Teilniederlage für Google gegen Oracle?

Maximilian Schlafer
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Im Verfahren zwischen Oracle und Google ist es zu einem Zwischenurteil der Jury gekommen. In dem Wahrspruch wird festgehalten, dass Google Oracles Urheberrecht an der Struktur, der Aktionsabfolge und der Organisation Java API verletzt hat.

Allerdings hat die Jury die Frage, ob Google beweisen konnte, dass seine Nutzung der Struktur, der Aktionsabfolge und der Organisation der Java API durch „fair use“ gerechtfertigt sei, nicht beantwortet. Daher sieht Google dieses Urteil als mangelhaft an und will dagegen vorgehen, um so eine Annullierung dieser für die Firma ungünstigen Entscheidung zu erreichen.

Dennoch ist dieses Zwischenurteil, ob es nun halten wird oder nicht, dennoch ein Zeichen dafür, dass Oracle hinsichtlich der Schlüssel-Frage, ob eine Copyright-Verletzung stattgefunden hat, Oberwasser zu bekommen scheint. Denn selbst wenn der Richter diesen Wahrspruch aufgrund der nicht vollständigen Fragenbeantwortung als fehlerhaft verwerfen würde, so ist derzeit kein Grund bekannt, warum die verstärkte Jury mit ihren zwölf Geschworenen nicht wieder so entscheiden sollte.

Sollte die Jury letztlich endgültig feststellen, dass es sich tatsächlich um eine Verletzung des Urheberrechtes von Oracle handelt, dann würde das in letzter Konsequenz bedeuten, dass die Nutzung von Java durch Programmierer zumindest teilweise nur mehr mit einer Lizenz möglich ist. Diese Sichtweise hat Oracle auch bislang schon vertreten.

Bislang war Java eine Art Open Source, da der API-Entwickler Sun-Microsystems bis zu seiner Übernahme durch Oracle diese Nutzungsart gebilligt hatte.

In welchem Ausmaß Oracle in diesem Fall dann von Google Schadenersatz bekommt, wird sich in der dritten Prozessphase zeigen, die in gut einer Woche beginnen soll.