zweck, dermaßen digital prostituieren (mir fällt dazu kein besserer Begriff ein) einfach nur traurig.
    Einer Software zuzustimmen, die nach der EULA offensichtlich, egal für welchem Zweck sie offenkundig bereitgestellt wurde, einzig und allein den Zweck verfolgt, Daten der Nutzer zu sammeln und auszuwerten, sollte kein mündiger Bürger dieser Welt installieren. Jedes erdenkliche Argument dagegen läuft für mich ins Leere.

    Die Leute, die FB, andere Social Networks und oder Software wie Steam anfügen, den möchte ich sagen, eine Nutzung eben solcher Software macht euch zu digitalen Nutten, die sich die Unternehmen der digitalen Welt nur zu gerne vornehmen. Und dann stellt sich die Frage für was ihr das macht,....? Für die Nutzung (nicht einmal den Besitz) einer Software, und selbst dieses Recht der Nutzung obliegt dem guten Willen dessen dem ihr euer Geld gegeben habt. Klingelts...?

    Natürlich bin ich selber nicht frei von dem Fehler meinen Allerwertesten für gewisse Sachen die ich gern hab hinzuhalten, aber für die Nutzung eines Spiels oder einer Software, wie BF3, halte ich meinen Hintern nicht hin.

    Klar möchte ich BF3 gerne spielen, aber nicht zu diesem Preis.

    Die Tatsachen, dass eine Software wie BF3, die ein Programm wie Origin zwingend voraussetzt, überhaupt in DE angeboten werden darf, obwohl geltendes Recht verletzt wird, ist für mich ein weiterer Punkt an unserem politischem System zu zweifeln. Meiner Meinung nach gehört es verboten und der Publisher bestraft.

    Etwas zu übertrieben dargestellt, aber im Grunde stimme ich dir zu.

    Ein Punkt ist allerdings zu erwähnen; du schreibst, dass derjenige, der die Entscheidung trifft seine Daten preiszugeben (Facebook etc) nicht mündig ist weil er nicht verantwortungsvoll mit seinen Daten umgeht. Das stimmt so schlicht nicht. Gerade dadurch, dass derjenige die Entscheidung trifft, die Vorteile zu nutzen die ein entsprechendes Angebot liefert und im Gegenzug wissentlich den Preis bezahlt seine Daten freizugeben, zeigt er seine Mündigkeit. Nur weil er diesen Tausch eingeht kannst du sie ihm nicht einfach absprechen.

    Nicht wirklich entscheidungsfähig wäre vielleicht derjenige, der einfach alles ankreuzt, auf "ja" klickt ohne sich überhaupt bewusst zu sein was das für Konsequenzen hat und ob er das überhaupt wollen würde.
  • AleksZ86 30.10.2011 01:01
    Origin hat die Möglichkeit auf alle Festplatten zuzugreifen.
    Bei mir läuft Origin in der "Sandboxie", ich hab sie mir jetzt eingerichtet.
    Wer dies auch machen möchte, hier zwei gute Anleitungen:
    http://www.pc-howto.com/inter…rigin-in-die-sandbox-sperren/
    http://ploek.blogspot.com/201…t-sandboxie-installieren.html

    Ich war mir nicht im klaren dass Origin wirklich so schlimm ist, als ich es mir gekauft habe, da ich es nun habe und Geld dafür ausgegeben habe möchte ich es nun auch mit den "niedrigsten Risiken" spielen.
    Laut ProcesMonitor leitet "Sandboxie" alle Anfragen von Origin wie gewünscht in die Sandbox...
  • xrayde 30.10.2011 01:31


    ...All diese Tips mit Sandbox usw. freuen EA doch nur. Statt sich zu beschweren gibt der Kunde trotzdem brav sein Geld aus und wendet Zeit auf, um "sein" Problem in den Griff zu bekommen, schliesslich will man doch das supertolle BF3 spielen... "Turrican101, post: 10899829
    Ich denke Du bist kein BF-Hardcore-Fan(-"Süchtiger"), daher kannst Du es wohl nicht recht einordnen ;)?

    Ich zähle mich seit vielen Jahren auch dazu.

    Aber dieses mal versuche ich mir auf die Zunge zu beißen, und hoffe, dass alle Proteste noch etwas bewirken - und dann kaufe ich das Game auch.

    Denn kein BF-Fan will ernsthaft das Game selbst hier verboten sehen, aber die EA-Machenschaften schon!

    Und wer das Game jetzt schon hat, und die Sucht zu groß ist, für den sind Tipps a la Sandie, VMs & Co. gedacht ;)!
  • J0SH 30.10.2011 01:52
    Mir ist es sowas von egal ob nun Facebook meine Daten "klaut" oder Origin.

    Labert aber Bitte alle weiter so rum, evtl. ist es ja für jemanden interessant. "Vmax1168, post: 10899849
    Alles egal Battlefield 3 ist GEIL!!!! also ist mir Origin egal. So wichtig sind meine Daten nicht , sollen sie doch damit rumspielen. Wenn ich sicher sein will das niemand an meine Daten kommt heißt es einfach finger weg von Internet! "PC_Freak1, post: 10899875
    Einfach UNGLAUBLICH !

    "Alles egal..." und das alles um ein Spiel zu spielen :freak: