Innenminister: Vorratsdatenspeicherung zum Aufklären von Einbrüchen

Andreas Frischholz
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Innenminister: Vorratsdatenspeicherung zum Aufklären von Einbrüchen
Bild: Ash Carter | CC BY 2.0

Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist zwar noch nicht in trockenen Tüchern, doch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) kündigt bereits an, dass die anlasslose Datensammlung genutzt werden soll, um Einbrüche aufzuklären. Dies soll in Kombination mit „Predictive-Policing“-Verfahren eingesetzt werden.

So sagte de Maizière im Interview mit der Rheinischen Post, dass es sich bei Einbrüchen bis dato um Delikte handle, die lokal verfolgt würden. Da kriminelle Banden mittlerweile aber bundesweit agieren würden, wäre eine bessere Zusammenarbeit zwischen den lokalen sowie den Landesbehörden und dem BKA erforderlich. Und in diesem Kontext wäre auch die Vorratsdatenspeicherung hilfreich. De Maizière: „Einen wichtigen Beitrag erhoffe ich mir außerdem davon, dass wir den schweren Bandendiebstahl zukünftig mit dem Instrument der Vorratsdatenspeicherung bekämpfen können.

Die Frage ist nun, ob dieses Vorhaben im Einklang mit den aktuellen Plänen der Bundesregierung steht. Laut dem Gesetzentwurf (PDF-Datei) dürfen Sicherheitsbehörden die Vorratsdaten prinzipiell nutzen, um „schweren Bandendiebstahl“ aufzuklären. Doch die Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft befürchtet, dass bereits eine Verschärfung der Vorratsdatenspeicherung droht. Vor allem, weil de Maizière sie im Zusammenhang mit „Predictive Policing“ nennt.

Big Data für die Polizei

So bezeichnet sich der Innenminister als Anhänger von diesen Verfahren. Dabei werden zum Beispiel die Daten von Einbrüchen mittels Algorithmen analysiert, um Prognosen über zukünftige Straftaten zu erstellen. Eine kluge Auswertung von Einbruchsmustern der Vergangenheit ließe möglicherweise Prognosen zu, wo in Zukunft vermehrt Einbrüche verübt werden könnten, sagte der Innenminister.

Mittlerweile testen mehrere Bundesländer die entsprechenden Analyse-Methoden. Von Vertretern der Sicherheitsbehörden werden diese als neuster Trend in der Verbrechensbekämpfung gehandelt. Ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung fehlt aber nach wie vor ein Nachweis, ob diese Big-Data-Instrumente tatsächlich einen Einfluss auf die Aufklärungsquote haben. Hinzu kommen zahlreiche Datenschutzbedenken.