NSA: Datenschützer fordern intensivere Aufklärung

Andreas Frischholz
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Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisiert die bisherige Aufklärung der Überwachungsprogramme der Geheimdienste, die von Edward Snowden enthüllt wurden. Es werde nicht alles getan, um das Ausmaß von Ermittlungen mit Programmen wie Prism, Tempora oder XKeyscore zu erfassen.

Die Datenschützer ziehen aus den bisherigen Erkenntnissen den Schluss, dass der US-amerikanische und britische Geheimdienst mit diesen Programmen das Ziel verfolgen, global und tendenziell unbegrenzt die Internetkommunikation zu überwachen. Persönliche Daten von deutschen Bürgern wären ohnehin betroffen, sofern diese Internetdienste nutzen, deren Server in den USA stehen. Allerdings dürfe „die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden“.

Daher werden Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder aufgefordert, allein wegen der staatlichen Pflicht zum Schutz der Grundrechte, die durch die Überwachungsaktivitäten der Geheimdienste verletzt werden, weitere Ermittlungen anzustellen und Klärung herbeizuführen. Zu diesen Grundrechten zählen etwa der Schutz der informationellen Selbstbestimmung sowie das sogenannte IT-Grundrecht. Allerdings ist nach Ansicht der Datenschützer derzeit noch nicht geklärt, ob andere Staaten von deutschen Behörden rechtswidrig personenbezogene Daten für deren Zwecke zur Verfügung gestellt bekommen. Ebenso wenig sei bekannt, ob deutsche Behörden rechtswidrig erlangte Daten für eigene Zwecke genutzt haben.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert nun, eine „umfassende Aufklärung mit Nachdruck voranzutreiben“ und entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Sollten die Geheimdienste etwa verfassungswidrige Kooperationen mit anderen Diensten betreiben, müssten diese abgestellt und unterbunden werden. Darüber hinaus sollen die für Geheimdienste verantwortlichen parlamentarischen Gremien mehr Befugnisse erhalten, um eine schärfere Kontrolle zu ermöglichen. Als mögliche Option nennen die Datenschützer, dass die jeweiligen Datenschutzbeauftragten stärker eingebunden werden sollen.

Darüber hinaus schlagen die Datenschützer vor, dass nationales, europäisches und internationales Recht weiterentwickelt werden müsste, um den Schutz der Grundrechte gewährleisten zu können. Infolge dessen sollen etwa völkerrechtliche Abkommen wie das Datenschutz-Rahmenabkommen und das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA nur abgeschlossen werden, wenn die Einhaltung europäischer Datenschutzgrundrechte garantiert werde. Ebenso solle innerhalb der EU garantiert werden, dass Geheimdienste der einzelnen Mitgliedsstaaten sich an die Mindeststandards zum Schutz der Privatsphäre halten, die der Grundrechte-Charta der Europäischen Union entsprechen.

Außerdem regt man Initiativen an, in deren Rahmen etwa das Routing von Telekommunikationsverbindungen nur noch über europäische Netze erfolgen soll, um so Geheimdiensten wie der NSA den Zugriff zu erschweren. Sichere und anonyme Nutzungsmöglichkeiten von Telekommunikationsangeboten sollen ausgebaut und gefördert werden, wobei den Nutzern von Anonymisierungsdiensten keine Nachteile entstehen dürften.