Routerfreiheit: Ab Montag endet der Routerzwang

Andreas Frischholz
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Routerfreiheit: Ab Montag endet der Routerzwang
Bild: AVM

Am Montag ist es offiziell soweit: Ab dem 1. August fällt der Routerzwang, sämtliche Kunden haben dann den Anspruch auf eine freie Auswahl. Betroffen sind in erster Linie die Kabelnetzbetreiber, bei der Umsetzung gibt es aber einige Unterschiede, wie die Beispiele Unitymedia und Vodafone Kabel Deutschland zeigen.

Im Kern besagt das Gesetz, auf das sich die Bundesregierung nach längerem Hin und Her verständigt hatte: Provider müssen die Zugangsdaten für den Internetanschluss herausgeben, damit Kunden auch einen Router nutzen können, der nicht vom Anbieter gestellt wurde. Im Fall der Kabelnetzbetreiber bedeutet das: Wer mit dem Leihgerät nicht zufrieden ist, weil etwa die WLAN-Reichweite nicht ausreicht oder die Lastverteilung zu Problemen führt, kann künftig selbsttätig ein Modell auswählen – zumindest wenn es den technischen Anforderungen der Provider entspricht.

Bei klassischen DSL-Anbietern ändert sich hingegen nicht allzu viel. So erklärt etwa die Deutsche Telekom auf Anfrage von ComputerBase: „Für Anschlüsse der Deutschen Telekom gibt es und gab es keinen Routerzwang. Es können von jeher auch Geräte anderer Hersteller eingesetzt werden.

Unitymedia und die alten Bestandskunden

Je nach Provider gibt es aber einige Besonderheiten. Unitymedia ermöglicht etwa auch den Bestandskunden eine freie Routerwahl, allerdings gilt diese nur, wenn der Vertrag nicht vor 2013 abgeschlossen wurde. Begründet wird dieser Schritt mit „den umfangreichen Anpassungen“, die bei den IT-Systemen nötig sind. „Für die ganze Breite des historischen Tarif-Portfolios“ sei das nicht zu leisten.

Grundsätzlich ist dieses Vorgehen legitim. Das Gesetz schreibt zwar eine Wahlfreiheit für die Endgeräte vor, in einem Passus heißt es allerdings, Provider müssen die Zugangsdaten „in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss“ bereitstellen. Die Lesart lautet daher: „Die freie Routerwahl gilt nur für Neukunden und bei Bestandskunden im Fall einer Vertragsverlängerung“, sagt Michael Gundall vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Die Konfiguration des Routers ist bei Unitymedia zunächst noch etwas umständlich. Wer einen privaten Kabelrouter einrichten will, muss Unitymedia erst die MAC-Adresse und die Seriennummer des Geräts mitteilen. Telefonisch geht das ab dem 1. August beim Kunden-Support. Erst wenn diese Daten in das System eingetragen wurden, kann der private Kabel-Router online gehen. Die Zugangsdaten für die finale Konfiguration befinden sich dann im Online-Kundencenter.

Laut Unitymedia war eine einfachere Lösung bis zum 1. August nicht realisierbar. Künftig soll es aber komfortabler werden, heißt es in den entsprechenden FAQ.

Vodafone Kabel Deutschland und die Leihgebühren

Eine simplere Konfiguration verspricht derweil Vodafone Kabel Deutschland. Sämtliche Bestandskunden erhalten auf Anfrage die nötigen Zugangsdaten – im Fall der Kabelrouter handelt es sich dabei um die Kundennummer und einen Aktivierungscode. „Diese Daten gibt der Kunde einfach über einen am Modem angeschlossenen PC auf einer Internet-Seite (forced landing page) ein. Er wird dann durch einen Authentifizierungsprozess geleitet und erhält am Ende die notwendigen SIP-Daten für die abschießende Konfiguration seines eigenen Modems“, so Vodafone Kabel Deutschland auf Anfrage von ComputerBase.

Für etwas Aufsehen sorgte bei Vodafone Kabel Deutschland zuletzt aber die Leihgebühr, die bei einigen der gestellten Kabelrouter anfällt. So heißt es in den FAQ des Kabelnetzbetreibers: „Zu jedem Vertrag wird ein Leihgerät geliefert. Zum Ende des Vertrages muss es an Vodafone zurückgesendet werden. Wenn Du es nicht zurücksenden kannst, erheben wir eine Gebühr.

Das Problem ist nun: Ein kostenloser Kabelrouter ist im Tarif inbegriffen. Wer bis dato allerdings ein besser ausgestattetes Modell wie die FRITZ!Box 6490 ausgewählt hat, muss monatlich eine Gebühr von bis zu 5 Euro bezahlen. Inwieweit diese Gebühr noch fällig ist, wenn Kunden einen privaten Kabelrouter verwenden, ist derzeit noch nicht ganz klar. Ein Leihgerät einfach vor Vertragsende zurückschicken, ist zumindest nicht möglich, da es im Störungsfall benötigt wird. Eine „Entstörung“ könne mit dem privaten Kabelrouter nicht durchgeführt werden. Ebenso untersagt sind eigenständige Firmware-Updates.

Davon abgesehen geht der Einsatz von privaten Kabelroutern mit einigen Einschränkungen einher. Das betrifft etwa das WiFi-Spot-Projekt bei Unitymedia sowie den Homespot-Service von Vodafone.

Router-Hersteller sind zufrieden

Zuversichtlich reagieren nun die Router-Hersteller. Private und gewerbliche Endnutzer können jetzt „die Produkte einsetzen, die ihrem Bedarf nach Leistung, Funktionalität und Sicherheit am besten entsprechen“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbunds der Telekommunikations-Endgerätehersteller, zu dem Unternehmen wie AVM, Devolo und D-Link zählen.

Voraussetzungen für „eine echte Endgerätefreiheit“ sei allerdings eine gute Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Endgeräteherstellern, so die Router-Hersteller. Das gelte „insbesondere im Hinblick auf die adäquate Veröffentlichung von Schnittstellenspezifikationen“.

Die ersten Hersteller nutzen nun den Montag bereits als Stichtag. So hat AVM angekündigt, dass die FRITZ!Box 6490 Cable ab dem 1. August im Einzelhandel verfügbar ist. Die offizielle Preisempfehlung liegt bei 250 Euro, bei einzelnen Händlern wird das Modell aber schon für rund 200 Euro gelistet.